Diskussionsnachricht 000022
26.09.2008, 16:21 Uhr
blindbox
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Für Oskar
Ungefragte Nutzung von Bildern, Grafiken etc. kann teuer werden, wenn die Stichworte Urherberrechte, Lizenzvertrag, Nutzungsgebühr, Unterlassungserklärung und Schadenersatzanspruch ins Spiel kommen. Ich würde sicherheitshalber immer eine schriftliche Erlaubnis einholen. Es macht auch keinen Unterschied, falls der Urheber keinen Copyright-Vermerk angebracht hat oder eine Privatperson ist. Da würde ich mich auch nicht auf die Auktionsbucht verlassen, da diese nur als Plattform dient und nicht selber als Verkäufer auftritt. (Klugsch...modus aus )
Ich hoffe ja im Stillen, dass sich doch noch jemand erbarmt und die »Weltneuheit« testet. Mein Nassrasur-Monatsbudget ist leider schon für einen Schleifstein aufgebraucht worden
Gruß
Carsten
-- »Rasiermesser, Grillgabel und Hochvoltlicht, sind für kleine Kinder nicht.«
Le Grelot, TI, Wacker, Friodur ... XL Hand am Arm Mühle Diese Nachricht wurde am 26.09.2008 um 16:22 Uhr von blindbox editiert. |