Diskussionsnachricht 000249
27.02.2007, 23:27 Uhr
erik kormann
registriertes Mitglied
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Da wir recht häufig gefragt werden, welche bürokratischen und rechtlichen Vorschriften man bei der Herstellung kosmetischer Mittel beachten muß, wo und wie man überhaupt produzieren darf, was man produzieren, in Verkehr bringen, wie und wo anmelden, genehmigen und zertifizieren lassen muß, setze ich jetz einfach mal einen Link zum BVL.
Dort muß jeder Hersteller von z.B. Kosmetischen Produkten, seine Produkte zur Meldung bringen. Unabhängig davon braucht jedes Produkt noch eine Sicherheitsbewertung eines dafür anerkannten Gutachters und und und. Dort findet Ihr eine INCI Liste. Geltende Vorschriften und noch viel mehr. Wie muß richtig deklariert werden z.B.
Die Tabula Rasa z.B. wird in den kommenden Tagen dort gemeldet. In Form eines verschlüsselten Datensatzes. Nach dieser Anmeldung - gleichzeitig läuft das Verfahren zur Sicherheitsbewertung - gibt das BVL einen Hinweis an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichts Amt von Berlin Mitte weiter und denen steht es dann frei, uns unangemeldet zu besuchen.
www.bvl.bund.de/cln_027/DE/00__Splash/splash__node.html__...
von der Startseite geht Ihr auf Bedarfsgegenstände und dann weiter auf Kosmetik.
Es ist sehr interessant. Finde ich. Viel Spaß. |