Diskussionsnachricht 000009
25.10.2013, 09:33 Uhr
Klaasianer
registriertes Mitglied
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Ich habe überhaupt kein Verständnis, es geht klar hervor, dass ich Mitglied (Redakteur) dieser Redaktion bin - und es besteht überhaupt keine Urheberrechtsverletzung die Quelle korrekt genannt ist durch vollständige Präsentation der Zeitungsseite. Daher ist die Belehrung am Ende völlig gegenstandslos.
Ich ersuche den Link wieder einzustellen.
Auszug aus
Bundesrecht (Ö) konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Urheberrechtsgesetz, Fassung vom 25.10.2013
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§ 44. (1) Einzelne in einer Zeitung oder Zeitschrift enthaltene Aufsätze über wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesfragen dürfen in anderen Zeitungen und Zeitschriften vervielfältigt und verbreitet werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vervielfältigung ausdrücklich verboten wird. Zu einem solchen Verbot genügt der Vorbehalt der Rechte bei dem Aufsatz oder am Kopfe der Zeitung oder Zeitschrift.
(2) In einer Zeitung oder Zeitschrift enthaltene Aufsätze, deren Vervielfältigung nach Abs. 1 zulässig ist, dürfen auch öffentlich vorgetragen, durch Rundfunk gesendet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
(3) Einfache Mitteilungen darstellende Presseberichte (vermischte Nachrichten, Tagesneuigkeiten) genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Für solche Presseberichte gilt § 79.
Nachrichtenschutz. Schutz des Titels von Werken der Literatur und der Kunst.
Nachrichtenschutz.
§ 79. (1) Presseberichte der im § 44 Abs. 3 bezeichneten Art, die in Zeitungskorrespondenzen oder anderen der entgeltlichen Vermittlung von Nachrichten an Zeitungen oder Zeitschriften dienenden Mitteilungen enthalten sind, dürfen in Zeitungen oder Zeitschriften erst dann wiedergegeben werden, wenn seit ihrer Verlautbarung in einer vom Nachrichtensammler dazu ermächtigten Zeitung oder Zeitschrift mindestens 12 Stunden verstrichen sind.
(2) Bei der Anwendung des Abs. 1 stehen den Zeitungen und Zeitschriften alle anderen Einrichtungen gleich, die die periodische Verbreitung von Nachrichten an jedermann besorgen. § 59a gilt jedoch entsprechend.
-- alte und neue, USA, GB, D, F, J, Sp, Swe
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rasito ergo sum Diese Nachricht wurde am 25.10.2013 um 09:41 Uhr von Klaasianer editiert. |