Diskussionsnachricht 000124
08.02.2017, 13:49 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer
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Janshave schrieb:
Zitat: | Bei Maggard Razor ist das geile das sie immer egal welcher Wareninhalt sich im Paket befindet 15,95$ draufschreiben.
Ich musste noch kein einziges mal zum Zoll das machen die echt nice.
Hoffe es kommt durch den Zoll ohne Einführumsatzsteuer.
|
Dies nur ein Beispiel für Dinge, die wir hier nicht lesen wollen, der
völlig schuldunbewusste Umgang mit eigenem und fremden Fehlverhalten
und das dann noch glorifizieren!
Es sollte völlig klar sein, dass bei Falsch- oder Nichtberechnung
der EUSt- und/oder Zollabgaben wegen fehlender, falscher oder unge-
nauer Deklaration des Warenwerts nicht der Versender der Verantwort-
liche ist, sondern dass die zu zahlende Steuer (ab 22 Euro Warenwert,
dabei zählen auch gezahlte Versandkosten!) und ggf. Zollabgaben (ab
150 Euro Warenwert, ebenfalls inkl. Versandkosten!) sich nicht aus
der Deklaration, sondern aus dem tatsächlich gezahlten Betrag er-
geben. Diese Angaben werden geschuldet und dazu ist notfalls eine
(korrigierende) mündliche Zollanmeldung durch den Empfänger notwendig!
Wer bei einem gezahlten Betrag (inkl. aller Versandkostenanteile) über
22 Euro keine EUST (oder eine auf einen niedrigeren Wert berechnete
Steuer) zahlt, macht sich einer nicht oder nicht korrekt abgegebenen
Einfuhrerklärung schuldig. Richtig, wenn Ihr die Ware über den Postboten
ohne Zahlungsaufforderung bekommt, weil die Ware falsch oder gar nicht
deklariert ist, müsst Ihr sie selbst beim Zoll anmelden, sonst ist es
nichts anderes als zu viele Zigaretten am Flughafen durch die grünen
Schleuse zu schmuggeln oder nicht alle Einkunftsquellen bei der Steuer-
erklärung anzugeben, es ist Hinterziehung!
Ich möchte bitte nichts mehr über Händler und Kunden lesen, die auf
diese Weise betrügen!
Weist Eure Händler darauf hin, dass sie eine korrekte Deklaration
vornehmen und eine vernünftige, vollständige Handelsrechnung beilegen
sollen, die der Zoll dann verwendet (zur Anmeldung ist eine Rechnung
oder der Zahlungsnachweis nötig!), darin müssen auch die gezahlten
Portokosten aufgeführt werden. Wer sowas beim Versand selber macht,
muss auch daran denken, dass solche eine Sendung natürlich unterver-
sichert ist, es gilt dann natürlich der Zollwert, nicht der maximale
Versicherungsbetrag!
Viele Grüße, Stefan.
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