Diskussionsnachricht 000004
14.02.2011, 17:10 Uhr
rubberduck
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Ich finde es lobens- und unterstützenswert, geistiges Eigentum bzw. Urheberrechte zu schützen.
Unter einem Plagiat (von lat. plagium, „Menschenraub“) wird im Urheberrecht allgemein das bewusste Aneignen fremden Geistesguts verstanden. Die weitere Definition ist umstritten. Eine Auffassung setzt für ein Plagiat die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§ 23 UrhG)[1] Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden.
Nach anderer Ansicht bedeutet Plagiat nur das Unterlassen der Quellenangabe bei einer sonst erlaubten Benutzung des Werkes. Nach dieser Meinung ist Plagiator, wer als Inhaber eines Nutzungsrechts die eigene Urheberschaft behauptet oder wer bei zulässigen Zitaten (§ 51 UrhG) das zitierte Werk nicht angibt.[2]
Sogar Selbstplagiate sind möglich. Der Urheber ist zwar berechtigt, bei der Schöpfung eines neuen Werkes ein älteres Werk zu benutzen. Wenn aber die Rechte an dem älteren Werk auf einen Erwerber übergegangen sind, ist das ältere Werk nicht frei (§ 24 UrhG)
Ob dies in diesem Fall so gesehen werden kann, ist - zumindest aus juristischer Sicht - fraglich, und "Pils" steht nirgendwo oben. Darüber hinaus kann man aus der Stellungnahme von Pils nicht erkennen oder unmissverständlich ableiten, dass sie selbst Urheberrechte haben bzw. diese verletzt sehen.
Dass vielen Forianern so etwas sauer aufstößt, ist mir bewusst und ich selbst möchte auch keine Plagiate verwenden. Es geht mir hier nur darum, den Rechtsbegriff "Plagiat" einmal zu erörtern, damit dieser nicht misinterpretiert unreflektiert Verwendung findet.
Quellenangabe: de.wikipedia.org/wiki/Plagiat
edit: Quellenangabe nachgereicht
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