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NassRasur.com-Forum » Rasiermesser und Zubehör » Kleine Scharten, was nun? » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
13.01.2005, 03:53 Uhr
elpjotre
registriertes Mitglied


Hallo Gemeinde,
Ich bin seit ca. 3 Monaten im Besitz eines Rassiermessers. Ein rostfreies Dovo Inox mit weissen Plastikschalen. Mitlerweile geht das mit dem Rasieren ganz gut und ohne cut's.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass am vorderen Ende der Klinge kleine Scharten sind, kaum sichtbar. Sie hinterlassen beim Abziehen auf dem Leder allerdings Kratzspuren. Ein mehrmaliges Abziehen auf der Hanfseite half auch nicht weiter.

Der Haartest am vorderen Ende der Klinge geht schlicht nicht. Soll ich das so lassen oder sind da Maßnahmen notwendig, ein gut funktionierendes Messer wäre mir allerdings schon wichtig.



Gruß Peter

Diese Nachricht wurde am 13.01.2005 um 03:53 Uhr von elpjotre editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000001
13.01.2005, 08:48 Uhr
Juri
registriertes Mitglied


stellt sich hier die Frage, seit wann die "Scharten" vorhanden sind! Sollte es sich hier um ein neues Messer handeln und die Scharten waren von Anfang an vorhanden, würde ich es beim Händler reklamieren bzw. versuchen umzutauschen.

Gruss

Juri
 
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Diskussionsnachricht 000002
13.01.2005, 11:12 Uhr
Milchgesicht
registriertes Mitglied


Hallo,

fuer solche Faelle ist ein Abziehen auf dem Streichriemen nicht mehr ausreichend und das Messer muss nachgeschliffen werden. Wenn die Scharten wirklich kaum sichtbar sind, ist das aber keine grosse Angelegenheit und das Messer wird wie neu.

Wenn des aber schon immer so ist, waere eine Reklamation evtl. tatsaechlich angebracht.

Viele Gruesse,
Milchgesicht
 
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Diskussionsnachricht 000003
13.01.2005, 11:28 Uhr
Chronos
registriertes Mitglied


hm denke, dass nach 3 Monaten eine Reklamation heikel ist; ich hätt da als Verkäufer nicht bes. Freude bei einem täglichen "Gebrauchsgegenstand" wie ein Rasiermesser. !
Ich würds einfach nachschleifen oder wenn nicht möglich an unsere Schleifgurus senden

--
Salve
chronos
 
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Diskussionsnachricht 000004
13.01.2005, 13:17 Uhr
Juri
registriertes Mitglied


nach geltendem EU Recht dürften 3 Monate, die vergangen sind, kein Problem sein. Überhaupt ist dieses neue Verbraucherrecht sehr kundenfreundlich (Gewährleistungszeitraum beträgt heute 24 Mon.).

Gruss

Juri
 
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Diskussionsnachricht 000005
13.01.2005, 13:27 Uhr
Akira
registriertes Mitglied


Ja, das neue Recht ist schon sehr verbraucherfreundlich.
Ich hab mich noch nicht wirklich eingelesen, ich denk aber, dass bei Kauf sogar eine Beweislastumkehr in der ersten 6 Monaten gilt.
Das würde bedeuten, dass der Verkäufer DIR nachweisen muss, dass das Messer nicht defekt verkauft wurde, bzw. der Defekt auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist !!

Wenn das so stimmt, dann wäre das schon ziemlich verbraucherfreundlich ? - nicht ?

Ist denn hier im Forum kein Anwalt, der das mal nachlesen kann ?

Grüßle
Alex
 
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Diskussionsnachricht 000006
13.01.2005, 14:25 Uhr
Schaumtänzer
registriertes Mitglied


Ich bin zwar kein Anwalt im förmlichen Sinne - aber bitte sehr:

Bei Verbrauchsgüterkauf (= Kauf Verbraucher von Unternehmer; nicht z.B. bei Kauf privat - privat)

Zitat:
BGB § 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Die gesetzliche Vermutung ist also widerlegbar. Jetzt ist es halt die Frage:

- entstehen solche Scharten in einem Rasiermesser nach drei Monaten etwa auch oder besonders bei fehlerhaftem Gebrauchs des Messers?
Also z.B. fehlerhaftes Abziehen, aber wohl auch falsches Rasieren oder Verwendung des Messers als Brotzeitmesser

Dann wird es auch innerhalb der ersten 6 Monate mit der Vermutung des § 476 nichts. Da muss aber der Händler dann den Gegenbeweis antreten.

- oder sind auch bei falschem Abziehen oder falschem Rasieren (Brotzeitmesser lassen wir mal aus, weil offensichtlicher "Missbrauch" durch den Verbraucher kann von § 476 nicht gedeckt sein) derartige Fehler nicht möglich, dann ist es halt wohl doch ein Materialfehler gewesen.

Was sagen da jetzt unsere Messer-Techniker dazu?


edit:
sollte nachweisbar sein, dass das Messer nach dem Kauf bereits auf einem Schleifstein war, dann dürfte nach meiner Auffassung unabhängig von den 6 Monaten die Beweislastumkehr des § 476 auf jeden Fall weg sein.

edit 2:

wie auch schon chronos geschrieben hat:
"Vermutung mit der Art der Sache unvereinbar";


Wenn z.B. ein Handy nach drei Monaten nicht mehr funktioniert (ohne, dass im Inneren die Teile lose rumflattern weil es heruntergefallen ist oder ohne Brandspuren), dann ist die Vermutung eben gerechtfertigt,
dass es von Anfang an fehlerhaft war. Solche Geräte funktionieren ja normalerweise jahrelang.

Beim empfindlichen Rasiermesser ist es dann möglicherweise anders, weil die hauchdünne Schneide ja auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch sich abnutzt.

Und wann eine Klinge ausgefranst ist, ist vielleicht wirklich keine Frage der gesetzlichen Gewährleistung für Mangelfreiheit eines Kaufgegenstandes.

--
Schaumtänzer

Diese Nachricht wurde am 13.01.2005 um 16:52 Uhr von Schaumtänzer editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000007
13.01.2005, 18:38 Uhr
elpjotre
registriertes Mitglied


Tja, also als Brotzeitmesser hab ich es nicht benutzt, auch nichts anderes als meine Barthaare geschnitten. Allerdings habe bei meinen ersten Abziehversuchen mit dem Messer mal leicht in dem Hanfteil des Abziehleders geschnitten. Ob dadurch so ein Schaden entstehen kann weis ich nicht. Einen Schleifstein oder ähnliches besitze ich nicht(aber vielleicht wirds bald notwendig).
Danke jedenfalls für eure Antworten.

Gruß Peter
 
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Diskussionsnachricht 000008
13.01.2005, 21:30 Uhr
peter
registriertes Mitglied


Hallo,

bei Scharten stellt sich aus tatsächlicher wie auch aus juristischer Sicht die Frage, warum man erst nach drei Monaten damit ankommt. Vergleichbar mit der Delle im Kotflügel....

peter
 
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Diskussionsnachricht 000009
14.01.2005, 00:00 Uhr
elpjotre
registriertes Mitglied


ganz einfach, weil ich ein Neuling bin und es mir erst nach drei Monaten aufgefallen ist, da die Scharten eben auch kaum sichtbar sind. Oder was meinst du was ich mit dem Messer gemacht habe?


Gruß Peter
 
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Diskussionsnachricht 000010
14.01.2005, 07:54 Uhr
peter
registriertes Mitglied


Hallo Peter,

ich meine gar nicht, dass du irgendwas gemacht hast. VIelleicht kommt es ja wirklich vom " mal leicht in dem Hanfteil des Abziehleders schneiden".
Will ja nur die o. g. Ansicht unterstreichen, dass die Sache auch beim neuen verbraucherfreundlichen Gewährleistungsrecht heikel ist. Mehr nicht.

peter
 
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Diskussionsnachricht 000011
14.01.2005, 14:15 Uhr
elpjotre
registriertes Mitglied


dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als die Anschaffung eines Schleifsteins. In einer anderen Columne hab ich gelesen das bei rostfreien Rasiermessern ein Belgischer Brocken mit der Körnung 1000 und 6000 ausreichend ist, heißt ich kann mir den 8000er sparen? Hat damit jemand Erfahrung?

Gruß Peter
 
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Diskussionsnachricht 000012
14.01.2005, 18:10 Uhr
Chronos
registriertes Mitglied


Hallo Elpjorte,

Theorie & Praxis!!!

Also ich würde in diesem Fall ein eigenes Nachschleifen einem mehrere Monate dauernen Prozess vor Gericht vorziehen, denn darauf läuft diese Kundenfreundliche Gesetzespraxis heraus wenn der Verkäufer dies nicht sauer herunterschlucken will und es dir ersetzt!
die Konsequenz längerfristig: du wirst dann kaum mehr jemanden finden der noch solche "Risikoartikel" verkaufen will!
Habe nichts gegen Konsumentenschutz versteht mich nicht falsch jedoch, erreichen wir schon bald die perverse Rechtssprechung die in der USA gang und gäbe ist; sprich auf den Messern muss alsdann der Hinweis einestanzt sein dass: es sich abnutzenn kann, du dich jämmerlich mit schneiden kann, es nicht in Kinderhänden etc. geraten soll, es nicht für (liste von einigen A4 Seiten) Schaben der Herdplatte, Kehlendurchschneiden, etc. etc. gemacht ist, u.s.w. das hätte kein Ende!!!
Die Deklarationsgeschichte in der EU ist nur ein Ansatz in diese Richtung.
Gesunder Menschenverstand Selbstverantwortung und miteinander reden bringt viel mehr!

Was würdest du sagen wenn du ein Lager von mehreren Hundert Euro an Messer hast, Geld das Monate/Jahre brach rumliegt und dann gel. einer kommt ein Messer für vieleicht 80 Euronen kauft dieser dann nach Monaten (mein jetzt nicht Dich, es geht ums Prinzip der Angelegenheit!! gelle!) damit zurück kommt und dieses aussieht als wäre es auf einer Feile abgerichtet worden! ?? und du sollst das Ding dann noch auf Garantie eintauschen?
ok habs nun etwas Extrem dargestellt aber nur so kann man die Schwierigkeit in dieser Situation erkennen! (für die andere Seite!)

häbets no guet
chronos

--
Salve
chronos
 
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Diskussionsnachricht 000013
14.01.2005, 18:31 Uhr
oskar
registriertes Mitglied


elpjotre schrieb:

Zitat:
In einer anderen Columne hab ich gelesen das bei rostfreien Rasiermessern ein Belgischer Brocken mit der Körnung 1000 und 6000 ausreichend ist, heißt ich kann mir den 8000er sparen?

Glaubenssache. Ich glaube ja. Du meinst wahrscheinlich einen Kombistein mit einer Seite Brocken. Ich hab bis jetzt nur den Brocken und ein gröberes Teil - nicht Kombi - und damit und mit dem grünen Pastenriemen bin ich zufrieden. Wer einen 8000er hat, wird auf den schwören.
Gruß

--
Jeder Jeck is anders (kölsch)
 
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Diskussionsnachricht 000014
15.01.2005, 05:18 Uhr
elpjotre
registriertes Mitglied


Da hast Du sicher recht chronos, allerdings (siehe mein erstes Posting) habe ich auch nicht darauf hingewirkt einen Umtausch zu erzwingen, sondern wollte halt einen Ratschlag und Erfahrungsaustausch. Vielleicht hätte es ja einen Kniff gegeben ohne ein erneutes Schleifen den Schaden zu beheben.
Außerdem (siehe zweites Posting) kann ich auch nicht 100%ig ausschließen den Schaden selber verursacht zu haben. Bei meinem nächsten Rassiermesserkauf weis ich jetzt wenigstens worauf ich besonders achten muß.
Jedenfalls werde ich mich nun etwas genauer mit Schleifsteinen befassen :-)

Gruß Peter
 
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Diskussionsnachricht 000015
15.01.2005, 10:02 Uhr
Chronos
registriertes Mitglied


jepp hab dich schon verstanden
wollte einfach auch mal dieser Aspekt beleuchtet haben!
kann auch gut sein, dass du überhaubt nichts dafür kannst und die Metallstruktur da es ein rostfreies ist evt. nicht besonders ist. Das findest du raus wenn du's mal schleifst, Anleitungen und Tipps findes du hier en Masse! & auch gute Leute die Dirs schleifen können!

viel Erfolg!
&
Grüessli
chronos

--
Salve
chronos
 
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Diskussionsnachricht 000016
16.04.2007, 12:56 Uhr
Drei
registriertes Mitglied


Deutlich spüre ich, wie sich der zarte Grat meines Paul Hartmann 3/8 mit Armatur verhakt. Natürlich weiß ich sofort, dass ich es verbockt habe. Trotzdem läuft der Problembewältigungsplan nach bekanntem Muster ab.

Phase 1: Ignorieren. Upps, war da was? Nein, da war nichts. Wenn ich weiter mache wie bis her, wird auch das Messer reagieren wie bisher.

Phase 2: Heilung. Nachdem ich mir einen 5 cm langen Kratzer ins Gesicht gezogen habe, klappe ich das Messer nach Reinigung sofort zu. Vielleicht gehts ja von selbst wieder weg, heißt ja immer, die Schneide müsse ruhen. Ich vertraue der Selbstheilungskraft des Stahls.

Phase 3: Erkenntnis. Stahl heilt nicht von alleine. Die Scharte ist immer noch drin und verursacht beim Abziehen auf dem Stoßriemen Kratzer. Nichts zu machen, das muss auf den Stein.

Phase 4: Hilferuf. Da ich selbst mit Stein den Schaden nur vergrößern würde, die Frage an die Scharfmacher. Wer kann mir, selbstverständlich gegen Entgelt, die Scharte wieder auswetzen und zwar so, dass der Rücken nicht angeschliffen wird? Ist zwar nur ein popeliges 3/8 Messer, aber es ist mein erstes und superführig ist es auch und außerdem hatte es Willi "Wetze" Peters schon in den magischen Händen.
 
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Diskussionsnachricht 000017
16.04.2007, 13:12 Uhr
herzi
registriertes Mitglied


Wenn Du keinen Schleifer findest dann mußt Du wohl "Schlittschuh laufen"

siehe Forumsdiskussion #6157: [nicht planes Rasiermesser s...]



Schönen gruß
herzi

--
Meine Haare werden nicht grau, sie erhellen! (Zitat G. J. Cäsar aus Asterix bei den olympischen Spielen) Ave mir!
 
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Diskussionsnachricht 000018
16.04.2007, 16:52 Uhr
Drei
registriertes Mitglied


Das wäre die sicherste Methode um das Messer vollends zu ruinieren

Ich würde mich riesig freuen, wenn sich ein hilfswilliger Schleifer meiner erbarmt und mir eine PM mit den entsprechenden Koordinaten schickt.

Gut, ich könnte das Messer natürlich auch in den Fachhandel bringen. Das wäre bei mir die örtliche Douglas-Filiale. Möglicherweise würden sie mir dort die Kasse samt Inhalt aufnötigen, wenn ich ihnen mein Problem zeige.
 
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Diskussionsnachricht 000019
17.04.2007, 16:59 Uhr
Drei
registriertes Mitglied


Uff, ich muss nicht in den Fachhandel. Guilty sei Dank!
 
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