Diskussionsnachricht 000136
06.09.2016, 12:11 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer
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Ja, leider ist das so -- es wurde sogar auf Seite dieses Threads
schonmal erläutert. Trotzdem nochmal ausführlich:
Kosmetika unterliegen in der EU der Kosmetikverordnung und müssen
nicht nur bestimmte Angaben auf der Packung enthalten, sondern auch
Labortests über sich ergehen lassen. Das ist teuer und daher machen
das kleine Hersteller außerhalb der EU nicht. Die Seifen aus Amerika
von kleinen Seifensiedern (Artisan Soaps) dürfen in der Regel daher
nicht in der EU in Verkehr gebracht werden, das betrifft auch Sammel-
bestellungen (= Weitergabe zum Selbstkostenpreis) oder sogar Verschenken
der Seifen, denn auch das ist "Inverkehrbringen". Kosmetike, Arznei und
Lebensmittel können daher nicht so einfach "sammelbestellt" werden.
Innerhalb der EU ist es okay (aber nur bezüglich dieser Problematik,
auch hier hatten wir schon Androhungen von wettbewerbsrechtlichen
Klagen durch andere Händler), daher Vorsicht und außerhalb der EU
ohne Zulassung generell: Finger weg!
Zudem sind die Seifensieder in der EU auch betrieblich geprüft (hoffent-
lich, sonst kann es teuer werden), auch das hat seine Gründe (ordnungs-
gemäße Herstellungsmethoden und Hygiene). Schon der Verkauf aus den USA
o.ä. an jedweden Kunden in der EU ist ohne Zulassungsprüfung verboten!
Grund ist natürlich vor allem der Verbraucherschutz, denn Kosmetika
können natürlich Schaden anrichten, wenn sie nicht ordnungsgemäß produ-
ziert sind, außerdem sind die Verordnungen der einzelnen Länder nicht
identisch, so dass vielleicht Stoffe oder Herstellungsmethoden (Tier-
versuche o.ä.) in einem Land erlaubt und in einem anderen verboten sind.
Selbst die fortschrittlichen US-Bestimmungen der FDA und der EU sind
nicht kompatibel und werden zur Zeit wechselseitig nicht anerkannt.
Werden hier Seifen erworben oder verteilt, die nicht geprüft sind,
stellt dies natürlich gegenüber den ordentlich geprüften Herstellern,
Händlern und Produkten einen Wettbewerbsvorteil dar, der Anbieter
außerhalb der EU spart sich die Kosten und kann billiger oder mit
mehr Profit anbieten. Das ist ein Wettbewerbsverstoß, der gegen den
Hersteller oder ersatzweise auch gegen den Sammelbesteller zur Anzeige
gebracht werden kann.
Also: die mögliche Beschlagnahme beim Zoll (Geld weg) wäre noch das
geringste Problem, zumal da auch erst jemand (geschädigter Mitbewerber)
einen Beschlagnahmeantrag beim Zoll stellen müsste. Kann aber auch sein,
dass der Zoll da plötzlich sensibel wird, weil ja schon der Verkauf an
Euch nicht zulässig ist und man das den Etiketten schon ansieht (die
müssen schon beim Eintreten in die EU okay sein!). Man verstößt mit
der Verteilung der nicht korrekt zertifizierten und meist auch nicht
korrekt etikettierten Kosmetika gegen etliche Verordnungen und hält
zudem seinen Kopf hin, wenn jemand das Zeug nicht verträgt. Das ist
das größte Risiko (Abmahnung und Schadenersatzforderungen).
Auf keinen Fall können wir die Verabredungen zu Sammelbestellungen
von Kosmetika ohne vorliegende EU-Zulassung im Forum erlauben, da wir
sonst ebenfalls in Mithaftung bei der Vorteilsnahme (Abmahnung durch
Wettbewerber) oder die Unterstützung bei den Verstößen (Gewerbeauf-
sicht) geraten könnten. Es ist schlicht nicht erlaubt und daher durch
die Forumsregeln eindeutig untersagt.
Viele Grüße, Stefan.
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