Diskussionsnachricht 000016
13.01.2014, 20:35 Uhr
CaptnAhab
registriertes Mitglied
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Guten Abend, die Herren,
werter rasur666,
halt, mal bitte:
FALLS ich es richtig verstehe: Du kannst deine Rasierklingen beim Fliegen SCHON mitnehmen, aber nur NICHT im HANDGEPÄCK, sondern IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK, an welches du während der Flugphase nicht herankommst.. sprich: also so, daß sich diese Rasierklingen deinem direkten Zugriff während des Fluges entziehen.
Den Hobel allein, OHNE die KLINGEN, kann man selbstverständlich auch im Bordgepäck mit sich führen. Mit einem Hobel kann man ja keinen Schaden anrichten.
Das finde ich, aus Gründen der Flugsicherheit, nicht unbillig und für den Fluggast durchaus akzeptabel.
-- Gruss CA.
Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius) Diese Nachricht wurde am 13.01.2014 um 20:36 Uhr von CaptnAhab editiert. |