Diskussionsnachricht 000001
27.09.2016, 08:16 Uhr
Merlin123
registriertes Mitglied
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Im Prinzip ist sowas ein Mangel, allerdings hast Du nur zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Und nach 6 Monaten musst Du nachweisen, dass der Mangel schon von Beginn an da war. Könnte schwer werden.
Würde mal mit dem Händler sprechen oder den Hersteller anmailen und auf Kulanz hoffen....
-- Bye, Oliver
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