Diskussionsnachricht 000002
19.03.2012, 15:33 Uhr
CaptnAhab
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guten tag, turner,
ich habe mich in dieser angelegenheit auch schon mal kundig gemacht, und meine letzte info war, dass man dazu (leider) einen (aufwändigen) deutschen meisterbrief haben muss. oder anerkennung eines ausländischen. ansprechpartner ist in der tat, wie knipser bereits sagte, die handwerkskammer.
aber so ganz sicher ist die sache nicht, und es scheint auch nicht bundeseinheitlich gehandhabt zu werden, da bekommt man zum teil widersprüchliche aussagen.
zb. sollen angeblich ausländer, die bereits in ihren heimatländern als barbiere oder sogar friseure gearbeitet haben, unbürokratischere ausnahmegenehmigungen bekommen. es soll von bundesland zu bundesland unterschiede geben.
-- Gruss CA.
Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius) Diese Nachricht wurde am 19.03.2012 um 15:41 Uhr von CaptnAhab editiert. |