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NassRasur.com-Forum » Rasiermesser und Zubehör » Rasiermesser verboten im Fluggepäck o_0 » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
25.06.2013, 07:52 Uhr
Luca8891
registriertes Mitglied


Guten Morgen liebes Forum
Da ich im Juli für ein Sprachaufenthalt in die USA Fliege (San Francisco für 6 Monate ) habe ich mich bezüglich Rasiermesser im Gepäck (nicht Handgepäck) erkundigt.
Nun bin ich auf dieses Schreiben gestossen und allgemein wurde auf „Flugzeug und Rasiermesser“ kein tolles Ergebnis auf Google ausgespuckt.

www.dus.com/_uploads/uploads/sewrvice_a_z/pdf/verbotene_g...

Ich Fliege mit British und US Airways von der Schweiz aus… Fluggesetze sind doch International???
Ich bin extrem verunsichert! Ich wollte mein Wacker Sheffield 6/8“ mitnehmen aber nun habe ich sorgen das der Intolerante US Zollbeamte dies als Terrorwaffe ( xD) ansieht und Kurzerhand es in den Mülleimer wirf. Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit USA und Fluggepäck? Die öffnen ja bei kleinsten verdacht die Koffer…


Suchfunktion hat einige Resultate ausgespuckt (stand 2011-2012)… Leute die es einfach riskiert haben und auch Toleriert wurde…
6 Monate sind eine Lange Zeit! Ich habe einfach kein Bock auf einer Hobelrasur für diese Zeit!

p.s Da es eine Rasiermesser Frage ist stelle ich sie bewusst ins Rasiermesser Ecklein rein ;-)
 
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Diskussionsnachricht 000001
25.06.2013, 08:10 Uhr
nisse
registriertes Mitglied


Unter Abschnitt 2 steht doch gar nichts von Rasiermessern oder hab ich das jetzt falsch gelesen? Nur unter Abschnitt 1 (was nicht mit in die Flugkabine -> Handgepäck darf)
 
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Diskussionsnachricht 000002
25.06.2013, 08:31 Uhr
kinkjc
registriertes Mitglied


Deine Fluggesellschaft hat irgendwo eindeutige Hinweise was geht, oder was nicht. Es kann nicht schaden, sich die Paragraphen genau rauszusuchen.

Aber ich sehe die Sache so, im aufgebenen Gepäck kein Problem, im Handgepäck no go. Ich war vor 3 Jahren in Canada - same procedure

Du mußt aber davon ausgehen, dass mal einer Deinen Koffer öffnet und es überprüft. Ich würde nicht die besten Messer mitnehmen. Ich weiß nicht ob jemand meinen Koffer damals geöffnet hat, es war jedenfalls alles in Ordnung.

--
kinkjc - wie einst die Cäsaren: "Er kam, sah und rasierte!" Die Dekadenz kommt auch nicht von ungefähr!
 
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Diskussionsnachricht 000003
25.06.2013, 08:37 Uhr
kpi1402
registriertes Mitglied


kinkjc schrieb:

Zitat:
Aber ich sehe die Sache so, im aufgebenen Gepäck kein Problem, im Handgepäck no go.

So kenne ich es von meinen Flügen auch !

--
Einige ganz Neue, einige ganz Alte
Tradere OC, Pils 118 NL, Feather AS-DS2
 
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Diskussionsnachricht 000004
25.06.2013, 10:07 Uhr
Luca8891
registriertes Mitglied


Hmm interessant, also ihr denkt ich sollte es riskieren ? eventuell mit ein anderes Messer :-)

Ich erkundige mich mal beim Reisebüro.
 
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Diskussionsnachricht 000005
25.06.2013, 10:16 Uhr
nisse
registriertes Mitglied


Wenn man deinem Link folgt, findet man nichts, was dafür spräche, dass es verboten ist.

Ob du vielleicht schon beim Check-In deklarieren musst, dass du ein Messer dabei hast (ich weiß nicht, inwiefern Rasiermesser im Waffensinne unter die Kategorie Messer fallen), kann dir vielleicht dein Reisebüro sagen.
 
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Diskussionsnachricht 000006
25.06.2013, 10:24 Uhr
Luca8891
registriertes Mitglied


Das Reisebüro meint mehr als 6 cm klinge sei ein Risiko... aber genaues über Rasiermesser muss ich mich bei der Fluggesellschaft erkundigen...
 
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Diskussionsnachricht 000007
25.06.2013, 11:14 Uhr
Grognar
registriertes Mitglied


ich würde auch die Botschaft(Auswertiges Amt) auch kontaktieren..

Auf jeden Fall nimm dir eine Quittung für das RM mit, das du es vor Einreise schon besessen hast, damit es in einem halben Jahr bei Einreise Deutschland nicht auf deine Freigrenze (430Eur aktuell?) aufgerechnet wird..du wirst ja sicher das ein oder andere Souvenier mitnehmen wollen..
 
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Diskussionsnachricht 000008
25.06.2013, 13:02 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Die 6cm gelten für Messer im Handgepäck. Im Reisegepäck kannst du alles an Messern mitnehmen, was nicht laut Waffengesetz verboten ist. .

Grundsätzlich verboten im Reisegepäck sind Dinge, die aus sich selbst hetaus eine Gefahr darstellen (können). Ich habe bisher noch kein Radiermesser gesehen was ein Eigenleben entwickelt hat.

--
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Diskussionsnachricht 000009
25.06.2013, 14:29 Uhr
LBJ
registriertes Mitglied


Hallo,

mach Dir da keine Gedanken. Das einzige was Deinem Messer passieren kann, ist dass es jemand von den fleißigen Gepäckhelfern klaut

Dein PDF ist ja eigentlich selbsterklärend und aus der Praxis kann ich Dir sagen, dass man noch nicht einmal schräg angeguckt wird, wenn man aus Ostafrika mit einer 60cm Machete im aufgegebenen Gepäck reist.

Die 430 EUR Zollgrenze ist tatsächlich noch aktuell. Wenn Dein Messer aber nicht Originalverpackt und scheinbar unberührt aussieht, wird Dir da auch der Zoll beim Rückflug keine Probleme machen.

Ach ja: Sechs Monate San Francisco - ganz schön beneidenswert

@ Philip R.: Radiermesser? - Leider geil.

--
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Diskussionsnachricht 000010
25.06.2013, 15:21 Uhr
Luca8891
registriertes Mitglied


Fluggesellschaft gab mir soeben das OK :-) mit dem Tipp das Messer in eine geschlossene Schachtel zu verstauen (ist ja Logisch). Irgendwie fand ich es lustig wie der Sachbearbeiter darauf Reagierte xD Zitat: "Rasiermesser ??? von gillette?... muss ich nachfragen...! " haha musste echt schmunzeln dabei.

Also danke für eure Tipps :-) 6 Monate ohne Rasiermesser... Horror haha
 
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Diskussionsnachricht 000011
25.06.2013, 17:00 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


Philipp R. schrieb:

Zitat:
Die 6cm gelten für Messer im Handgepäck.

Der war nicht schlecht.
Hast Du schon mal aus Versehen einen Nagelclip (mit eingebauter Miniatur-Nagelfeile => extrem gefährlich!) im Handgepäck gehabt? Ich schon. Wenn sie ihn sehen nehmen sie ihn Dir weg.

--
Allen eine heikle, adrenalinschubreiche Rasur mit ungewissem Ausgang wünscht das
Weichei

Sparer leben gefährlich. ........

Diese Nachricht wurde am 25.06.2013 um 17:00 Uhr von Weichei editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000012
25.06.2013, 18:09 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Hast Du schon mal eine Prüfung zum Luftsicherheitsassistenten nach §5 LuftSiG sowie zur Luftsicherheitskontrollkraft nach §8 LuftSiG vor der Bundespolizei oder einer anderen staatliche anerkannten Luftsicherheitsbehörde abgelegt?

Ich schon, und ich habe damals im Herbst 2010 die Sache mit den 6cm gelernt und seither nichts davon gehört, dass die Regelung wieder fallen gelassen wurde oder so. Und ja, ich arbeite immer noch als Luftsicherheitskontrollkraft.

--
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Diskussionsnachricht 000013
25.06.2013, 18:22 Uhr
Klaasianer
registriertes Mitglied


www.t-online.de/reisen/flugreisen/id_51153134/flugsicherh...

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Diskussionsnachricht 000014
25.06.2013, 18:22 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


Hallo Philipp,

Dann wünsche ich Dir viel Glück, wenn Du mit einem 5.9 cm langen Messer im Handgepäck in die USA (oder auch sonst wohin) fliegen willst. Die Angestellten welche dir das Messer dann abnehmen interessiert es nämlich nicht welche Prüfung Du erfolgreich abgelegt hast. Der Nagelclip wurde mir übrigens Ende 2012 abgenommen, falls Dir das von Belang erscheint. Ob dies rechtens war oder nicht spielt hier jetzt ja wirklich keine Rolle.

--
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Diskussionsnachricht 000015
25.06.2013, 18:26 Uhr
Klaasianer
registriertes Mitglied


Streitet doch nicht herum. Alle die viel mit dem Flugzeug unterwegs sind wissen, dass Beanstandungen im Handgepäck sehr oft im Ermessensspielraum der Sicherheitskräfte liegen. Wenn Du denen bei einer Kontrolle blöd kommst, stehst Du wegen einer Kaugummipackung bei der Zusatzkontrolle. Egal ob in Wien, Frankfurt, London oder L.A.......
Andererseits sind nicht ungefährliche Gegestände z.T. wieder toleriert.
Und wenn ich will, richte ich mit meinen Montblanc Füllhalter ähnlicheb Schaden an, wie ein anderer mit Nagelclip oder RM ;-)

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Diese Nachricht wurde am 25.06.2013 um 18:27 Uhr von Klaasianer editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000016
25.06.2013, 19:28 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Sehr schön und worauf soll sich der Fluggast berufen wenn sich die Sicherheitskräfte nicht um die gesetzlichen Bestimmungen schert und alle ihr eigenens Ding daraus drehen? Es gibt nunmal, in diversen Gesetzen, Regelungen und Verordnungen verankerte Bestimmungen die regeln was erlaubt ist und was nicht. Ich als Luftsicherheitskontrollkraft halte mich an diese Regeln und ich kann nun nichts dafür wenn die Sicherheitsleute an anderen Flughäfen ihr eigenes Ding machen.

Deswegen bleibe ich dabei, dass Messer bis 6cm Klingenlänge rein rechtlich im Handgepäck erlaubt sind.

Aber ich werde es in Zukunft sein lassen diesbezüglich Tipps und Infos zu geben, weil die gesetzlichen Bestimmungen ja scheinbar eh nur Schall und Rauch sind. Wozu habe ich den Kram eigentlich gelernt?

--
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Diskussionsnachricht 000017
25.06.2013, 20:42 Uhr
Klaasianer
registriertes Mitglied


Philipp R. schrieb:

Zitat:
Sehr schön und worauf soll sich der Fluggast berufen wenn sich die Sicherheitskräfte nicht um die gesetzlichen Bestimmungen schert und alle ihr eigenens Ding daraus drehen? Es gibt nunmal, in diversen Gesetzen, Regelungen und Verordnungen verankerte Bestimmungen die regeln was erlaubt ist und was nicht. Ich als Luftsicherheitskontrollkraft halte mich an diese Regeln und ich kann nun nichts dafür wenn die Sicherheitsleute an anderen Flughäfen ihr eigenes Ding machen.

Deswegen bleibe ich dabei, dass Messer bis 6cm Klingenlänge rein rechtlich im Handgepäck erlaubt sind.

Aber ich werde es in Zukunft sein lassen diesbezüglich Tipps und Infos zu geben, weil die gesetzlichen Bestimmungen ja scheinbar eh nur Schall und Rauch sind. Wozu habe ich den Kram eigentlich gelernt?

Ich empfehle Dir, such Deine "Mitte" bei einer entspannenden Rasur.

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Diskussionsnachricht 000018
25.06.2013, 23:59 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


Philipp R. schrieb:

Zitat:
Deswegen bleibe ich dabei, dass Messer bis 6cm Klingenlänge rein rechtlich im Handgepäck erlaubt sind.

Hallo Philipp,
Ich streite nicht ab, dass Deine Aussage rein theoretisch korrekt ist, und falls Dir vorher mein Ausruf "der ist gut" in den falschen Hals geraten ist, tut es mir leid; das war nicht auf Dich gemünzt!

Philipp R. schrieb:

Zitat:
Aber ich werde es in Zukunft sein lassen diesbezüglich Tipps und Infos zu geben, weil die gesetzlichen Bestimmungen ja scheinbar eh nur Schall und Rauch sind. Wozu habe ich den Kram eigentlich gelernt?

Nein, lass' es nicht sein . Unter Anderem hast Du es genau deswegen gelernt!

Die gesetzlichen Bestimmungen sind nicht Schall und Rauch, aber sie brauchen eine bestimmte Zeit, bis sie überall auf dieser Welt auch wirklich korrekt angewandt werden. Flughafenangestellte sind nun mal nicht überall gleich gut ausgebildet wie in Zentraleuropa, und falls sie es sind, bleiben sie halt lieber auf der sicheren Seite, d.h. sie ziehen 50x pro Tag kurzen Ärger mit Reisenden einem grösseren Ärger pro Monat mit schlechter informierten Vorgesetzten vor. Erst wenn sie wegen unkorrekter Behandlung von Passagieren gerügt werden ändern sie ihre Entscheidungskriterien. Deshalb musst Du Dich nicht frustriert fühlen.

Philipp R. schrieb:

Zitat:
Sehr schön und worauf soll sich der Fluggast berufen wenn sich die Sicherheitskräfte nicht um die gesetzlichen Bestimmungen schert und alle ihr eigenens Ding daraus drehen?

Auf seine Coolness. Leider kommt die nicht von alleine. Meine hatte ich mir als Viel-Langstreckenflieger während mehrerer Jahre antrainieren müssen.

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Diskussionsnachricht 000019
26.06.2013, 09:46 Uhr
Nothung
registriertes Mitglied


Hallo zusammen,

auch ich fliege häufiger, auch in die USA. Ein Rasiermesser im aufgegebenen Gepäck ist bei mir noch nie beanstandet wurden. Ich packe es immer in eine feste Metallschachtel, die nicht im Koffer aufspringen kann. Es soll ja keine Verletzungsgefahr für Sicherheitsleute, die Gepäck doch schon mal kontrollieren, bestehen. Außerdem soll das RM natürlich heil bleiben. Ansonsten, nicht über Bestimmungen und deren Auslegung ärgern, einfach im Koffer aufgeben und gut ist es. Wenn ich nur mit Handgepäck reise, bleibt das RM zu Hause und ich benutze so einen komischen Spielzeugrasierer. Das ist im Handgepäck kein Problem, wenn die vielen niedlichen kleinen Klingen fest eingebettet sind. Wieder zu Hause, freue ich mich dann umso mehr über das RM.

Gute Reise!
 
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