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NassRasur.com-Forum » Sonstige Nassrasurthemen » frage zur selbstständigkeit!!?? » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
19.03.2012, 14:48 Uhr
turner
registriertes Mitglied


hallo bin neu hier und wollte mal fragen was mann alles braucht um sich selbstständig zumachen! ich un mein man möchten ein barbershop eröffen und wissen aber nicht welche voraussetzung man dafür barucht! wäre über jegliche hilfe dankbar.
schon mal danke im voraushttp://forum.nassrasur.com/templates/default/images/icon/gumble_new.gif
 
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Diskussionsnachricht 000001
19.03.2012, 14:55 Uhr
knipser
registriertes Mitglied


Frag am Besten bei der IHK oder der Handwerkskammer, die für den Ort, wo Ihr Euch selbstständig machen wollt zuständig ist, nach.

Prinzipiell rate ich dringend, vorher das eine oder andere - auch kaufmännische - Seminar zu besuchen. Sonst kann es teuer werden, wenn da die Grundlagen fehlen.

--
Viele Grüße, Robert

Beim Rasieren ist`s wie oft im Leben: Gut, wenn der Schaum im Pinsel für den dritten Durchgang reicht!

Diese Nachricht wurde am 19.03.2012 um 15:32 Uhr von knipser editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000002
19.03.2012, 15:33 Uhr
CaptnAhab
registriertes Mitglied


guten tag, turner,

ich habe mich in dieser angelegenheit auch schon mal kundig gemacht, und meine letzte info war, dass man dazu (leider) einen (aufwändigen) deutschen meisterbrief haben muss. oder anerkennung eines ausländischen. ansprechpartner ist in der tat, wie knipser bereits sagte, die handwerkskammer.

aber so ganz sicher ist die sache nicht, und es scheint auch nicht bundeseinheitlich gehandhabt zu werden, da bekommt man zum teil widersprüchliche aussagen.

zb. sollen angeblich ausländer, die bereits in ihren heimatländern als barbiere oder sogar friseure gearbeitet haben, unbürokratischere ausnahmegenehmigungen bekommen. es soll von bundesland zu bundesland unterschiede geben.

--
Gruss CA.

Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius)

Diese Nachricht wurde am 19.03.2012 um 15:41 Uhr von CaptnAhab editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000003
19.03.2012, 17:20 Uhr
old sack
registriertes Mitglied


Tach zusammen,

eigentlich sollte es keine bundeslandspezifischen Unterschiede geben. Dass ausländische Barbiere oder Friseure hier (mehr oder weniger unbürokratisch - ganz ohne Bürokratie geht gar nix) arbeiten können, hängt einfach mit der Berufsfreiheit innerhalb der EU zusammen. Aber auch die müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Meisterbrief gibt es unter bestimmten Voraussetzungen in einigen Fällen auch Alternativen, je nach Berufserfahrung, angestrebter Tätigkeit etc.

Am besten ist der Tipp, eine Erstberatung bei der Handwerkskammer zu suchen, da kannst du nämlich ganz konkret auf deinen Fall bezogen alle Fragen sicher abklären. Kaufmännische Vorbildung ist sicherlich nicht von Nachteil (und übrigens Bestandteil jeder Meisterprüfung). Wenn die Sache konkreter wird, ist auch ein Gespräch mit einem Steuerberater nicht die schlechteste Idee, die kennen sich mit den Formalitäten bei Unternehmnesgründungen auch gut aus.

Gruß
Michael

--
“Some people never go crazy. What truly horrible lives they must lead.”
Charles Bukowski
 
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Diskussionsnachricht 000004
19.03.2012, 18:11 Uhr
knipser
registriertes Mitglied




Zitat:
old sack schrieb:
Wenn die Sache konkreter wird, ist auch ein Gespräch mit einem Steuerberater nicht die schlechteste Idee, die kennen sich mit den Formalitäten bei Unternehmnesgründungen auch gut aus.

Bevor der Bankkredit beantragt und das Ladenlokal gemietet wird, auf jeden Fall.
Aber der kostet Geld. Die Erstberatung bei IHK und Handwerkskammer ist in der Regel kostenlos.

--
Viele Grüße, Robert

Beim Rasieren ist`s wie oft im Leben: Gut, wenn der Schaum im Pinsel für den dritten Durchgang reicht!
 
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Diskussionsnachricht 000005
20.03.2012, 08:05 Uhr
Rheinperchten
registriertes Mitglied


OK,- also es stimmt dass Äusländer welche in ihrer Heimat schon derart gearbeitet haben hier OHNE Meisterbrief derartige Tätigkeiten ausführen dürfen und sich selbstständig machen können (Friseuer usw ) Deutsche müssen nen Meisterbrief vorweisen ( eigene Erfahrung in anderem Bereich). Derzeit liegt wieder ein solcher Fall erneut vor dem EU Gerichtshof wegen Ungleichbehandlung und Benachteiligung. Versuche es so zu bezeichnen dass man es nicht unter Spezielle berufe stellen kann,- bei Wellnessstudios z.B wird das oft gemacht
Aber in erster Linie sollteste rasieren können ......dann Amt und Gewerbeschein.
 
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Diskussionsnachricht 000006
24.03.2012, 14:29 Uhr
turner
registriertes Mitglied


erstmals danke für die informationen. werde mich mit der ihk u handelskammer in verbindungsetzen.
Rheinperchten schrieb:

Zitat:
OK,- also es stimmt dass Äusländer welche in ihrer Heimat schon derart gearbeitet haben hier OHNE Meisterbrief derartige Tätigkeiten ausführen dürfen und sich selbstständig machen können (Friseuer usw ) Deutsche müssen nen Meisterbrief vorweisen ( eigene Erfahrung in anderem Bereich). Derzeit liegt wieder ein solcher Fall erneut vor dem EU Gerichtshof wegen Ungleichbehandlung und Benachteiligung. Versuche es so zu bezeichnen dass man es nicht unter Spezielle berufe stellen kann,- bei Wellnessstudios z.B wird das oft gemacht
Aber in erster Linie sollteste rasieren können ......dann Amt und Gewerbeschein.

rasieren kann mein schon sehr gut den er macht das so nebeb bei bei freunden und bekannten und die sind alles total begeistert davon. lol
 
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Diskussionsnachricht 000007
24.03.2012, 15:41 Uhr
CaptnAhab
registriertes Mitglied


turner schrieb:

Zitat:
...werde mich mit der ihk u handelskammer in verbindungsetzen.

tipp: achtung, zuständig für friseure/barbiere sind die handwerkskammern!
(nicht zu verwechseln mit ihk)

--
Gruss CA.

Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius)

Diese Nachricht wurde am 24.03.2012 um 15:44 Uhr von CaptnAhab editiert.
 
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