Diskussionsnachricht 000008
09.06.2019, 16:15 Uhr
CaptainGreybeard
registriertes Mitglied
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Jones schrieb:
Zitat: | Beim ersten Mal gibts allerhöchstens Bewährung, eher saftige Tagessätze. Vorausgesetzt, du hast nix angestellt.
Beim 2. Mal drohen bis 5 Jahre, in der Regel kriegst ne Ohrfeige und bist nach nem halben Jahr raus - sofern du nichts angestellt hast.
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Das dürfte etwa hinkommen. Wobei: 30 bis 360 Tagessätze sind auch nicht gerade lustig, denn - für juristische Laien: 1 Tagessatz = 1 Tagesnettoverdienst - das bedeutet, dass man für das Führen einer illegalen Schusswaffe mit mind. einem Monats- bis einem kompletten Jahresnettogehalt dabei ist, wenn man sich ansonsten nichts zu Schulden kommen lässt. Mehr als 360 Tagessätze gibt's nicht, für alles, was darüber hinausgeht, sind Schwedische Gardinen angesagt. Beim ersten Mal, da hast du recht, wohl auf Bewährung, wenn man nichts allzu Gravierendes angestellt hat. Diese Nachricht wurde am 09.06.2019 um 16:16 Uhr von CaptainGreybeard editiert. |