Diskussionsnachricht 000009
15.02.2011, 07:11 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer
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@Tiras: ich sehe unter dem Link nichts, was meine Aussage widerlegt. Tatsächlich ist es so, dass der Kunde nicht für den Untergang (Verlust) der Sendung haftet und auch diese Haftung nicht auf den Endkunden (selbst auf dessen ausdrücklichen Wunsch) abgewälzt werden darf. Versichert der Absender nicht, ist der Verlust sein Problem (ansonsten ist er der Vertragspartner des Versandunternehmens oder Versicherers und erhält Ersatz). Das einzige, was man nach Versand (und Verlust) nicht mehr hat, ist die Pflicht zur Lieferung -- man kann dem Kunden also sein Geld zurückgeben und sagen: "Sorry, ich hatte nur noch dieses Exemplar, das jetzt verloren gegangen ist" und muss nicht zwingend erneut senden.
All das betrifft ausdrücklich immer den Verkauf von Händler an Endkunde -- von privat an privat oder zwischen zwei Kaufleuten gilt nicht unbedingt dieser Käuferschutz. In D wurden schon Händler abgemahnt, weil sie dem Kunden anboten, bei Risikoübernahme billiger unversandt zu versenden, da dieses Vorgehen einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
Versendet der Händler auf SEIN Risiko unversandt, hat er im Zweifelsfall einfach selber Schuld, wenn die Ware wegkommt. Der versicherte Versand dient also entgegen Deiner Annahme allein dem Schutz des Verkäufers, der Endkunde hat eben gar kein Versandrisiko. Die Verpflichtung des Händlers (Lieferung oder Geld zurück) wird natürlich durch die Versicherung nicht angetastet, das Versandunternehmen haftet stets dem Absender gegenüber und wird niemals Vertragspartner des Endkunden.
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... alles auf www.NassRasur.com! Diese Nachricht wurde am 15.02.2011 um 08:58 Uhr von Stefan P. Wolf editiert. |