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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Gillette Mach 3 Import aus USA zulässig? » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
03.08.2009, 12:25 Uhr
hurz1234
registriertes Mitglied


Hallo,

die Klingen sind in den USA ja bekanntlich z.Zt. deutlich günstiger.

Wenn ich sicherstellen kann,
- dass es sich um Original Gillette Klingen handelt und keine Fakes
- Versandkosten berücksichtige
- und ich sauber verzolle (d.h. < 150 Euro zzgl. 19% Ust.):

Ist das dann erlaubt oder sprechen andere Dinge dann noch dagegen? Markenrechte, etc.?
 
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Diskussionsnachricht 000001
03.08.2009, 18:07 Uhr
Raeppl
registriertes Mitglied


Anders rum gefragt, wieso sollte das nicht erlaubt sein?
 
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Diskussionsnachricht 000002
04.08.2009, 01:06 Uhr
chiamsi
registriertes Mitglied


aber warum gerade Mach 3?
Hol Dir einen vernünftigen Hobel :-)
 
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Diskussionsnachricht 000003
04.08.2009, 02:07 Uhr
tas
registriertes Mitglied


hurz1234 schrieb:

Zitat:
Hallo,

die Klingen sind in den USA ja bekanntlich z.Zt. deutlich günstiger.

Wenn ich sicherstellen kann,
- dass es sich um Original Gillette Klingen handelt und keine Fakes
- Versandkosten berücksichtige
- und ich sauber verzolle (d.h. < 150 Euro zzgl. 19% Ust.):

Ist das dann erlaubt oder sprechen andere Dinge dann noch dagegen? Markenrechte, etc.?

So viel ich weiß, schlägt der Zoll schon ab 22 Euro zu. Die 150 Euro beziehen sich auf den Import im Gepäck. Musste mal bei einer DVD über Amazon, die 25 Euro kostete, noch Zollgebühren und MwSt. zahlen.
 
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Diskussionsnachricht 000004
04.08.2009, 11:15 Uhr
hurz1234
registriertes Mitglied


Hallo, habe ein Schreiben vom Zoll bekommen: gem. Art 9 Abs 1 Verordnung EG 1383/2003: Verdacht auf Rechteverletzung bzgl. der Marke und Geschmacksmuster... die Klingen sollen vernichtet werden oder Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung...
 
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Diskussionsnachricht 000005
04.08.2009, 12:10 Uhr
Baas vant Spill
Moderator


Autsch! Ich denke, die beim Zoll vermuten, dass es sich um gefälschte Klingen handelt, also Plagiate. Bei Produktpiraterie verstehen die Firmen heutzutage keinen Spass mehr...
 
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Diskussionsnachricht 000006
04.08.2009, 16:37 Uhr
MattM
registriertes Mitglied




Zitat:
So viel ich weiß, schlägt der Zoll schon ab 22 Euro zu. Die 150 Euro beziehen sich auf den Import im Gepäck. Musste mal bei einer DVD über Amazon, die 25 Euro kostete, noch Zollgebühren und MwSt. zahlen.

Nicht ganz richtig.

Ab 22 € musst du die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen (19% auf Warenwert + Versandkosten aus den USA [!]). Der Zoll wird seit Dezember letzten Jahres erst ab einem Wert von 150 € fällig, wobei ich nicht weiss, ob es überhaupt einen Zollsatz für Rasierklingen gibt. Müsste man mal beim Zollamt nachfragen. Bei Reisegepäck liegt die Grenze glaub ich bei 470 €, jedenfalls wurde die auch stark angehoben, für Urlauber mit Sicherheit interessant.

Zitat:
Autsch! Ich denke, die beim Zoll vermuten, dass es sich um gefälschte Klingen handelt, also Plagiate. Bei Produktpiraterie verstehen die Firmen heutzutage keinen Spass mehr...

Ach was, wenn da eine Rechnung beiliegt, lassen die das so durch. Wenn er es jetzt aus China importieren würde, wäre das vielleicht anders, aber auch dann müssen die nicht gleich von einem Plagiat ausgehen. Und selbst wenn, sobald festgestellt ist, dass es sich um Originalware handelt, bekommt er das so mitgeschickt.

--
Merkur 38c Personna (rot) Omega Ebony MÜHLE AV
 
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Diskussionsnachricht 000007
11.08.2009, 13:25 Uhr
hurz1234
registriertes Mitglied


Anscheinend hat der Zoll bei Verdacht auf Plagiat und bestehendem Markenrecht das Recht so vorzugehen, d.h. eine Vernichtung oder Untersuchung einzuleiten. Der Default ist die Vernichtung, der ich jetzt aktiv widersprechen werde bzw. muss.... Soviel zum Thema Verbraucherschutz / -rechte.
Mal sehen wies ausgeht...
 
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Diskussionsnachricht 000008
12.08.2009, 22:38 Uhr
hurz1234
registriertes Mitglied


Konnte heute die Rasierklingen auf dem Zollamt abholen. Es wurde wohl eine Probe an Gillette zur Prüfung geschickt, die Echtheit bestätigt und somit jetzt auch ausgeliefert.

Widerspruch musste ich keinen Einlegen, hierzu müsste Gillette wohl zuerst rechtlich aktiv werden, was wohl nur möglich ist, wenn es sich um Fälschungen handelt.

Tip: fakeblades.com bietet hierzu gute Infos.
 
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