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NassRasur.com-Forum » Rasiermesser und Zubehör » Shavette im Handgepäck? » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
08.09.2016, 21:02 Uhr
TimKöln
registriertes Mitglied


Hallo zusammen,
hat das schon mal einer probiert? (Oder weis sogar definitiv Bescheid?)
Dann könnte ich mir auf einigen Flügen demnächst die Gepäckaufgabe sparen - und müsste mir auch keinen von diesen kompischen "Hexa- Hepta- oder Octaglide" kaufen... oder mit wieviel Klingen die da aktuell herumdilletieren(unter der Nase ging das nie anständig als ich vor 15 Jahren mal einen hatte!)
 
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Diskussionsnachricht 000001
08.09.2016, 21:28 Uhr
OldSalt
registriertes Mitglied


Wurde hier schon mal behandelt. Suche nach "Fluggepäck", dann findest Du's.

--
Menthol makes my world go 'round.
 
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Diskussionsnachricht 000002
11.09.2016, 08:51 Uhr
TimKöln
registriertes Mitglied


Danke für den Hinweis! Hab den Thread komplett gelesen, aber ausser: nimm ins Handgepäck nur Spielzeugrasierer - dann bist Du auf der sicheren Seite - habe ich da jetzt nichts gefunden.... oder kann ich darauf bestehen, 6cm Klingenlänge ins Handgepäck nehmen zu dürfen? (Eigentlich sind rasierte Männer doch sowieso kein Sicherheitsrisiko! :-)
 
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Diskussionsnachricht 000003
11.09.2016, 10:16 Uhr
Unheard
registriertes Mitglied


TimKöln schrieb:

Zitat:
[...] kann ich darauf bestehen [...]

Nein, an Bord eines Flugzeugs kannst Du auf gar nichts bestehen, wenn Du nicht der Kapitän bist .
 
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Diskussionsnachricht 000004
11.09.2016, 22:31 Uhr
TimKöln
registriertes Mitglied


Das dachte ich mir... dann test ich mal lieber ob ich mit ner billig Shavette zurecht komme - dann ist es leichter den Blutdruck konstant zu halten.
(Wenn die Hirnakrobaten etwas von "Sicherheit" faseln.)

Diese Nachricht wurde am 11.09.2016 um 22:33 Uhr von TimKöln editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000005
12.09.2016, 16:14 Uhr
Liddo
registriertes Mitglied


Erlaubt sind Dinge des alltäglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer und Taschenmesser bis 6cm Klingelänge, sofern die Klinge nicht arretierbar ist.

Da sich bei einer Shavette die Klinge problemlos entfernen lässt, halte ich es für Auslegungssache, ob diese mit ins Handgepäck darf. Daher würde ich sie sicherheitshalber nicht mit ins Handgepäck nehmen. Kann sein, dass sie durchgewunken wird, könnte aber auch verstehen, wenn die Mitnahme verweigert wird.


LG Jens (der an einem großen deutschen Verkehrsflughafen arbeitet)
 
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Diskussionsnachricht 000006
12.09.2016, 22:07 Uhr
schwabenchris
registriertes Mitglied


Ich erinnere mich immer gern an die Geschichte die der Labor-Ingenieur an der Uni erzählt hat.

Als er in der freien Wirtschaft arbeitete musste er oft verreisen.
Einmal ist er an der Kontrolle bei Seite genommen worden.

Sein Sohn hatte, dass ihm nichts passiert ein Plastikmesser mit eingepackt. Ratet mal was nicht wieder Zuhause ankam.

Bei allen mit Verwechslungsgefahr ist halt sehr wahrscheinlich dass es in die Tonne wandert.
 
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Diskussionsnachricht 000007
12.09.2016, 22:50 Uhr
TimKöln
registriertes Mitglied


Ist ja nicht wirklich bös gemeint (in den meisten Fällen haben die armen Kerls vor Ort ja nicht wirklich "Ermessensspielraum") aber ich kann wirklich nicht begreifen, wie man den Leuten Rasierer und Colaflaschen abnehmen kann - sie anschließend zum Molotovcocktail Bastelladen (vulgo "Duty free") weiterschickt und das ganze unter "Sicherheit" subsummiert. Ich gönne den Securityleuten ja sogar diesen kleinen Triumpf, wenn sie einem großkotzig auftretenden Ochsen die Nagelfeile in den Mülleimer schmeissen - aber mit Sicherheit hat das nichts zu tun.
Wie dem auch sei - ich hab eine Shavette bestellt und werde gerne berichten ob es klappt.
 
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Diskussionsnachricht 000008
14.09.2016, 22:21 Uhr
rasur666
registriertes Mitglied


Ich habe die Shavette und die Rasierklingen nicht mit ins HG genommen. Die Gefahr, daß die Mitnahme verweigert wird ist einfach zu groß.
Die Shavette kriegst Du womöglich durch, aber die Klingen nicht, wenn die Security die sieht.
Nimm die Shavette mit und kauf dir Klingen vor Ort. Oder geh zum Barbier.
 
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Diskussionsnachricht 000009
28.09.2016, 11:08 Uhr
casual
registriertes Mitglied


Gerade bei der Shavette würde ich es doch einfach einmal probieren... Klingenlänge <6cm und lt. EU-VO wird nicht anhand der Form unterschieden. (www.messer-portal.com/basiswissen/messerwissen/messer-und...)

--
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In Planung: R41 Dovo Shavette, Feather Artist Club SS/DX Feather, Ladas, Voskhod, Rapira Mühle (zu R89) Proraso
 
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Diskussionsnachricht 000010
28.09.2016, 15:12 Uhr
OldSalt
registriertes Mitglied


Mir fällt auf, dass immo nocht gar nicht bekannt ist, wohin die Reise buchstäblich geht.

Ich war gerade in NYC (und natürlich bei Pasteur's Pharmacy) und nach USA wäre die Mitnahme von Rasierklingen im Handgepäck schon lt. der Sicherheitsbehörde TSA nicht zulässig. Nur Systemis dürfen mitgenommen werden. Ansonsten kommt man auch mit einer Suche bei der gewählten Fluggesellschaft weiter.

Ich habe den Eindruck, TimKöln will leicht reisen und deshalb kein Gepäck aufgeben. Wenn er sich aber die wenige Zeit dafür ans Bein bände, hätte er seine Sorgen nicht mehr.

Einen stets sicheren Flug wünscht,
OldSalt

--
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Diskussionsnachricht 000011
28.09.2016, 15:41 Uhr
casual
registriertes Mitglied


Gut, gerade die TSA ist natürlich ein anderes Kaliber. Aber dank Seiten wie tryablade.com hat man in den USA weniger Probleme mit der Beschaffung hochwertiger Klingen am Zielort.

--
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Diskussionsnachricht 000012
30.09.2016, 13:21 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Die Klingenlänge wird ab dem Griff gemessen, d.h. der Erl müsste noch mit berücksichtigt werden.

Shavette ohne Klinge könnte natürlich gehen, aber da weiß ich nicht wie genau die Luftsicherheitsassistenten Paragraph 11 Absatz 1 Satz 3 LuftSiG nehmen.

Da steht halt, dass auch alle Dinge, die nur der äußeren Erscheinung nach, den ganzen verbotenen Gegenständen entsprechen, nicht mitgenommen werden dürfen.

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Intentionally left blank
 
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