Diskussionsnachricht 000006
07.04.2010, 18:17 Uhr
G-H-L
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Ich wußte gar nicht, daß dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Mich wundert allerdings, daß auf dem "Block Osma" z.B. kein MHD angegeben ist. Erfüllt doch dieser den gleichen Zweck wie der Rasierstift.
Andererseits sind solche Stifte dafür gedacht, kleinere Wunden zu desinfizieren und die Blutung zu stillen. Rein theoretisch wäre es also möglich, daß hier gar nicht die Kosmetikverordnung, sondern evtl. die Medizinprodukteverordnung greift.
Hab grad mal nachgesehen. Auch das kürzlich gekaufte Fläschen Pitralon Classic hat auf dem Etikett und auf der Flasche das Cremetiegelsymbol in dem 24M eingetragen ist.
-- Gruß
Gerhard
Dovo "Best Quality"
Zwilling Friodur
Vision, Progress 500, WC Gilette Kiehl-Dachs, Wilkinson-Borste Tabak-Original (Seife+Stick) |