Diskussionsnachricht 000009
03.08.2008, 14:16 Uhr
Ottokar
registriertes Mitglied
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Hast du dort das Teil: "klassischer Rasierhobel in Klappdose von Mühle, mit Klinge, ArtNr.: MP-R99"; Auszug Beschreibung: "Der Sicherheitsrasierer R89 wird mitgeliefert." gekauft?
Der dort in der Dose abgebildete Rasierer ist eindeutig (Griff) der R41.1 von Mühle, nicht wie beschrieben, der R89.1. Auch ein Zahnkammhobel, aber mit anderem Griff und vernickelt statt verchromt.
Das muss aber nichts bedeuten, da Bilder oft auch nur als Beispiel benutzt werden.
Da aber in der Beschreibung explizit auf den R89 verweisen und verlinkt wird:
Auszug Beschreibung: "klassischer Rasierhobel von Mühle, massive Ausführung, mit Klinge, ArtNr.: MP-R89, verchromt, wird mit Klinge geliefert."
sollte man auch davon ausgehen können, dass tatsächlich der R89.1 von Mühle geliefert wird. Ist dies nicht geschehen, dann ist:
a) dem Händler ein Fehler unterlaufen, den er bemüht sein sollte, schnellstens auszubügeln, ohne das dem Käufer dadurch irgendwelche Zusatzkosten entstehen, oder
b) der Verkäufer hat absichtlich und ohne Zustimmung des Käufers nicht die beschriebene sondern eine Ersatzware geliefert (warum auch immer), womit dieser den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und verpflichtet ist, die falsche Ware zurück zu nehmen und unabhängig von deren Wert sowohl den Warenwert als auch die Hin- und Rücksendekosten zu erstatten.
Dose und Rasierer stellen eigentlich kein Gespann (Set) dar, sondern wurden höchstwarscheinlich so vom Händler kombiniert. Diese Nachricht wurde am 03.08.2008 um 14:32 Uhr von Ottokar editiert. |