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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Hallo, kann jemand bitte helfen? » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
17.12.2012, 20:03 Uhr
JohnnyMo
registriertes Mitglied


hallo,

wollte nur wissen ob das OK ist, aber mein neuer 39c ist agressiver als der 37c.
Die Köpfe haben unterschiedliche Neigung/Torsion (39c steiler) und auch unterschiedliche Seifenspalten (39c grössere zum rechten Rand hin auf beiden Seiten).
Die Rasur mit dem 39c war ein Gemetzel ohne Steigerung der Gründlichkeit. Kann man das Problem bei DOVO bemängeln?
Danke!

Diese Nachricht wurde am 17.12.2012 um 20:10 Uhr von JohnnyMo editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000001
17.12.2012, 21:24 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Also nach meinem Kenntnisstand sollten sich der 37er und 39er eigentlich nur im Griff unterscheiden. Allerdings soll es bei Merkur ja schon recht großzügige Fertigungstoleranzen geben. Ich muss jedoch sagen, dass die auf dem Bild ersichtlichen Unterschiede schon extrem sind.

Bemängeln kannst du nur solange wirklich ein Mangel vorliegt. Hierbei ist jedoch nicht der Hersteller sondern der Händler dein erster Ansprechpartner. Auch wenn das Gesetz hier von zwei Verbesserungsversuchen seitens des Händlers/Herstellers spricht, glaube ich kaum, dass hier noch dran gebogen wird oder so. Man sollte hier also eher auf Kulanz hoffen. Am besten ist jedoch ein Vergleich von mehreren 39ern. Wenn deiner wirklich extrem aus der Reihe tanzt, solltest du schon einen neuen bekommen.

--
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Diskussionsnachricht 000002
17.12.2012, 21:39 Uhr
voodoo1212
registriertes Mitglied


Ich persönlich würde eine nette Mail an Merkur schreiben.

Natürlich die Bilder nicht vergessen!

Die werden dir sicher unkompliziert helfen.

Mit fertigungstoleranz hat das eher weniger zu tun....

--
voodoo1212
 
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Diskussionsnachricht 000003
17.12.2012, 21:57 Uhr
JohnnyMo
registriertes Mitglied


Danke erstmal für die Antwort! Ich werde mal beim Händler versuchen...in England. Habe vor kurzem bei Messer Rödter einen 15c gekauft, zu klein für meine langen Finger, wollte ihn umtauschen, keine Chance, null Kulanz bei Rödter. Hoffentlich sind die Briten netter...
 
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Diskussionsnachricht 000004
17.12.2012, 22:03 Uhr
JohnnyMo
registriertes Mitglied


voodoo1212 schrieb:

Zitat:
Ich persönlich würde eine nette Mail an Merkur schreiben.

Natürlich die Bilder nicht vergessen!

Die werden dir sicher unkompliziert helfen.

Mit fertigungstoleranz hat das eher weniger zu tun....

Danke! Hast vielleicht ne Link oder so?
 
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Diskussionsnachricht 000005
17.12.2012, 22:13 Uhr
DrYad3
registriertes Mitglied


Google hilft!

Spaß beiseite, meine erste Reaktion wenn ich etwas neues kaufe und es nicht dem entspricht wie es sein sollte, wende ich mich an den Verkäufer. Kann der nicht helfen, an den Hersteller und zwar am besten über deren Homepage...

--
Gruß DrYad3

"Modern ist, wer Gewinnt!" (Otto Rehakles)

Alles da was man(n) so brauch, oder auch nicht. Immer Ansichtssache .
 
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Diskussionsnachricht 000006
17.12.2012, 22:13 Uhr
~Blutspur
Gast


Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Wenn ein Händler hier seinen gestztlichen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte, ist das imho unlauterer Wettbewerb. Ein Rasierhobel ist aufgrund seiner Beschaffenheit problemlos für eine Rücksendung geeignet. Die Klausel "Hygieneartikel" greift hier nicht, weil mit geringstem Aufwand ein wertverlustfreier Zustand hergestellt werden kann. Aber wo kein Kläger...! Danke für den Hinweis. Dann weiß ich, wo ich meine Messer künftig NICHT kaufen werde.

Die Bilder zeigen aber klar einen nicht ordnungsgemäßen Zustand. das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung und kann nicht mit "Fertigungstoleranz" schöngeredet werden.

Diese Nachricht wurde am 17.12.2012 um 22:15 Uhr von Blutspur editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000007
17.12.2012, 22:48 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Ich habe ja auch geschrieben, dass die Unterschiede auf den Bildern extrem sind. Dennoch ist zunächst der Händler der Ansprechpartner, weil mit ihm der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Des weiteren möchte ich noch auf die Unterschiede zwischen der Sachmangelhaftung und der Gewährleistung hinweisen. Ersteres greift gesetzlich, während zweiteres durch den Händler/Hersteller an Bedingungen geknüpft werden kann.

Wenn ihr mit eurem neuen VW Probleme habt, fahrt ihr doch auch nicht gleich nach Wolfsburg zum Werk. Oder?

--
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Diskussionsnachricht 000008
17.12.2012, 23:19 Uhr
voodoo1212
registriertes Mitglied


Ihr macht alles viel zu kompliziert.

Ausserdem ist ein Auto vergleich hier nicht angebracht.

--
voodoo1212
 
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Diskussionsnachricht 000009
17.12.2012, 23:58 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Der Gesetzgeber macht in Sachen Sachmangelhaftung aber keinen Unterschied zwischen Auto und Rasierer.

--
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Diskussionsnachricht 000010
18.12.2012, 00:50 Uhr
old sack
registriertes Mitglied


An alle Hobby-Rechtsberater:

Habt ihr eigentlich mal die entsprechenden Passagen des Gesetzes (ich schlage mal das BGB vor) gelesen? Die hier verbreiteten Thesen zur Rechtslage sind nämlich teilweise ziemlich "interessant".

Ich würde übrigens vorschlagen, erstmal einen Sondersuperspitzenspezialrechtsanwalt zu engagieren und Händler, Hersteller und alle Benutzer der fraglichen Hobel vor Gericht zu zerren und zu verklagen, bis denen Hören und Sehen vergeht. Auch das Einschalten der Presse sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. Da der Händler ja nun offenbar in England residiert, sollte man auch gleich den internationalen Gerichtshof anrufen.

Im Ernst: schreib den Händler an, es würde mich wundern, wenn man da nicht schnell und unbürokratisch für Abhilfe sorgt. Wenn nicht, kann man sich immer noch Gedanken über Rechtslagen und weitere Schritte machen.

--
“Some people never go crazy. What truly horrible lives they must lead.”
Charles Bukowski
 
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Diskussionsnachricht 000011
18.12.2012, 05:59 Uhr
JohnnyMo
registriertes Mitglied


old sack schrieb:

Zitat:
Ich würde übrigens vorschlagen, erstmal einen Sondersuperspitzenspezialrechtsanwalt zu engagieren und Händler, Hersteller und alle Benutzer der fraglichen Hobel vor Gericht zu zerren und zu verklagen, bis denen Hören und Sehen vergeht. Auch das Einschalten der Presse sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. Da der Händler ja nun offenbar in England residiert, sollte man auch gleich den internationalen Gerichtshof anrufen.

Ich dachte an den Anwalt von OJ Simpson. Der kriegt einen Ersatzhobel in nullkommanix von den Engländer.
Also, ab in den Kampf!!!
 
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Diskussionsnachricht 000012
18.12.2012, 06:02 Uhr
JohnnyMo
registriertes Mitglied


Blutspur schrieb:

Zitat:
Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Wenn ein Händler hier seinen gestztlichen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte, ist das imho unlauterer Wettbewerb. Ein Rasierhobel ist aufgrund seiner Beschaffenheit problemlos für eine Rücksendung geeignet. Die Klausel "Hygieneartikel" greift hier nicht, weil mit geringstem Aufwand ein wertverlustfreier Zustand hergestellt werden kann. Aber wo kein Kläger...! Danke für den Hinweis. Dann weiß ich, wo ich meine Messer künftig NICHT kaufen werde.

Die Bilder zeigen aber klar einen nicht ordnungsgemäßen Zustand. das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung und kann nicht mit "Fertigungstoleranz" schöngeredet werden.

Genau damit hat er begründet seine Ablehnung. Null Kulanz.
 
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Diskussionsnachricht 000013
18.12.2012, 10:17 Uhr
Elbe
registriertes Mitglied


Hier mal eine Frage an die vielen Hobbyjuristen mit ihren wohlfeilen Ratschlägen: Wer sagt denn, daß ein Fehler vorliegt, nur weil die Hobelköpfe unterschiedlich aussehen? Vielleicht hat Merkur die Baureihe geändert (wir behalten uns technische Änderungen im Rahmen von Produktverbesserungen vor…) und macht jetzt alle Torsionshobelköpfe so? Welche versprochene Eigenschaft hat der 39 nicht, so daß der Händler tauschen sollte? Auf was will man sich denn da eigentlich berufen?

Versteht mich nicht falsch, der Hobel sieht wirklich merkwürdig aus, aber aus dem Bild lässt sich doch nicht ableiten, daß der Hobel auf Kulanz getauscht oder zurückgenommen werden müsste! Klar, bisher hatten 37 und 39 identische Kopfformen, der Unterschied waren die Griffe. Aber das ist ja kein Gesetz, daß das bis zum Sankt Nimmerleinstag so sein muß.
 
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Diskussionsnachricht 000014
18.12.2012, 11:02 Uhr
~Blutspur
Gast


Oje, wo bin ich denn hier gelandet? Offenbar stiftet alles nur Verwirrung, was komplizierter ist als ein Rasierhobel. Da hilft nur Flucht.

Viel Spaß mit dem Staranwalt von OJ.
 
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Diskussionsnachricht 000015
18.12.2012, 13:52 Uhr
Rori
registriertes Mitglied


old sack schrieb:

Zitat:
An alle Hobby-Rechtsberater:

Habt ihr eigentlich mal die entsprechenden Passagen des Gesetzes (ich schlage mal das BGB vor) gelesen? Die hier verbreiteten Thesen zur Rechtslage sind nämlich teilweise ziemlich "interessant".

(...).

"Interessant" und in jeder Hinsicht phantastisch.

--
Viele Grüße
Florian
 
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