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NassRasur.com-Forum » Rasiermesser und Zubehör » Zum Schleifen abgegeben!! » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
Diskussionsnachricht 000000
18.05.2009, 11:24 Uhr
jensdennis
registriertes Mitglied


Hallo Zusammen.

Ich habe vor einen Monat mein Dovo mit der Münsterbrücke in dem Laden wo ich es gekauft habe zum Schleifen abgegeben.

Als ich es gerade abholen wollte und voller Begeisterung mir das Messer anschauen wollte ist, (sorry aber mir fehlen die Worte).

Jedenfalls ist das Messer ruiniert die Brücke ist nicht mehr zu erkennen das Messer ist zerkratzt und Stumpf.

Ich habe ca. 70 Euro bezahlt. für das Messer und 9 eure damit es ruiniert wird.

Was kann ich Gesetzlich machen?
 
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Diskussionsnachricht 000001
18.05.2009, 11:36 Uhr
T.S
registriertes Mitglied


Nicht erbrachte Leistung, oder Schlechtleistung - wenn nicht gar Sachbeschädigung.

Was sagt der Händler denn zum "erreichten Zustand" ... Vll sieht er es ja auch selber ein und zeigt sich kulant?
 
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Diskussionsnachricht 000002
18.05.2009, 11:54 Uhr
jensdennis
registriertes Mitglied


T.S schrieb:

Zitat:
Nicht erbrachte Leistung, oder Schlechtleistung - wenn nicht gar Sachbeschädigung

@ T.S Von wem Verkäufer oder vom Schleifer?

Also der Verkäufer sagt das es nicht seine Schuld wäre da er das eingeschickt hat.

Er glaubt mir auch nicht das Rasiermesser nicht mit Maschinen geschliffen werden.

Und das die Brücke nicht mehr darauf ist wäre halt so beim Polieren.

Es sind noch mehr Reklamationen und deswegen hat er mein messer dabehalten.


gruß und danke

Diese Nachricht wurde am 18.05.2009 um 11:59 Uhr von jensdennis editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000003
18.05.2009, 12:09 Uhr
T.S
registriertes Mitglied


Hab gedacht verkäufer und schleifer wären eine person, so muss der händler eigentlich die mängel beim schleifer beklagen ...

warten wir ab und hoffen das beste!
 
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Diskussionsnachricht 000004
18.05.2009, 12:16 Uhr
lesslemming
registriertes Mitglied


oh wow, das ist wirklich fies.
Es ist schon oft vorgekommen, das unsachgemäß behandelte Messer
über normale Händler zum Schleifen gegeben, ruiniert wurden.
Nicht dass ich den Läden die Schuld geben möchte,
ich habe das lediglich schon öfter mitbekommen.

Das die Ätzung weg ist lässt mich meinen,
da hat jemand versucht nicht einfach die Facette neu zu schleifen,
wie es bei uns üblich ist,
sondern das komplette Messer neu hohlzuschleifen.
In der Tat wird die ursprüngliche Geometrie des Messers
beim einfachen Nachschleifen der Facette verändert,
aber in derart geringem Ausmaß dass es nun wirklich vernachlässigbar ist.

Dieses Verfahren wird durchaus und in der Tat mit Schleifmachinen gemacht.
Hier steht, im untersten Abschnitt, eine Kleinigkeit dazu
www.klaus-henkel.de/cut-messer.html

Es ist recht schwierig unsachgemäßes Schleifen und Schärfen festzustellen.
Generell gibt es meiner Meinung nach nur noch sehr wenige,
die Sachgemäß mit dem Rasiermesser umzugehen wissen.
Viele von diesen sind hier aktiv im Forum tätig
und werden von mehreren glücklich gemachten Rasiermesserfreunden bewundert.

Andere, rein kommerzielle, die ebenfalls etwas von ihrer Sache verstehen,
sind wohl rasurpur.de und thedifferentscent.de
die beide ein Schärfservice anbieten, wenn ich nicht irre

Ich wünsche dir viel Glück bei der Reklamation und hoffe die Sache nimmt für dich ein gutes Ende

--
Wer fest mit beiden Beinen auf dem Boden steht,
bekommt nie eine frische Unterhose.
 
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Diskussionsnachricht 000005
18.05.2009, 15:03 Uhr
harrykoeln
registriertes Mitglied


Es sollte in der Tat ein klärendes Wort über die Begrifflichkeiten her.
Wir reden vom Schleifen und bezeichnen damit den Vorgang, einem Messer die Schärfe zu verleihen, das eine Rasur möglich wird, also die Schneidfacette entsprechend bearbeiten.
Genau das, nennt der Fachmann den "Abzug".
Was wir "abziehen" nennen, ist für den Fachmann "ledern" und/oder "pasten".

Das Schleifen eines Messers ist für den Schleifer das Erzeugen der Hohlung, des Hohlschliffs.

Es ist also wichtig, die Termini entsprechend zu klären - sonst wird gnadenlos aneinander vorbei geredet. Das muss nicht sein, weil es ganz leicht zu vermeiden ist.

In der Begrifflichkeit der "Fachleute" geblieben:
Das Schleifen wird mit Maschinen bewerkstelligt, den Hohlschleifmaschinen oder auch Schleifhexen genannt. Das sind die Maschinen, in denen die Messer zwischen 2 rotierenden, runden Schleifsteinen bearbeitet werden. Dort wird die gesamte Geometrie des Messers festgelegt. Die Feinheiten werden ebenfalls maschinell, auf polierbock-ähnlichen (nur um einiges größeren) Geräten herausgearbeitet. Pliesten sagt man zu diesem Vorgang, der, immer feiner werdend, in etlichen Arbeitsschritten die runden und feinen Oberflächen erzeugt.
Nach weiteren Schritten wie, ätzen, lasern, heften ... werden die Messer so langsam fertig. Bevor ihnen der Abzug verpasst wird, heissts erst noch raiden (oder auch hexen). Das geschieht in der Regel auf einer Tellerschleifmaschine.

Ab da erst, wird die durchs hexen oder raiden erzeugte Facette, auf Banksteinen manuell weiterverarbeitet - das Messer wird abgezogen.

--
Greetinx aus Köln
Harry

Erst wägen, dann wagen - erst denken, dann sagen!
 
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Diskussionsnachricht 000006
18.05.2009, 16:06 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


harrykoeln schrieb:

Zitat:
Das Schleifen eines Messers ist für den Schleifer das Erzeugen der Hohlung, des Hohlschliffs.

Deswegen gibt es auch den Begriff des Schärfens (auf Steinen und Pastenriemen). Leider werden Schärfen und Schleifen so regelmäßig durcheinander gebracht, dass ich es längst aufgegeben habe, jede unkorrekte Verwendung zu monieren.
In diesem Fall scheint der Hersteller den Begriff Schleifen als Bearbeiten der Hohlung interpretiert zu haben, was streng genommen korrekt ist. Von daher dürfte es schwierig sein, jemanden dafür rechtlich zu belangen.
Dass es danach allerdings stumpf zurückkommt, geht natürlich nicht.

Schaumermal

oskar

--
Jeder Jeck is anders (kölsch)
 
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Diskussionsnachricht 000007
18.05.2009, 22:25 Uhr
Olivia
registriertes Mitglied


Im Grunde klärt sichs schon über den Preis.
Für 9,00 Euro, die wahrscheinlich auch noch das Porto beinhalten,
ist nicht zu erwarten daß etwas anderes als ein schneller Maschinenschliff geliefert wird.
Das was Dein Messer gebraucht hätte, kostet bei den freundlichen Forumsschärfern u.U. schon mehr.
Jemand, der das gewerblich machen würde, müßte mindestens eine Meisterstunde und die Steuer zuzüglich Porto verlangen.

Der Händler hätte Dir das Richtige empfehlen müssen, und nicht das was seiner Meinung nach taugt um Dich als Kunden nicht zu sehr zu schröpfen.
Wenn ein Kürschner einen Nerz wegschickt den der Billigheimer in die Waschmaschine stopft, hat er auch ein Problem.

--
 
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Diskussionsnachricht 000008
19.05.2009, 08:33 Uhr
jensdennis
registriertes Mitglied


Danke erstmal für das intresse und die teilnahme an meinem Problem.

Also lag die Schuld beim Verkäufer?
 
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Diskussionsnachricht 000009
19.05.2009, 09:43 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


Vielleicht ein bisschen bei allen.
Der Verkäufer kennt vielleicht (je nach Fachwissen) den Unterschied zwischen Schärfen/Abziehen und Schleifen gar nicht und hat das Messer mit dem Auftrag "Schleifen" weitergegeben.
Der Schleifende hätte erkennen müssen, dass ein Nachschliff nicht notwendig ist, sondern das Schärfen auf den Steinen.
Du selbst hättest dich konkreter ausdrücken können.
Und hier im Forum wird nicht bei jedem falschen Verwenden des Ausdrucks "Schleifen" protestiert.
Letztlich wohl ein Kommunikationsproblem.
Aber stell doch mal ein Bild ein. Nach deiner Beschreibung ist der Nachschliff ja nicht sonderlich gelungen.
Zumindest solltest du den Verkäufer auf die Misere aufmerksam machen, damit sowas nicht nochmal passiert. Rückgabe oder Umtausch gibt es wahrscheinlich nur auf Kulanzbasis.

Schaumermal

oskar

--
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Diskussionsnachricht 000010
19.05.2009, 09:44 Uhr
Kurbjuhn
Moderator


jensdennis schrieb:

Zitat:
Also lag die Schuld beim Verkäufer?

"Schuld" spielt die zweite Geige. Du hast das Messer dem Verkäufer gegeben, der es entgegengenommen hat, um eine Leistung zu erbringen. Diese Leistung wurde nicht bzw. schlecht erbracht. Ob er die (schlechte) Leistung selber erbracht hat oder ob es ein Dritter war, braucht dich erstmal nicht zu interessieren. Dein Ansprechpartner ist derjenige, dem du das Messer zum Schleifen gegeben hast.

Gruß
Chris

--
forum-mods(at)nassrasur(dot)com
 
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Diskussionsnachricht 000011
19.05.2009, 10:36 Uhr
Bartisto
registriertes Mitglied


Man kann doch nicht voraussetzen, dass ein Kunde, der mit einem stumpfen Messer in den Laden kommt und es geschärft haben will, vorher in einem Fachbuch die Fachtermini studiert, um dadurch sicher sein zu können, dass er ein scharfes Messer wieder zurück bekommt.
Ich bin überzeugt davon, dass derjenige in diesem "Laden", der das Messer entgegen genommen hat, die Fachbegriffe selbst nicht sauber auseinander halten kann. Sich nach dem Malheur evtl. darauf zurück ziehen zu wollen, dass man bei der Abgabe bzw. Annahme des Messers nicht sauber zwischen Schärfen und Schleifen unterschieden hätte, halte ich für abwegig. ---

Leider ist das Verhunzen von Messern in sog. Fachgeschäften kein Einzelfall. Es stellen sich einem die Haare hoch, (die Barthaare nicht, die sind morgens schon durch ein sanftes Messer beseitigt :-), wenn man diese "Schärfungen" unter der Lupe sieht. Es mag Ausnahmen geben, aber die sehe ich aus erklärlichen Gründen natürlich nicht.

Gruß
Bartisto

--
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. Konfuzius
 
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Diskussionsnachricht 000012
19.05.2009, 11:04 Uhr
Sisko
registriertes Mitglied


@jensdennis
Den Verkäufer kennst Du, aber wer war denn der "Schleifer"? Es hört sich nicht so an, als ob es zu Dovo eingeschickt worden wäre...

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 11:06 Uhr von Sisko editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000013
19.05.2009, 14:28 Uhr
hanss
registriertes Mitglied


jensdennis schrieb:

Zitat:
Ich habe vor einen Monat mein Dovo mit der Münsterbrücke in dem Laden wo ich es gekauft habe zum Schleifen abgegeben...

Jedenfalls ist das Messer ruiniert die Brücke ist nicht mehr zu erkennen das Messer ist zerkratzt und Stumpf.

Was kann ich Gesetzlich machen?

Verantwortlich Dir gegenüber ist nur der Verkäufer/Händler. Er ist Deine Ansprechperson.
Ist er nicht in der Lage, einen fähigen Schleifer/Schärfer zu beauftragen, trägt der Verkäufer das Risiko für "Schlechtleistungen".

In Deinem Fall war die "Leistung" nicht nur schlecht, sondern auch unverhältnismäßig. Denn Dein Rasiermesser hätte wohl ausschließlich auf geeigneten Steinen die gewünschte Rasierschärfe erreicht?
Es ist nicht nötig gewesen, in der Hohlung tätig zu werden, geschweige denn, die Lasergravur (es ist keine Ätzung) teilweise abzutragen.

Du hast Anspruch auf "Nacherfüllung":
1. Nachbesserung (in Deinem Fall wohl nicht möglich)
2. Neuware gegen Rückgabe des beschädigten Messers

Zur Durchsetzung Deines Anspruchs solltest Du stets höflich bleiben, sonst schaltet der Verkäufer auf stur.
Vielleicht musst Du sogar mehrmals vorstellig werden, dann allerdings würde ich Zeiten mit hoher Besucher- bzw. Kundenzahl im Geschäft vorschlagen - das "mögen" Verkäufer nicht.

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 15:52 Uhr von hanss editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000014
19.05.2009, 15:28 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


Wieder was gelernt. Danke, hanss.
Tut mir leid, wenn meine erste Deutung entmutigend klang.
Den Unterschied zwischen Schärfen und Schleifen gibt es auch nur bei Rasiermessern, bei "normalen" Messern ist Schleifen der gängige Begriff (oder irre ich da wieder?).
Am besten aufgehoben ist man mit einem stumpfen Messer sowieso hier:
Forumsdiskussion #8130: [Rasiermesser-Schärfservice]

Schaumermal

oskar

--
Jeder Jeck is anders (kölsch)

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 15:28 Uhr von oskar editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000015
19.05.2009, 15:46 Uhr
hanss
registriertes Mitglied


oskar schrieb:

Zitat:
Den Unterschied zwischen Schärfen und Schleifen gibt es auch nur bei Rasiermessern, bei "normalen" Messern ist Schleifen der gängige Begriff (oder irre ich da wieder?).
Am besten aufgehoben ist man mit einem stumpfen Messer sowieso hier:
Forumsdiskussion #8130: [Rasiermesser-Schärfservice]

Stimmt! Am besten zu einem Forumianer senden.

"Schärfen" und "Schleifen": In diesem Fall ist der Begriff, den jensdennis dem Verkäufer gegenüber verwendete, ohne Auswirkungen.
Denn der Verkäufer hätte erkennen müssen, wie und wodurch das Rasiermesser mit dem geringsten Aufwand wieder in den Zustand seiner Bestimmung gebracht werden kann.
Selbst wenn überall in der Hohlung schwarze Punkte (Korrosion) gewesen wären (davon wurde aber nicht berichtet), hätte eine Politur Abhilfe geschaffen. Die Lasergravur verträgt das.
 
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Diskussionsnachricht 000016
19.05.2009, 15:51 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


Peinlich: In meinem Anfangspost des Schärfservice-Threads habe ich die beiden Begriffe auch munter durcheinander geworfen.

Schaumermal

oskar

--
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Diskussionsnachricht 000017
19.05.2009, 16:07 Uhr
Sisko
registriertes Mitglied


oskar schrieb:

Zitat:
Den Unterschied zwischen Schärfen und Schleifen gibt es auch nur bei Rasiermessern, bei "normalen" Messern ist Schleifen der gängige Begriff (oder irre ich da wieder?).

Ja, du irrst da wieder ;-)

Egal ob Küchenmesser, Rasiermesser oder Scheren - die Reihenfolge ist:

1. schleifen,
2. schärfen,
3. abziehen,
4. polieren.

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 16:08 Uhr von Sisko editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000018
19.05.2009, 16:46 Uhr
equadro
registriertes Mitglied


hmm die reihenfolge mag schon sein aber wenn wir zb ein rasiermesser schärfen bekommt es doch einen schliff, weil wir die schneide mit hilfe eines steines SCHLEIFEN! ich würde ehr sagen da müsste der der schleift differenzieren welche teile der klinge geschliffen werden müssen.

der ausdruck schärfen mag zwar vielleicht richtig sein, aber schleifen finde ich eigentlich nicht falsch.man muss ja nicht zu jedem thema den genauen fachbegriff wissen, jemand der nicht aus dem handwerk kommt wird vielleicht sagen "das teil muss an die wand geschraubt werden" wo der begriff dübeln ehr passen würde aber jeder weiß doch was gemeint ist.

und zum eigentlichen thema ich würde es mir auch vom händler gegen ein neues tauschen lassen!

--
gruß equa

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 16:47 Uhr von equadro editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000019
19.05.2009, 17:04 Uhr
lesslemming
registriertes Mitglied


nene, obacht. Schleifen ist ein Wort fachtechnisch reserviert für das machinelle Bearbeiten von Werkstücken bzw. deren Oberfläche. Nach DIN 8580 gehört es zur Hauptgruppe "Trennen". (wikipedia)

Aber das tut ja nichts zur Sache;
denn ein Rasiermesser SACHGEMÄß auf einer Maschine geschliffen (und damit geschärft) und danach ebenfalls Fachgerecht abgezogen wäre, gäbe es kein grund zur Besorgnis
und würde vielleicht sogar wunderbar rasieren.
Dieses ist hier aber verständlicherweise nicht geschehen.

Im Gegenteil, das vermeintliche Schleifen zum Zwecke des Nachschärfens
ging ja offenbar so weit, dass die Hohlung bzw. die Ätzung in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Wie das fachtechnisch zu erklären ist habe ich keine Ahnung.

Olivia hat da einen guten Punkt gemacht,
für 9€ pro Messer kann kein Schleifer(meister) davon leben.
Selbst die aktivsten Schärfer hier im Forum, die sogar ein klein bisschen mehr verlangen,
können sicher nicht davon leben (wenn doch, will ich mitmachen ^^)

Solche Sachen sind leider keine Einzelfälle.

--
Wer fest mit beiden Beinen auf dem Boden steht,
bekommt nie eine frische Unterhose.

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 17:09 Uhr von lesslemming editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000020
19.05.2009, 17:20 Uhr
Sisko
registriertes Mitglied


@equadro
Prinzipiell sehe ich es auch so! (Auch wenn ich auf meinem Finish-Naturstein selbstverständlich poliere...) Wortklaubereien bringen uns nicht weiter, Jensdennis wollte das Messer wieder-scharf-gemacht-bekommen...

Deswegen meine Frage nach dem "Schleifer", der muß die Körnung + das Werkzeug bestimmen. Wobei ich auch meine, dass der Kaufmann hier nicht regresspflichtig ist, sondern eben der Handwerker...

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 17:22 Uhr von Sisko editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000021
19.05.2009, 17:31 Uhr
hanss
registriertes Mitglied


lesslemming schrieb:

Zitat:
Schleifen ist ein Wort fachtechnisch reserviert für das machinelle Bearbeiten von Werkstücken bzw. deren Oberfläche. Nach DIN 8580 gehört es zur Hauptgruppe "Trennen". (wikipedia)

... ging ja offenbar so weit, dass die Hohlung bzw. die Ätzung in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Olivia hat da einen guten Punkt gemacht,
für 9€ pro Messer kann kein Schleifer(meister) davon leben.
Selbst die aktivsten Schärfer hier im Forum, die sogar ein klein bisschen mehr verlangen,
können sicher nicht davon leben (wenn doch, will ich mitmachen ^^)

Absatz 1 ("fachtechnisch reserviert für das machinelle Bearbeiten"):
Das ist nicht richtig. Wie benutzt Du einen Bogen Schleifpapier?

de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Schleifpapier_ve...

Absatz 2: Das Motiv (die Brücke) ist durch Laser-Tiefengravur entstanden, somit keine Ätzung.
Dieses Motiv nahezu vollständig beseitigt zu haben, zeugt vom Unvermögen des Ausführenden.

Absatz 3: Lies Dir diese Preisliste durch:
www.der-scherenschleifer.de/index.php/hier-finden-sie-mei...

In meiner Nähe ist eine Schleiferei - diese Preise sind völlig normal.
Und manche der aufgeführten Arbeiten sind zeitintensiver als das Schärfen eines Dovo-Rasiermessers.

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 17:35 Uhr von hanss editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000022
19.05.2009, 17:36 Uhr
Olivia
registriertes Mitglied


Auf der Preisliste sind keine Rasiermesser.
Das was ich da seh kann mit der Maschine gemacht werden.

Schleif- und Schmirgelpapier! Also schmirgeln mit der Hand oder schleifen mit dem Bandschleifer - so versteh ich das.

--

Diese Nachricht wurde am 19.05.2009 um 17:40 Uhr von Olivia editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000023
19.05.2009, 17:40 Uhr
hanss
registriertes Mitglied


Olivia schrieb:

Zitat:
Auf der Preisliste sind keine Rasiermesser.
Das was ich da seh kann mit der Maschine gemacht werden.

Dafür habe ich ja den letzten Satz beigefügt.
Außerdem steht in der Liste unten: "Preise für nicht aufgeführte Arbeiten nach Vereinbarung" - falls Du ihn fragen möchtest ...

Die Schleiferei in meiner Nähe verkauft bereits in dritter Generation auch Rasiermesser. Geschärft werden sie für 5-6 Euro, wenn nur Schärfen reicht.
 
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Diskussionsnachricht 000024
19.05.2009, 17:42 Uhr
hanss
registriertes Mitglied


Olivia schrieb:

Zitat:
Schleif- und Schmirgelpapier! Also schmirgeln mit der Hand oder schleifen mit dem Bandschleifer - so versteh ich das.

Zitat Wikipedia ausreichend?
"Schleifen ist ein spanendes, wegbestimmtes Fertigungsverfahren zur Bearbeitung von Oberflächen mit Schleifmitteln, MANUELL ODER auf Schleifmaschinen."
 
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