Diskussionsnachricht 000005
28.06.2013, 15:32 Uhr
mikri
registriertes Mitglied
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Eine Replik sei mir gestattet.
Also nach Auskunft der Schweizerischen Oberzolldirektion, die ich letzthin in einer ähnlich ärgerlichen Sache angeschrieben hatte, lautete, dass der angegebene Betrag die Freigrenze von Sfr. 100.-- inkl. Portokosten nicht überschreiten darf. Ansonsten werden Taxen erhoben, primär handelt es sich um einen lächerlichen Zollbeitrag und in der Hauptsache die MwSt und erhobene Zusatzkosten für die Mühe.
Ich habe absichtlich 60 Euro geschrieben, um Kursschwankungen aufzufangen. Das scheint mir der geeignete Betrag zu sein, um die Gefahr der doch erklecklich zu Buche schlagenden Kosten zu umschiffen.
Geradeheraus, die unsäglichen Steuern nicht bezahlen zu müssen (mit lieben Grüssen an die mitlesenden Behörden in aller Welt).
Was sonst noch zu beachten wäre.
Der Zoll hat der Schweizerischen Post den Auftrag gegeben, von ihnen bezeichnete Pakete einer Stichprobe zu unterziehen. Dann wird die sogenannte Postvorweisungsgebühr fällig (das ist umso ärgerlicher, als dass dem Empfänger Kosten auferlegt werden, die der Staat selber generiert). In meinem Fall haben für mich die Kosten für die staatlich angeordnete Kontrolle den Wert des Paketinhalts deutlich überschritten.
Hinzu kommt, dass der Zoll Pakete auch öffnen kann, wenn der angegebene Wert unter der Freigrenze liegt, um zu kontrollieren, dass nicht doch noch Wertvolles drin ist. Der Zoll hat klare Wertvorstellungen von allen Dingen dieser Welt (die sind ja nicht blöd - was nicht heisst, dass sie nicht irgendwie überflüssig sind ).
So, ich hoffe, keine Zollbeamteten oder in irgendeiner Weise Steuerbeamte beleidigt oder (was schwerer wiegen würde) auf mich aufmerksam gemacht habe.
Und nun zu igi1 und oh wei; das sollte noch gerade so hinkommen Wäre gespannt wie es ausgeht.
LG mikri |