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NassRasur.com-Forum » Rasiermesser und Zubehör » Original Thüringer bei wetzen-und-schleifen.de » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
20.03.2009, 10:24 Uhr
~HK1234503
Gast


Hallo zusammen!

Hier ein Hinweis für Käufer bei wetzen-und-schleifen.de:

Im Feb. bestellte ich mir einen Thüringer Wasserabziehstein - sehr fein - M bei wetzen-und-schleifen.de. Die Größe des Steines war angegeben mit 125 x 63 x 20 mm (damals), gekommen ist ein Stein in der Größe 125 x 63 x 15 mm. Es fehlte also ein Viertel! Nach einem email mit wetzen-und-schleifen.de wurde gesagt es seien ca. Angaben und die homepage wurde schnell verändert (15-20 mm). Da in der Zwischenzeit der Abriebstein runtergefallen war, hatte ich gehofft wenigstens diesen (quasi als Ersatz...) auf Kulanz zu erhalten. Auf emails wurde nicht mehr geantwortet und heute gab es dann am Telefon die barsche Antwort: Den Abriebstein müssen sie bestellen und bezahlen.
Als ich muss sagen: NIE WIEDER wetzen-und-schleifen.de.

Ich kann dieses Geschäft auch in keinster Weise weiterempfehlen.

Grüße,

Horst
 
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Diskussionsnachricht 000001
20.03.2009, 11:20 Uhr
moviemaniac
registriertes Mitglied


Ich kann deinen Frust zwar verstehen, aber!

Hast du vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht? Hört sich nicht so an, also trifft den Händler keine Schuld. Der Händler ist zudem auch nicht zum Ersatz von Schäden, die durch den Kunden entstehen, verpflichtet und ein Anrecht auf Kulanz gibt es nicht.

Hättest du dich mal so verhalten, wie es sich gehört (Rücktritt vom Vertrag, Ware zurück, Geld zurück) dann hätte es wohl kein Problem gegeben. Wenn der Händler auf gesetzlich nicht gedeckte Forderungen vom Kunden nicht eingeht, dann ist das sein gutes Recht.

Grüße,
Klaus
 
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Diskussionsnachricht 000002
20.03.2009, 13:50 Uhr
~HK1234503
Gast


moviemaniac schrieb:

Zitat:
Ich kann deinen Frust zwar verstehen, aber!

Hast du vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht? Hört sich nicht so an, also trifft den Händler keine Schuld. Der Händler ist zudem auch nicht zum Ersatz von Schäden, die durch den Kunden entstehen, verpflichtet und ein Anrecht auf Kulanz gibt es nicht.

Hättest du dich mal so verhalten, wie es sich gehört (Rücktritt vom Vertrag, Ware zurück, Geld zurück) dann hätte es wohl kein Problem gegeben. Wenn der Händler auf gesetzlich nicht gedeckte Forderungen vom Kunden nicht eingeht, dann ist das sein gutes Recht.

Grüße,
Klaus

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort. Klar war der Rücktritt möglich - nur wo ist dann der Vorteil für mich?
Der Stein geht zurück und dann kann man sich für das gleiche Geld diesen genau dort wieder besorgen...mit der neuen Angabe im Netz (15-20 mm) war ja kein Preisnachlass verbunden. Und es gibt kulante Händler, bei denen man gerne nochmals einkauft!

Es geht mir nur um die Darstellung - ich würde dort nix mehr bestellen, event. können andere davon lernen.

Vielen Dank nochmals,

Grüße,

Horst
 
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Diskussionsnachricht 000003
20.03.2009, 13:55 Uhr
abc123
registriertes Mitglied


Hat nicht Senser schon im anderen Forum darüber berichtet?
 
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Diskussionsnachricht 000004
20.03.2009, 13:58 Uhr
moviemaniac
registriertes Mitglied


Auch wenn du keinen Vorteil daraus ziehst, der Händler hat sich korrekt verhalten. Wo der Vorteil für dich wäre, wenn du den Stein zurückschickst? Nirgendwo. Aber wo steht, dass du ein Anrecht auf einen Vorteil hast? Ich persönlich bin mit einem Händler dann zufrieden, wenn er sich korrekt verhält. Draufgaben, Kulanz etc. sind ein Bonus aber kein Muss das ich einfordere oder erwarte.
 
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Diskussionsnachricht 000005
20.03.2009, 14:28 Uhr
~HK1234503
Gast


moviemaniac schrieb:

Zitat:
Auch wenn du keinen Vorteil daraus ziehst, der Händler hat sich korrekt verhalten. Wo der Vorteil für dich wäre, wenn du den Stein zurückschickst? Nirgendwo. Aber wo steht, dass du ein Anrecht auf einen Vorteil hast? Ich persönlich bin mit einem Händler dann zufrieden, wenn er sich korrekt verhält. Draufgaben, Kulanz etc. sind ein Bonus aber kein Muss das ich einfordere oder erwarte.

Nochmals: Es geht hier nicht um Recht! Wenn "jemand" einen Fehler macht sind wir doch alle froh, wenn es ein Dankeschön gibt und das Ganze auch noch freundlich abläuft. Davon ist wetzen-und-schleifen.de weit entfernt!

Die Entscheidung für einen weiteren Kauf (Zufriedenheit) kann gerade von "Draufgaben, Kulanz" abhängen - von mir gibt es für wetzen-und-schleifen.de dafür ein ungenügend -> nie mehr wieder!

Ob nun rechtlich korrekt oder nicht ist hier volllommen gleichgültig!

Ich hoffe Du hast nun verstanden.

Ich scheine ja auch nicht der Einzige zu sein mit diesem Fall.

Grüße,

Horst
 
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Diskussionsnachricht 000006
20.03.2009, 14:58 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


HK1234503 schrieb:

Zitat:
Ob nun rechtlich korrekt oder nicht ist hier volllommen gleichgültig!

Dir vielleicht.
Aber auch du bist an rechtlich korrektes Verhalten gebunden, und wie Klaus schon schrieb, hätte das darin bestanden, von deinem RücktrittsRECHT Gebrauch zu machen.
Und dann erwartest du, als Belohnung für den Verzicht auf dieses Recht einen Anreibstein zu bekommen? Und machst hier Randale, weil das nicht geklappt hat?
Oje, oje.

Schaumermal

oskar

--
Jeder Jeck is anders (kölsch)
 
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Diskussionsnachricht 000007
20.03.2009, 15:05 Uhr
moviemaniac
registriertes Mitglied


Danke, Ansgar!
Dazu kommt nämlich, dass der Anreiber nicht einfach so im Lieferprogramm von MST ist, der muss extra bestellt, gefertigt und geliefert werden. Dem Händler kostet das gleich mal 20¤ inklusive Weiterversand zu dir. Das kann man dann wirklich nicht mehr als kleines Entgegenkommen aus Kulanz erwarten. Wenn der Händler es freiwillig macht: super, wenn nicht, dann ist das deshalb noch lange kein schlechter Händler über den ich mich aufregen und den man in aller Öffentlichkeit schlecht machen muss.
Aber das Phänomen ist ja nicht neu - man sehe sich nur mal die Händlerbewertungen bei Preisvergleichsseiten an. 75% der negativen Bewertungen stammen von überzogenen Kundenerwartungen.

Diese Nachricht wurde am 20.03.2009 um 15:06 Uhr von moviemaniac editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000008
20.03.2009, 16:30 Uhr
~HK1234503
Gast


[Text gelöscht]
Hallo Leute!

Also die Anworten sind schon erschreckend!
[Text gelöscht]
Grüße,

Horst

Moderation: Persönliche Angriffe und sinnloses Fullquote entfernt

Diese Nachricht wurde am 20.03.2009 um 19:27 Uhr von Kurbjuhn editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000009
20.03.2009, 19:29 Uhr
Kurbjuhn
Moderator


Bitte sachlich bleiben, persönliche Angriffe auf andere Teilnehmer unterlassen und ein eventuelles Zitat des Vorpostings sinnvoll kürzen bzw. dieses ganz weglassen, wenn man sich nicht konkret darauf bezieht.
Danke fürs Verständnis.
Gruß
Chris

--
forum-mods(at)nassrasur(dot)com
 
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Diskussionsnachricht 000010
20.03.2009, 20:16 Uhr
~HK1234503
Gast


Hallo!

Das Recht der Rücknahme muss nicht in Anspruch genommen werden...
Ich mach hier keine Randale!
Monopole sind eben nicht gut für die Käuferschaft, deshalb der Hinweis.

Grüße,

Horst
 
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Diskussionsnachricht 000011
20.03.2009, 20:25 Uhr
Olivia
registriertes Mitglied


Meinst Du den hier?
Die versprechen doch nicht mal einen Anreiber oder hab ich was überlesen.

Edit: ah, oben auf der Hauptseite für die Thüringer stehts...
Ignore me.

--

Diese Nachricht wurde am 20.03.2009 um 20:28 Uhr von Olivia editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000012
20.03.2009, 20:53 Uhr
Der Moloch
registriertes Mitglied


oskar schrieb:Und dann erwartest du, als Belohnung für den Verzicht auf dieses Recht einen Anreibstein zu bekommen?


Ich denke mal, auf der Webseite wird ausdrücklich geschrieben, dass ein Abreiber mitgeliefert wird. Somit geht es hier nicht um eine Belohnung, sondern darum, das Versprochene auch geliefert zu bekommen. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass einem Händler auch mal ein Fehler unterlaufen kann, wenn er ein Angebot online stellt. Hier sollte man als Kunde nicht unbedingt darauf bestehen, dass man trotzdem das Erwartete bekommt. Außerdem kann man noch zurücktreten. Deshalb finde ich diesen Thread etwas überzogen.

Genauso überzogen finde ich aber auch die Reaktionen auf diesen Thread.

--
Tell me about the shooting.
It was justified.

Diese Nachricht wurde am 20.03.2009 um 20:53 Uhr von Der Moloch editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000013
20.03.2009, 21:10 Uhr
abc123
registriertes Mitglied


@ HK1234503

Den Fall hat es schon im anderen Forum gegeben.
Da "fehlten" auch 5 mm an Dicke, und der Händler war nicht willig den Preis anzupassen. Der Stein wurde retourniert.
 
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Diskussionsnachricht 000014
20.03.2009, 22:03 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


Der Moloch schrieb:

Zitat:
Ich denke mal, auf der Webseite wird ausdrücklich geschrieben, dass ein Abreiber mitgeliefert wird. Somit geht es hier nicht um eine Belohnung, sondern darum, das Versprochene auch geliefert zu bekommen.

HK1234503 hat (man korrigiere mich) ja seinen Anreiber auch bekommen, aber die Schwerkraft hat ihn ihm entrissen.
5 mm fehlende Dicke kann man wohl reklamieren, muss man aber nicht.

Schaumermal

oskar

--
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Diskussionsnachricht 000015
21.03.2009, 00:48 Uhr
blindbox
registriertes Mitglied


Die Angelegenheit ist bestimmt ärgerlich, aber um es mit den Worten von Hoffmann von Fallersleben zu sagen: „Ohne Ruhe geht es nicht, Ruh' ist erste Bürgerpflicht.“

Sicher kann jeder von uns aus eigenen leidigen Erfahrungen auf diesem Planeten eine kleine Strophe zur Moritat vom Otto-Normal-Verbraucher beitragen Selbst wenn es ein „Naturprodukt“ ist, wäre ich auch nicht begeistert, wenn ich 2 cm bestelle und 1,5 cm erhalte. Nüchtern betrachtet hat der Händler die Ware geliefert und diese entspricht jetzt nicht dem beworbenen Artikel. Es bleibt nur zurück damit oder akzeptieren.

Da ein Händler normalerweise Interesse daran hat, dass das Geschäft zustande kommt, wird er üblicherweise als Alternative zur Rücksendung und Kaufpreiserstattung nach Reklamation einen passenden Stein kostenfrei zwecks Austausch senden – falls er einen auf Lager hat. Nachdem die Artikelbeschreibung auf der Internetseite geändert wurde, gehe ich mal davon aus, dass dem nicht so ist

In den AGBs steht allerdings (i.d.R.) der Satz, dass nur einwandfreie Ware zurück genommen wird oder bei verschlechtertem Zustand Wertersatz zu leisten ist. Für die Schwerkraft und den kaputten Anreibestein kann der Händler nichts. Er ist auch nicht zu Ersatz, Aufwandsentschädigung oder „Kunden-Zuckerle“ verpflichtet. (Nach jüngsten Erfahrungen mit mangelhafter Server-Hardware müsste mein Händler mir rein vom Gefühl her ein ganzes Jahr lang täglich eine kostenlose Rasur beim Barbier spendieren )

Bei der Artikelbeschreibung des M-Steins (69 Euro, für Rasur), der deinen Maßangaben entspricht und jetzt in der Artikelbeschreibung korrigiert wurde (15-20 mm), steht allerdings nichts von einem Anreibestein (?). Den gibt es laut Beschreibung nur beim 19-Euro-Wasserstein aus Thüringen. Hast du den separat bestellt oder habe ich Rasierschaum in den Augen? Dann würde ich mal den kaputten Anreibestein außen vor lassen, da der Schleifstein (um den es eigentlich geht) in einwandfreiem Zustand ist und ggf. solo zurückgesendet werden kann.

Damit du (HK1234503) dich nicht jedesmal ärgerst, wenn du den Stein in die Hand nimmst, würde ich den Händler noch einmal freundlich auffordern, dass er dir korrekt und zeitnah einen Vorschlag unterbreitet, wie man das Problem zur beidseitigen Zufriedenheit aus der Welt schaffen kann (egal ob Austausch, Rücksendung nach der 2-Wochen-Frist, ein paar Euro Gutschrift, etc.). Da es sich wohl nicht um einen fragwürdigen Verkäufer aus Buchtingen handelt, der seine Besenkammer als Super-Power-Schnäppchen-Shop umfunktioniert hat, wird man hoffentlich im allgemeinen Geschäfts- und Kundeninteresse eine Lösung finden. Und dann würde ich die Geschichte einfach abhaken ...

Gruß & schönen Abend
Carsten

--
»Rasiermesser, Grillgabel und Hochvoltlicht, sind für kleine Kinder nicht.«
Le Grelot, TI, Wacker, Friodur ... XL Hand am Arm Mühle

Diese Nachricht wurde am 21.03.2009 um 03:01 Uhr von blindbox editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000016
04.04.2013, 21:39 Uhr
Rasierbänsel
registriertes Mitglied


Guten Abend, ich muss dieses alte Thema noch einmal aus graben. Ich habe einen Thüringer den ich mal über ebay bezog, dieser war in einem braunen Karton verpackt "Müller Wasserabziehstein", dieser liefert auch ordentliche Ergebnisse. Habe mir nun den Thüringer von "Wetzen und Schleifen" bestellt und muss leider sagen : War sehr erschrocken!
Er kahm in einer Holzkiste welche in Petrolium getränkt war, sodass diese wie auch der Stein unglaublich STINKEN! Der Stein wie auch der Anreiber sind extrem grob geschnitten, mit starken Schnittkanten, desweiteren waren die Kanten sehr scharf und nicht gebrochen. Rund um den Stein viele kleine Abplatzungen. Habe ihn dann mühevoll abgerichtet und auch die Schärfergebnisse waren ernüchternd. Haartest nach dem Stein funktioniert kaum (was nach meinem anderen Thüringer sehr wohl funktioniert) und ebenso unter dem Mikroskop betrachtet liefert er ein sehr grobes Schleifbild.Bei dem Preis tut es nicht so sehr weh aber ist dennoch sehr ärgerlich.
 
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Diskussionsnachricht 000017
04.04.2013, 22:52 Uhr
engel66
registriertes Mitglied


Hallo allerseits,
ich habe ebenfalls, gerade diese Woche, auch einen Thüringer erhalten. Mir ist auch aufgefallen, dass der Stein grobe Schnittmarken hat, die Ränder sehr scharfkantig sind, an den Rändern kleine Stücken ausgebrochen sind und der Stein mittig in Längsrichtung eine kleinen Buckel hat. Also fast wie bei Rasierbänsel. Ich werde ihn auch noch abrichten und entgraten. Zurückschicken werde ich ihn nicht. Ich finde jetzt auch nicht, dass es an wetzen und schleifen.de liegt sondern vielmehr am Hersteller MST. Allerdings ist mein Stein wirklich 20mm dick. Wie es mit seinen Schärfeigenschaften aussieht kann ich noch nicht sagen, an meinen Rasiermessern übe ich noch.
Feststellen muss ich allerdings, dass man da für sein Geld ein ganz schön großes Brett bekommt.

Gruss Karsten
 
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