Diskussionsnachricht 000015
21.03.2009, 00:48 Uhr
blindbox
registriertes Mitglied
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Die Angelegenheit ist bestimmt ärgerlich, aber um es mit den Worten von Hoffmann von Fallersleben zu sagen: „Ohne Ruhe geht es nicht, Ruh' ist erste Bürgerpflicht.“
Sicher kann jeder von uns aus eigenen leidigen Erfahrungen auf diesem Planeten eine kleine Strophe zur Moritat vom Otto-Normal-Verbraucher beitragen Selbst wenn es ein „Naturprodukt“ ist, wäre ich auch nicht begeistert, wenn ich 2 cm bestelle und 1,5 cm erhalte. Nüchtern betrachtet hat der Händler die Ware geliefert und diese entspricht jetzt nicht dem beworbenen Artikel. Es bleibt nur zurück damit oder akzeptieren.
Da ein Händler normalerweise Interesse daran hat, dass das Geschäft zustande kommt, wird er üblicherweise als Alternative zur Rücksendung und Kaufpreiserstattung nach Reklamation einen passenden Stein kostenfrei zwecks Austausch senden – falls er einen auf Lager hat. Nachdem die Artikelbeschreibung auf der Internetseite geändert wurde, gehe ich mal davon aus, dass dem nicht so ist
In den AGBs steht allerdings (i.d.R.) der Satz, dass nur einwandfreie Ware zurück genommen wird oder bei verschlechtertem Zustand Wertersatz zu leisten ist. Für die Schwerkraft und den kaputten Anreibestein kann der Händler nichts. Er ist auch nicht zu Ersatz, Aufwandsentschädigung oder „Kunden-Zuckerle“ verpflichtet. (Nach jüngsten Erfahrungen mit mangelhafter Server-Hardware müsste mein Händler mir rein vom Gefühl her ein ganzes Jahr lang täglich eine kostenlose Rasur beim Barbier spendieren )
Bei der Artikelbeschreibung des M-Steins (69 Euro, für Rasur), der deinen Maßangaben entspricht und jetzt in der Artikelbeschreibung korrigiert wurde (15-20 mm), steht allerdings nichts von einem Anreibestein (?). Den gibt es laut Beschreibung nur beim 19-Euro-Wasserstein aus Thüringen. Hast du den separat bestellt oder habe ich Rasierschaum in den Augen? Dann würde ich mal den kaputten Anreibestein außen vor lassen, da der Schleifstein (um den es eigentlich geht) in einwandfreiem Zustand ist und ggf. solo zurückgesendet werden kann.
Damit du (HK1234503) dich nicht jedesmal ärgerst, wenn du den Stein in die Hand nimmst, würde ich den Händler noch einmal freundlich auffordern, dass er dir korrekt und zeitnah einen Vorschlag unterbreitet, wie man das Problem zur beidseitigen Zufriedenheit aus der Welt schaffen kann (egal ob Austausch, Rücksendung nach der 2-Wochen-Frist, ein paar Euro Gutschrift, etc.). Da es sich wohl nicht um einen fragwürdigen Verkäufer aus Buchtingen handelt, der seine Besenkammer als Super-Power-Schnäppchen-Shop umfunktioniert hat, wird man hoffentlich im allgemeinen Geschäfts- und Kundeninteresse eine Lösung finden. Und dann würde ich die Geschichte einfach abhaken ...
Gruß & schönen Abend
Carsten
-- »Rasiermesser, Grillgabel und Hochvoltlicht, sind für kleine Kinder nicht.«
Le Grelot, TI, Wacker, Friodur ... XL Hand am Arm Mühle Diese Nachricht wurde am 21.03.2009 um 03:01 Uhr von blindbox editiert. |