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NassRasur.com-Forum » Sonstige Nassrasurthemen » Rasierartikel aus geschützten Arten (Cocobolo, Grenadill, Veilchenholz) » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
17.02.2017, 14:17 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer


Es gibt seit Kurzem neue geschützte Holzarten, das ist wichtig für alle
Personen, die Gegenstände (z.B. Messer- oder Pinselgriffe) aus den be-
treffenden Hölzern in Ihrem Eigentum haben (interessant auch für die
Besitzer von entsprechenden Musikinstrumenten, da sind diese Hölzer auch
recht verbreitet)!

In der letzten Sitzung der CITES-Teilnehmerländer Ende 2016 wurde u.a.
die gesamte Pflanzengattung Dalbergia (Palisanderhölzer, echte Rosen-
hölzer) auf die Artenschutzliste "Appendix II" (in der EU ist das der
"Anhang B") gesetzt, zu der auch die für uns Nassrasierer (als Rasier-
messer- oder Pinselgriffe) verwendeten Hölzer Cocobolo, Grenadill
und Veilchenholz gehören (es mag weitere geben, die ich gerade über-
sehe). Die Schutzverordnungen (Handelsbeschränkungen) sind seit 02.01.
in Kraft.

Dies betrifft Euch als Kunden bzw. mögliche Besitzer von Gegenständen
aus diesen Hölzern dahingehend, dass für einen (auch privaten!) Weiter-
verkauf oder Eigentümerwechsel (also auch Geschenk!) nachgewiesen werden
muss, dass die Gegenstände entweder vor dem 02.01.2017 gekauft wurden
(also Rechnung aufheben, wenn Ihr je den Verkauf oder das Verschenken
plant!) oder Ihr benötigt (bei späteren Käufen) eine Bestätigung des
Verkäufers/Herstellers, dass das verwendete Holz entweder vor dem o.g.
Inkrafttreten erworben oder danach *legal* eingeführt wurde (es ist
nämlich kein generelles Handelsverbot, sondern nur eine Regelmentierung
zur Kontrolle der Einschlagmengen). Wenn Ihr Gegenstände aus diesen
Hölzern außerhalb der EU (also auch schon an jemanden in der Schweiz)
verkaufen/verschenken wollt, ist eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen!
Wenn Ihr mit dem Gegenstand über die Grenze verreist, dann ist das kein
Problem -- das nennt sich nicht-kommerzieller Export und ist bis 10kg
erlaubt.

Bevor Ihr jetzt hektisch werdet und Händler und/oder Hersteller wegen
fehlender Rechnungen oder sonstiger Dokumente anschreibt: wartet ein
paar Wochen, alle Beteiligten sind selber gerade dabei, sich schlau
zu machen.

Folgen: die Handelskontrollen dieser schönen, begehrten Hölzer ist
generell begrüßenswert -- unser Hobby soll nicht zur Gefährdung von
Arten führen (Appendix II ist allerdings "nur" ein vorbeugendes Instru-
ment zur Mengensteuerung, keine moralische Verdammung der Material-
nutzung oder eine ganz schlimme Warnleuchte wie der Appendix I). Es
bedeutet in keinem Fall, dass man (wie z.B. bei Elefantenelfenbein o.ä.)
ein schlechtes Gewissen beim Besitz haben muss, überhaupt nicht! Durch
den immens gestiegenen Aufwand für legalen Import dieser Hölzer (und
die natürlich beabsichtigte Mengenbeschränkung auf dem Markt) werden
Artikel aus diesen Hölzern zukünftig (möglicherweise erheblich) teurer
oder vielleicht sogar bei kleineren Anbietern ganz verschwinden.

Hier eine Quelle:
https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html
(ich hoffe, der Link bleibt -- müsste hinten aber eigentlich cop17
heißen -- wenn der Link ungültig wird, bitte 'mal diesen, jetzt noch
nicht aktiven Link https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop17.html testen
und mir ggf. Bescheid sagen).

--
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