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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Hilfe! Die zwingen mich, Systemis zu verwenden!!! » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ] [ 3 ]
Diskussionsnachricht 000000
09.02.2012, 11:24 Uhr
oli
registriertes Mitglied


Wer? Die Sicherheitskontrolleure am Flughafen!

Nachdem ich Anfang 2011 zur "richtigen" Nassrasur bekehrt wurde, fragte ich an der Sicherheitskontrollstelle in Frankfurt, ob ich eine normale DE-Rasierklinge mitnehmen dürfe - und zeigte eine solche auch vor, um zu zeigen, wovon ich eigentlich sprach. Die Supervisorin (was für ein Wort!) bejahte das, und ich ging - bis kurz vor Weihnachten - mit dem Hobel und den Feathers "bewaffnet" fröhlich durch die Kontrollen . Mehrmals die Woche! Ohne Beanstandung!

Und dann kurz vor Weihnachten: "Des dürfe Se ned dabei habbe, des is verboode!" Und weg waren die Feather-Klingen!

Nun muss man wissen, dass ich als Besatzungsmitglied meinen Koffer SELBST zum Flugzeug bringen muss, und - jetzt kommt's: - er deshalb ebenfalls wie Handgepäck behandelt werden muss, da ich ja auch NACH der Sicherheitskontrolle noch Zugriff darauf habe und wieder Sachen herausnehmen und ins Handgepäck packen könnte. Allerdings gibt es für uns "Bordler" einige Ausnahmen: Den Quatsch mit Flüssigkeiten in Tüten brauchen wir nicht zu machen. Und kleine Nagelfeilen und -scheren und sogar Taschenmesserchen sind auch erlaubt. Aber eben nicht die Rasierklingen!

Also: Klingen (oder gar Rasiermesser) in den (eben NICHT aufgegebenen) Koffer geht auch nicht. Einzige Möglichkeit: Systemis. Die seien erlaubt.

Und auf meine Frage, was an den Klingen im Systemi so viel harmloser sei als an den Rasierklingen, schließlich könne ich ja auch durch Zerstören des Klingenkopfes an die losen Systemi-Klingen gelangen, erntete ich nur ratloses Schulterzucken und die Vermutung, die Systemi-Klingen seien wohl stumpfer, "oder so...". (Was wir schon immer alle vermutet hatten... )

Also blieb mir nichts anderes übrig, als mir wieder Mach3-Köpfe zu zu legen und die Glibber-Strips zu entfernen. Das geht ja glücklicherweise recht einfach.

Die ersten Rasuren unterwegs waren so ganz O.K., es kratzt und rupft deutlich und ich habe immer leichten Rasurbrand, der sich mit dem Alaunblock und dem Proraso-ASB ganz gut lindern läßt. Dafür spare ich jetzt wieder ein paar wenige Minuten, die es mit dem Systemi doch schneller geht - trotz zwei Durchgängen...

Mann, die regen mich vielleicht auf! Was soll ich denn mit einer Rasierklinge tun können? Mir Zutritt zum Cockpit verschaffen????

Am Flughafen Köln musste ich immer beim VERLASSEN des Geländes (also NACHDEM ich ein Flugzeug sicher dorthin geflogen hatte), meine Fluglizenz vorweisen.
Am nächsten Morgen, beim BETRETEN, also VOR dem Flug, dagegen nicht. Jeder hätte in Uniform einfach da rein gekonnt...!!!

Behördenirrsinn!!!

So, genug aufgeregt, ich geh jetzt zur Beruhigung an meinen Rasierseifen schnuppern...

Oli

--
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Diskussionsnachricht 000001
09.02.2012, 12:10 Uhr
TecCreator
registriertes Mitglied


oli schrieb:

Zitat:
Mann, die regen mich vielleicht auf! Was soll ich denn mit einer Rasierklinge tun können? Mir Zutritt zum Cockpit verschaffen????

Du scheinst Profi zu sein, dann weißt du ja über die "Mitnahme gefährlicher Gegenstände" Bescheid ... und an den PWKs arbeiten halt (oft unterbezahlte, dafür aber überforderte) Menschen von privaten Sicherheitsfirmen.

So what?!

Grüße Dieter

P.S. hat das Schnuppern Dich wieder beruhigt? ;-)

--
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Diskussionsnachricht 000002
09.02.2012, 12:25 Uhr
dextivity
registriertes Mitglied


Wäre es eine Alternative am Zielflughafen Rasierklingen zu kaufen...?
 
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Diskussionsnachricht 000003
09.02.2012, 12:26 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Ich arbeite in EDDH (Flughafen Hamburg) an der Personal- und Warenkontrolle. Also wir kontrollieren nur die Waren und die Mitarbeiter. Das ist eigentlich auch vom Gesetzgeber her getrennt von der Fluggastkontrolle zu betreiben. Wir haben auch getrennte Kontrollspuren/Zugänge für Fluggäste und Personal und bei uns gehen wirklich Sachen durch, die der Passagier hätte abgeben müssen. Allerdings bin ich bisher noch keinen DE-Klingen begegnet, habe nur einmal einen Hobel auf dem Röntgenbild gesehen. Der hat dann bestimmt auch irgendwo DE-Klingen gehabt, aber da habe ich nicht nach gesucht.

Ich finde es aber merkwürdig, dass ihr in EDDK beim Verlassen des Sicherheitsbereichs eure Ausweise vorzeigen müsst. Also in Hamburg dient der Flughafen- bzw. Crewausweis als Zutrittsberechtigung. Wir gehen ja davon aus, dass alles was sich im Sicherheitsbereich befindet bereits kontrolliert worden sein muss und sich somit auch berechtigterweise dort aufhält. Raus darf man ja wieder jeder Zeit und auch immer wieder rein. Eine gültige Zutrittsberechtigung und eine Kontrolle vorausgesetzt.

Darf ich fragen bei welcher Airline und welches Flugzeugmuster du fliegst?

--
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Diskussionsnachricht 000004
09.02.2012, 12:46 Uhr
oli
registriertes Mitglied


Das Schnuppern hilft immer - vor allem die Klar Kabinettseife mt ihrem genialen Rosenduft!!!

Natürlich weiß ich Bescheid. Die Frage ist nur, was gilt als "gefährlicher Gegenstand"? Was ist an einer Rasierklinge gefährlicher als an einem wirklich gut geschärften Taschenmesserchen (z.B. 5 cm Klinge)?

Da die vom Innenministerium geschriebenen Richtlinien zur Sicherheitskontrolle aber nur dem Sicherheitspersonal bekannt sein dürfen ("Des dürfe Sie gar net lese, des is nur für uns! Sonst könnt ja jemand e Lück entdecke un ausnutze!"), kann man ja nicht mal nachvollziehen, ob der gerade ausführende Kontrolleur sich an eine Anweisung "von oben" hält oder sich gerade etwas hat einfallen lassen, das aus seiner Sicht die Sicherheit erhöht. Das war auch schon einige Male da...

Zumal ich an Bord eine Notaxt(!) in Griffweite habe und in den Küchen jede Menge Arbeitsmesser - O.K., mit runder Spitze, aber die Sägeschneiden sind höllisch scharf! - vorhanden sind. Wenn ich böse Absichten HÄTTE (Konjunktiv!), bräuchte ich nicht die Rasierklinge...

Und da ALLE am Flughafen beschäftigten Mitarbeiter immer wieder von den deutschen Sicherheitsbehörden auf kriminellen oder terroristischen Hintergrund "zuverlässigkeitsüberprüft" werden, sollte eine zusätzliche Suche nach gefährlichen Gegenständen eigentlich überflüssig sein.

So nach dem Motto: "Der ist total in Ordnung, keine Gefahr, der darf im Flugzeug arbeiten. Aber durchsuch ihn lieber nochmal, ob er auch ja keine gefährlichen Sachen dabei hat..."

Ich muss die Dose nochmal auf machen ...

--
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Diskussionsnachricht 000005
09.02.2012, 12:55 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


TecCreator schrieb:

Zitat:
oli schrieb:

Zitat:
Mann, die regen mich vielleicht auf! Was soll ich denn mit einer Rasierklinge tun können? Mir Zutritt zum Cockpit verschaffen????

Du scheinst Profi zu sein, dann weißt du ja über die "Mitnahme gefährlicher Gegenstände" Bescheid ... und an den PWKs arbeiten halt (oft unterbezahlte, dafür aber überforderte) Menschen von privaten Sicherheitsfirmen.

So what?!

Grüße Dieter

P.S. hat das Schnuppern Dich wieder beruhigt? ;-)

Man muss das halt differenziert sehen und die meisten der "gefährlichen Gegenstände" wurden ja erst als gefährlich und verboten deklariert nachdem mit ihnen Anschläge verübt oder vereitelt wurden. Nach dem 11.09. wurde ja erst mal alles scharfe und spitze verboten und später dann wieder aufgelockert. Der Flüssigkeiten in 100ml-Behältnissen im wiederschließbaren Plastikbeutel mit max. 1l Inhalt kam ja auch erst nach den vereitelten Flüssigsprengstoffanschlägen von London Heathrow. Man ist ja auch da bereits dabei, dass wieder aufzuheben, allerdings sind scheinbar die Flüssigkeitsüberprüfgeräte noch nicht ausgereift genug.

So lange müssen wir als Luftsicherheitskontrollkräfte halt so verfahren wie uns beauftragt wird, auch wenn ich selber viele der Regelungen als etwas unlogisch sehe. Aber ich habe die Regeln ja nicht aufgestellt.

Ich persönlich sehe mich übrigens weder als unterbezahlt noch als überfordert. Ich habe aber so gesehen auch das "Glück" in der Personal- und Warenkontrolle zu arbeiten, wo die zu kontrollierenden Personen in der Regel pflegeleichter sind als Fluggäste. Flugzeugbesatzungsmitglieder kennen die Kontrollabläufe, sie wissen dass sie Laptops, Ipads, etc. aus ihren Taschen zu nehmen haben, sie wissen was kommt nachdem die Torsonde "tidilididid" oder "pieeeeep" gemacht hat. Mit Fluggästen ist das umständlicher. Nein also mir macht der Job Spaß und ich gehe fast immer sehr gerne zur Arbeit.

--
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Diskussionsnachricht 000006
09.02.2012, 12:57 Uhr
TecCreator
registriertes Mitglied


oli schrieb:

Zitat:
Ich muss die Dose nochmal auf machen ...

Hmm ... verstehe ich ... ich sollte auch mal 'ne Seife mitnehmen zur Nachtschicht, also weniger aus rasurtechnischen- als aus psychologischen Gründen ;-)

Aber wie Philipp schrieb, in FRA hatte ich bei den PWKs auch noch nie wirklich Stress, ich sach ja, die machen doch auch nur ihren Job. Passagiere haben da oft ein "stressigeres" Leben :-)

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Diese Nachricht wurde am 09.02.2012 um 12:58 Uhr von TecCreator editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000007
09.02.2012, 13:00 Uhr
oli
registriertes Mitglied


Philipp R. schrieb:

Zitat:
Darf ich fragen bei welcher Airline und welches Flugzeugmuster du fliegst?

Klar, ist ja kein Geheimnis: LH und ab März wieder A320 (schule gerade um vom A330/A340)

Wir sehen uns dann in HAM an der Kontrolle! (Südtor, da gehen wir immer rein). Da gabs vor etwa 4 Jahren auch noch eine witzige Regelung: Ein Kapitän oder ein Purser durften auch alleine aufs Gelände. Ein Copilot, ein Flugbegleiter oder gar eine gesamte Kabinencrew, auch in Begleitung eines Copiloten, dagegen nicht. Die mussten dann vor dem Tor warten, bis sie von drinnen von einem Kapitän oder Purser abgeholt wurden. Auch wenn der sie oder sie ihn gar nicht kannten... Gibt's das noch?

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Diskussionsnachricht 000008
09.02.2012, 13:21 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Also vor 4 Jahren war ich noch nicht dort. Die ganze Südtorwache ist übrigens auch letztes Jahr komplett neu gebaut worden. Diese "Baustellencontainer" sind nun richtigen Gebäuden gewichen, wir haben drei Fahrzeugkontrollspuren, zwei Kontrollgebäude für die PWKs.

Also wer alleine aufs Gelände darf, liegt weniger an seinem "Rang" innerhalb der Crew sondern daran ob er einen Flughafenausweis vom Hamburg Airport hat oder nur den Lufthansa Crew Ausweis. Hat man nur den Crew Ausweis der Airline darf man nicht aufs Gelände und muss sich von daher mit einem Crewbus von der Kontrollstelle zum Flugzeug bzw. Crewraum fahren lassen. Allerdings darf ein Besitzer eines Flughafenausweises bis zu 4 Personen mit Crewausweis mitnehmen. Der Flughafenausweis der begleitenden Person muss diese natürlich auch in die entpsrechenden Bereiche des Flughafens Zugang gewähren.

Muss man vom A330 auf den A320 wirklich so viel umschulen? Ich dachte immer bei Airbus hätte alles vom A318 bis zum A380 ein einheitliches Grundtyperating und man müsste nur auf die expliziten Unterschiede nochmal geschult werden, was aber eigentlich nicht so lange dauern dürfte wie ein komplett neues Typerating. Ich meine ich hätte auch mal gelesen/gehört dass sogar einige von Euren A330-Piloten "nebenbei" auch bei GWI auf dem A319 fliegen.

Übrigens klingt deine Umschulung von A330 auf A320 als ob du zu Kapitän befördert wurdest. Glückwunsch dazu!

--
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Diskussionsnachricht 000009
09.02.2012, 14:58 Uhr
Wiking
registriertes Mitglied


Ich bin vor 2 Monaten nach Gran Canaria geflogen..Da ich nicht wusste, ob ich vorort die RK kaufen kann, habe ich 1 RK in den hohlen Griff des Mühle Raiserasierpinsels versteckt..
ecx.images-amazon.com/images/I/41GzuMpxR4L._SL500_AA300_.jpg
'(es hätten auch 5 Stück drinne gepasst) Das ganze ab ins Handgepäck, alles wurde später durchleuchtet, und nichts gefunden...
1 x hin, und 1x zurück.. nichts.. wie ist es möglich, weiss ich nicht.. es funktioniert aber.:-)

--
J.A.Henckels 4/8 Merkur 23c Souplex,Bolzano Balea Dachs Kappus Nautik Echt Kölnisch Wasser N°4711,Gentleman's choice.
 
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Diskussionsnachricht 000010
10.02.2012, 08:22 Uhr
oli
registriertes Mitglied


Philipp R. schrieb:

Zitat:
Übrigens klingt deine Umschulung von A330 auf A320 als ob du zu Kapitän befördert wurdest. Glückwunsch dazu!

Danke, aber die Glückwünsche kommen zu früh! Die Beförderung steht noch aus, erst ganz am Ende der (bestandenen) Umschulung. Also irgendwann im Frühsommer - so Mai oder Juni...

So, jetzt aber genug OT!

@Wiking: Klar, Klingen "schmuggeln" geht natürlich. Auch ich weiß selbstverständlich, wie und wo man die hin packen könnte...
Aber wenn man ständig, z.T. sogar mehrfach täglich, eine Kontrolle passieren muss, steigt die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, um ein Vielfaches!
Und dann ist ratz-fatz die Freigabe für den Sicherheitsbereich weg, und ich meinen bin meinen Job los! Neeee, das kann man mal machen, aber auf dieser Schiene weiterfahren will ich eher nicht...

Viele Grüße

oli

(der sich jetzt wieder auf den Weg nach MUC macht...)

--
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Diskussionsnachricht 000011
10.02.2012, 10:17 Uhr
CaptnAhab
registriertes Mitglied


guten morgen die herren,
werter oli,

erstmal danke für deinen famosen, erkennbar in der wut geschriebenen, bericht, den ich schmunzelnd mitlas.^^

also ich kann deinen groll gut verstehen, zumal, wenn man sich täglich damit rumplagen muss. ich kann euch piloten nur bedauern und bin aber gleichzeitig auch ein wenig beruhigt, dass nicht nur wir passagiere den ganzen zirkus ständig mitmachen müssen..

"sicherheit", (ein paradoxon in sich) ist ein unseliges _totschlagsargument_, _dagegen_ lässt sich nicht viel _vernünftiges_ vorbringen! der regulierungswut ist längst der amtschimmel durchgegangen - die zügel unwiederbringlich verloren.

so muss man den eindruck gewinnen, als gäbe es viele, zum teil nicht mehr nachvollziehbare, prasisfeindliche verselbständigungen dieser _hydra_ "bürokratiekrake", allein zum zwecke derer eigenen daseinsberechtigung.

männer, auf auf! lasst uns den marsch nach brüssel über berlin antreten!

*grmlz*

--
Gruss CA.

Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius)

Diese Nachricht wurde am 10.02.2012 um 10:26 Uhr von CaptnAhab editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000012
10.02.2012, 11:04 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


CA, nun mach mal halblang. Du solltest dir nicht herausnehmen, über ein ganzes System zu urteilen ohne selbst die genauen Hintergründe und Regeln zu kennen. Das was ihr Paxe (Passagiere) an den Sicherheitskontrollen mitbekommt ist nur ein ganz kleiner Teil, des Sicherheitsystems auf Verkehrsflughäfen.
Auch wenn es da rein objektiv gesehen teilweise unlogische Regeln und Verbote und ja sogar auch Lücken gibt, heißt das noch lange nicht dass das ganze Luftsicherheitsgesetz Schwachsinn ist. Immerhin sind ja nun auch schon einige Dinge entdeckt worden, welche vorher nicht gesehen worden wären.
Ich gebe dir allerdings Recht in der Sache mit der Bürokratie. Wir bekommen auch öfters mal neue Verfahrensanweisungen die sich zwar schön lesen, aber spätestens bei der praktische Umsetzung dann doch offenbaren, dass sie von "Sesselpupsern" erstellt wurden. Meistens findet dann jeder seinen eigenen Weg. Am Ende zählt nur das Ergebnis: Persone, Waren und Fahrzeuge kontrollieren und verbotene Gegenstände nicht in den Sicherheitsbereich lassen.

--
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Diskussionsnachricht 000013
10.02.2012, 12:53 Uhr
CaptnAhab
registriertes Mitglied


tja, lieber Philipp R. danke für die aufklärung,

wie das nun mal meine art ist, karikiere ich manchmal ein wenig.1)

und so habe ich schlichtweg vergessen, oder vlt wollt ichs auch so, den /ironiean-/ironieaus-modus zu benutzen.. nix für ungut

1)getreu nach dem motto:
"der übermacht einer bürokratie kann man nur mit der übermacht der ironie entgegentreten"..

*schmunzelt weiter*

--
Gruss CA.

Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius)

Diese Nachricht wurde am 10.02.2012 um 13:08 Uhr von CaptnAhab editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000014
10.02.2012, 13:18 Uhr
TecCreator
registriertes Mitglied


CaptnAhab schrieb:

Zitat:
wie das nun mal meine art ist, karikiere ich manchmal ein wenig.1)

wie jetzt ... nicht nach Berlin? Muss ich die Wanderschuhe wieder ausziehen?

--
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Diskussionsnachricht 000015
11.02.2012, 16:21 Uhr
DBate
registriertes Mitglied


Lieber Kollege Oli,

so ist das nunmal mit den Crewkontrollen auf den Airports - solltest Du doch bereits kennen, dass sich die Regeln gerne mal ändern - teilweise von einem Kontrolleur auf den anderen ;-).

Als Kollege ergeht es mir ähnlich wie Dir - die Kontrollen sind mittlerweile ein notwendiges Übel geworden. Über den Sinn oder Unsinn lässt sich vortrefflich streiten, nur werden wir in diesem Forum sicherlich nicht zu einer Lösung kommen.

Zum eigentlichen Problem... Ich selber habe (bisher) noch nie Probleme mit meinen Rasierklingen gehabt. Das einzige, was jemals einer 'Zusatzkontrolle' unterzogen wurde war mein Reiserasierpinsel; die Kontrolleure wussten auf dem Schirm nichts mit der Stahlhülse anzufangen und wollten wissen was das denn ist.

Nun, solange mich also nicht Dein Schicksal trifft, werde ich weiterhin mit DE Klingen reisen. Natürlich nicht 'geschmuggelt' und 'versteckt' wie weiter oben erwähnt, sondern ganz offen im Kulturbeutel. Mal schauen was passiert.

Wünsche eine entspannte Umschulung,
DBate
P.S. Evtl. mal bei den Kollegen von der Securityabteilung bzw. der VC anfragen?

Diese Nachricht wurde am 11.02.2012 um 17:03 Uhr von DBate editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000016
14.02.2012, 03:16 Uhr
JeRo
registriertes Mitglied


oli schrieb:

Zitat:
....
Behördenirrsinn!!!
....
Oli

Gut auf den Punkt gebracht!

--
Koraat, Wacker In_Je_Ner Nightdivers Sapone da Barba Vegetale, Fitjar, Calani
 
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Diskussionsnachricht 000017
16.07.2012, 17:41 Uhr
~RavenNevermore
Gast


Aufgrund eines neueren Post möchte ich eine Erläuterung hier dafür abgeben warum solche Klingen im Handgepäck abgenommen werden.
Die Wunden die mit einer improvisierten Waffe welche mit Rasierklingen bestückt ist, sind verheerend.

Auf Anfrage verschicke gerne drei Bildern per Mail von Rasierklingenwunden welche uns bei meiner Ausbildung zum Passagier- bzw Personalärgerniss an Flughäfen gezeigt wurden um vielleicht zu verstehen warum dies so umgesetzt wird und ich mich auch an das Gesetz halte und diese nicht mitgebe.

Anbei auch ein Link von einer Seite wo man sieht, wie leicht und schnell man sich mit soetwas eine Improvisierte Waffe bauen kann.

Klar ist es für den einzelnen sehr ärgerlich. Es wird einem ja praktisch unterstellt, das man etwas böses tun will. Aber weiß man das als Kontrollkraft die einen zu dem Zeitpunkt gerade einmal eine Minute kennt?

Man kann auch mal googeln um sich ein grobes Bild zu machen was man damit anstellen kann.

Diese Nachricht wurde am 16.07.2012 um 17:44 Uhr von RavenNevermore editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000018
16.07.2012, 19:57 Uhr
Rheinperchten
registriertes Mitglied


... wir wollen letztlich ja die Sicherheit auch haben. Aber beim Personal sollte man mal die Regeln etwas ändern. Aber Du würdest dich wundern was unsere Regierung inzwischen alles als Waffe oder verbotenen Gegenstand ansieht. Wenn dann mal wieder etwas passiert wird in aller Hektik erstmal mit der groben Kelle druffgehauen und schnell ganz viele neue Regeln erstellt. Einige mehr und andere weniger sinnvoll. Also Sportschütze erlebe ich sowas auch immer wieder....dann sollen neue Gesetze kommen die aber letztlich nix ändern oder verbessern.
 
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Diskussionsnachricht 000019
16.07.2012, 20:01 Uhr
~joharo
Gast


Was erwartet Ihr von blutleeren Politikern?
 
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Diskussionsnachricht 000020
16.07.2012, 21:43 Uhr
~RavenNevermore
Gast


Auch Personal ist nicht unantastbar. Gebe es keine Beschränkungen für das Personal, kann man darauf warten das ein Mitarbeiter der Geldsorgen hat Tatmittel für andere in den Sicherheitsbereich einbringt. (Dies ist keine Verallgemeinerung auf einzelne gemünzt.) Und wenn dies geschehen ist, dann kommt wieder die Frage der Gesellschaft und der Politik: "Warum hat diese Lücke keiner geschlossen?"
Kommentar der Kollegen ist dann wahrscheinlich: "Von dem hätte ich das nie gedacht."
Man kann nicht in den Kopf eines einzelnen kucken um zu sehen was er vorhat.
Wenn ich es nicht schon erlebt hätte das ein Mitarbeiter versuchte sich einen Gegenstand durch den Sicherheitszaun durchreichen zu lassen um ihn an der Kontrolle vorbeizuschleußen, würde ich diese Aussage nicht treffen. (Auch wenn es damals nur um Drogen ging)

Klar - der Terrorismus von heute hat genug Kohle um sich eine Schultergestützte Flugabwehrrakete zu leisten oder sich andere Wege zu gehen. Aber muss man es ihnen so leicht machen, wenn ihnen danach der Sinn steht?

Ich weiß das es eine tägliche Tortur ist für viele ist. Auch ich mache das täglich mit und ich arbeite auf Seiten der Sicherheit am Flughafen. Ich werde dennoch jedes mal kontrolliert wenn ich in den Sicherheitsbereich will und ich kenne meine Kollegen seit Jahren. Auch muß ich mich alle 2 Jahre einer Überprüfung auf meine "Zuverlässigkeit" unterziehen.

Nun aber zum Thema wieder:
Tut es so weh? Ist es schlimm wenn man die Rasierklingen oder das geliebte RM in das Reisegepäck packt oder sich vor Ort mit selbigen versorgt? Muß man mit aller Macht versuchen seinen Willen durchzusetzen um seine persönliche "Freiheit" auszuleben?
 
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen
Diskussionsnachricht 000021
17.07.2012, 02:42 Uhr
Rheinperchten
registriertes Mitglied


...soweit ich das verstanden habe nutzt es nix das RM ins Reisegepäck zu packen da er als Besatzung nach der Kontrolle sein Gepäck selber wieder anfasst und zum Flieger bringt. Anders ist das wohl bei den Fluggästen welche nach der Kontrolle ihr Reisegepäck nicht mehr anfassen können....das ist wohl das Problem.
 
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Diskussionsnachricht 000022
17.07.2012, 07:37 Uhr
~RavenNevermore
Gast


Es nutzt ihn für seine nächste Schulung oder wenn er Stunden im Simulator abreißen muß. Als Dead-Head-Crew von oder zum Dienst ist es ihm auch möglich Gepäck aufzugeben.

Zudem ist meine Frage ob man mit aller Gewalt seinen Willen durchsetzen muß nicht nur auf Oli gemünzt, sondern bezieht sich auch auf den Post von Wiking der sich bei seiner Urlaubsreise in diesem Falle sogar strafbar gemacht hat, weil er einen verbotenen Gegenstand vorsätzlich in den Sicherheitsbereich geschmuggelt hat. Und das kann schnell einem teuer werden wenn er dabei erwischt wird. (§19 LuftSiG)

Nicht alle die hier lesen arbeiten an einen Flughafen, sind vom einem Ministerium dort eingeteilt zu arbeiten oder sind Angehörige einer Luftfahrtgesellschaft bzw. Spedition die am Flughafen tätig ist
 
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Diskussionsnachricht 000023
17.07.2012, 08:34 Uhr
~joharo
Gast


In § 11/1 LuftSig sowie der Verordnung (EG) 2320/2002 steht nichts von Rasierklingen.
 
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen
Diskussionsnachricht 000024
17.07.2012, 08:40 Uhr
~joharo
Gast


Hab jetzt gefunden wo es steht: VERORDNUNG (EU) Nr. 185/2010 Anlage 4 B

Ganz wichtig aus dem LuftSiG:

§ 21 Grundrechtseinschränkungen
Die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Grundgesetzes), das Grundrecht des Postgeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht
auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes
eingeschränkt.

Diese Nachricht wurde am 17.07.2012 um 08:48 Uhr von joharo editiert.
 
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