Diskussionsnachricht 000013
25.02.2011, 18:23 Uhr
G-H-L
registriertes Mitglied
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Opa schrieb:
Zitat: | Moment mal.
Garantie : Pinsel muß mit samt Griff als Rasierpinsel zu nutzen sein Und zwar mindestens für die Dauer der Gewährleistung.
Gewährleistungszeitraum in Deutschland sind immer noch zwei Jahre.
Wenn das ganze Haarbund rausfliegt ist das einwandfrei unter Gewährleistung zu sehen.
Also Reparatur verlangen oder umtauschen.
das wär ja noch schöner.
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Stimmt! Jedoch nach 6 Monaten muß der Kunde beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.
Wenn ansonsten der Rasierpinsel einwandfrei ist, also keine Haare verliert oder sonstige Mängel hat, kann man auch einen Preisnachlaß verlangen und die Reparatur selbst vornehmen.
-- Gruß
Gerhard
Dovo "Best Quality"
Zwilling Friodur
Vision, Progress 500, WC Gilette Kiehl-Dachs, Wilkinson-Borste Tabak-Original (Seife+Stick) |