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NassRasur.com-Forum » Rasierhilfsmittel und Pflegeprodukte » Vergällung von Alkohol in unseren duftigen Wässerchen » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
12.11.2011, 10:40 Uhr
Tempeltom
registriertes Mitglied


In einem anderen Thread über die Anwendung von Pre Shave schweiften Steffel13589 und ich kürzlich etwas vom Thema ab.
Moderator Opa forderte uns daraufhin auf, einen neuen Thread zu eröffnen, da er das o.g. Thema interessant fand, es aber in den Ursprungsthread nicht passte.

Beschäftigt hatte ich mich mit dem Thema, nachdem Forumsmitglied Michel darauf aufmerksam machte, dass die Angabe "Alc. Denat." bei den INCI zu 99% auf das ständig heftiger kritisierte DEP (siehe unten) hindeutet.

Hier mein Beitrag aus dem anderen Thread:

Wie ich inzwischen gelernt habe (hoffentlich richtig ) benutzen die Naturkosmetikhersteller die ätherischen Öle hauptsächlich zum Vergällen des Alkohols.
Hintergrund ist die Umgehung der Alkoholsteuer, was die "Nicht- Natur"- Hersteller mit verschiedenen DEP (Diethylphthalat)- Verbindungen machen, welche recht umstritten sind (Angabe bei INCI lediglich "Alc. Denat.").
Die pflegende Wirkung (ganz leichte Öligkeit) in Natur- AS's wie Sante oder Logona stammt also offenbar ausschließlich vom Glycerin und nicht auch von den ätherischen Ölen.
Speick und Weleda scheinen trotz deren Zugabe reine RasierWASSER zu sein oder fühlen sich zumindest so an.

Steffel13589 antwortete:


Vergällung per Riechstoff ist eine Möglichkeit die Alkoholsteuer zu sparen. Ich gehe aber davon aus (und hoffe es), das dies nicht der Hauptgrund für den Einsatz von ätherischen Ölen in Rasierwässern bei Naturkosmetikhersteller ist. Ätherische Öle haben nämlich diverse Eigenschaften/Wirkungen, vom Duft abgesehen, welche ihren Einsatz in einem AS sinnvoll machen. Je nach ätherischen Öl z. B. astringierend, entzündungshemmend, hautregenerierend, schmerzlindernd.

Soweit unsere Diskussion aus dem anderen Thread.
Bei codecheck.info wird Alc.Denat. als "nur im Einzelfall bewertbar, aber Vergällung mit DEP wird abgelehnt" nicht klar bewertet.
Wenn Ihr nach dieser Phthalat- Verbindung googelt, wird Euch jedoch ganz schnell recht unwohl werden, da dieses Produkt in unseren (Nicht- Naturkosmetik-) Duftwässerchen fast überall drin ist. Und zwar ohne, dass explizit darauf hingewiesen wird (die Angabe "Alc. Denat." genügt wie oben beschrieben).

Wie ist Eure Meinung?
Für wie "gefährlich" haltet Ihr DEP?
Was meint Ihr zu den ätherischen Ölen in Naturkosmetikprodukten (nur zur Vergällung, oder nur zur Pflege, oder gar beides, lässt sich das evt. miteinander verbinden?)

Diese Nachricht wurde am 12.11.2011 um 10:49 Uhr von Tempeltom editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000001
12.11.2011, 11:14 Uhr
~joharo
Gast


Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes (Branntweinsteuerverordnung - BrStV)

§ 50 Vergällung


........

(4) Zur Vergällung von 100 Liter Alkohol werden folgende Vergällungsmittel zugelassen:

1. zur Herstellung von kosmetischen Mitteln oder Mitteln zur Geruchsverbesserung:

a) 0,5 Kilogramm Phthalsäurediethylester,

b) 0,5 Kilogramm Thymol,

c) 5,0 Kilogramm Isopropanol und 78,0 Gramm Tertiärbutanol,

d) 0,8 Gramm Denatoniumbenzoat und 78,0 Gramm Tertiärbutanol;

-----------------------

Der Logik folgend sind das die zugelassenen Vergällungsmittel und eine Vergällung mit diversen Ölen nicht zugelassen.
 
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Diskussionsnachricht 000002
12.11.2011, 11:35 Uhr
Tempeltom
registriertes Mitglied


Und genau dieser Punkt 1a wird von vielen Kritikern für unverantwortlich gehalten.
Denn Diethylphthalat ist das Gleiche wie Phthalsäurediethylester.


Ökotest schreibt:

"Diethylphthalat wird in Kosmetik unter anderem als Lösungsmittel oder Trägerstoff in Parfümmischungen eingesetzt. Es kann von der Haut aufgenommen werden und ihren Schutzmechanismus beeinflussen. Phthalate stehen in Verdacht, Leber, Niere und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken."

Eine bayerische offizielle Stellungnahme hält DEP für unbedenklich, was von anderen wiederum scharf kritisiert wird.
Am informativsten und glaubwürdigsten fand ich die Beschreibung unter Inhaltsstoffe bei dermaviduals.de (ich glaube, den Link darf man hier nicht direkt angeben, oder?).

Diese Nachricht wurde am 12.11.2011 um 11:37 Uhr von Tempeltom editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000003
12.11.2011, 11:42 Uhr
~joharo
Gast


Es gibt nur zwei Möglichkeiten diesen Stoff zu umgehen.

1. Alkoholfreie Mittel
2. Nur noch Rasierwasser mit unvergälltem Alkohol kaufen.

Eine weitergehende zielführende Diskussion dürfte kaum möglich sein.

Wer es genau nimmt und allen Risiken so weit wie möglich aus dem Weg gehen will, der muß sich sehr genau ansehen was er kauft.
Es gibt eine ganze Reihe Alternativen. Daß der ein oder andere Lieblingsduft dann herausfällt muß aber auch klar sein.
 
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Diskussionsnachricht 000004
12.11.2011, 12:26 Uhr
Tempeltom
registriertes Mitglied


Okay, bliebe aber noch meine zweite Frage von oben (sozusagen zu Deinem Punkt 2):

"Was meint Ihr zu den ätherischen Ölen in Naturkosmetikprodukten (nur zur Vergällung, oder nur zur Pflege, oder gar beides, lässt sich das evt. miteinander verbinden?)"

Alkoholfrei wäre für mich keine Alternative.
Erstens gibt es dann keine Duftwässerchen mehr und zweitens möchte ich den desinfizierenden Effekt nach der Rasur nicht missen.

Diese Nachricht wurde am 12.11.2011 um 12:27 Uhr von Tempeltom editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000005
12.11.2011, 16:08 Uhr
Steffel13589
registriertes Mitglied


Hier ein Link zur Vergällung von Alkohol wo auch auf Alternativen eingegangen wird (die Überschrift ist schon bezeichnend: Vergällungsmittel in Kosmetika - Gesundheit ist zweitrangig):

www.dermaviduals.de/deutsch/publikationen/inhaltsstoffe/v...

Auf Antrag könne nämlich auch anderen Vergällungsmittel zugelassen werden (z.B. Riechstoffe bei Parfums).

Auf dieser Seite sind, wie ich finde, noch viele weitere interessante Publikationen zu finden.

Gruß Stefan

--
(Shavette) vier viele verschiedene wenige (RS/RC) einige ganz wenige viele, aber die meisten als Duft verwendet (z. B. Pinaud, Master Well Comb)
 
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Diskussionsnachricht 000006
12.11.2011, 16:19 Uhr
Steffel13589
registriertes Mitglied


Tempeltom schrieb:

Zitat:
Alkoholfrei wäre für mich keine Alternative.
Erstens gibt es dann keine Duftwässerchen mehr und zweitens möchte ich den desinfizierenden Effekt nach der Rasur nicht missen.

Alkoholfrei wäre für mich auch keine Alternative.
Obwohl Duft"wässerhchen" auch ohne Alkohol möglich wären, z. B. mit Öl (z.B. Jojobaöl). Also duftende Öle und Salben wie in der Antike. Desinfizierende oder antiseptische Effekte kann man z. B. mit ätherischen Ölen erzielen (und noch mehr).

Gruß Stefan

--
(Shavette) vier viele verschiedene wenige (RS/RC) einige ganz wenige viele, aber die meisten als Duft verwendet (z. B. Pinaud, Master Well Comb)
 
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Diskussionsnachricht 000007
12.11.2011, 17:08 Uhr
~joharo
Gast


Steffel13589 schrieb:

Zitat:
Auf Antrag könne nämlich auch anderen Vergällungsmittel zugelassen werden (z.B. Riechstoffe bei Parfums).

"Sind die in Absatz 4 genannten Vergällungsmittel im Einzelfall nach den Anforderungen des Erlaubnisinhabers ungeeignet, kann die Bundesmonopolverwaltung auf Antrag andere Vergällungsmittel zulassen. Handelt es sich um in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweislich allgemein zugelassene Vergällungsmittel, erteilt sie die Zulassung, wenn Gründe der Sicherung des Steueraufkommens oder des Gesundheitsschutzes nicht entgegenstehen. Der Antragsteller hat der Bundesmonopolverwaltung auf Verlangen unentgeltlich Proben für Untersuchungszwecke zu überlassen". Bei Parfüms kann diese Möglichkeit relativ einfach für Mischungen von Alkohol mit Riechstoffen ("Vergällungsmittel") beantragt werden, da die Mischungen ungenießbar sind und der Alkohol nicht auf einfache Weise zurückzugewinnen ist. Für viele Kosmetika ist dies praktisch nicht realisierbar, weil es keine Komponenten im Endprodukt gibt, mit denen Alkohol von vornherein ungenießbar gemacht werden kann. Entsprechende Anträge aus der Firmengruppe des Autors des vorliegenden Artikels wurden von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB), die zum Bundesministerium für Finanzen gehört, abgelehnt. Für die Hersteller derartiger Kosmetik gibt es daher nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird Alkohol mit DEP vergällt (niedrige Produktionskosten) und etwaige Gesundheitsrisiken in Kauf genommen oder die Produkte werden mit versteuertem Alkohol hergestellt (hohe Produktionskosten).
 
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