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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Vom Hobelwurm gebissen.... » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
27.01.2017, 11:36 Uhr
wiese
registriertes Mitglied


jopa schrieb:

Zitat:
Also gingen Set und Rasierhobel zurück an den großen Fluss, ist super man kann alles wieder zurückschicken, ohne finanzielle Verluste

Der Mühle Pinsel ging wieder zurück, der Kopf war mir zu klein, ein neuer mit 21mm wurde bestellt

Nur mal Zwischenfrage: Du probiertst das alles aus und schickst es anschließend wieder zurück?
 
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Diskussionsnachricht 000001
27.01.2017, 15:10 Uhr
~Rinox
Gast


Rücksendung beim großen Fluss gilt nur für unbenutzte Artikel. Dein Rasierpinsel war ja nicht mal beschädigt oder ähnliches.
Kann 100x funktionieren, aber wenn es mal auffällt wird es Probleme geben Erlaubt ist es nämlich nicht.
Man sollte vor der ersten Verwendung entscheiden ob man den Pinsel wirklich behalten möchte, oder nicht.

Diese Nachricht wurde am 27.01.2017 um 15:12 Uhr von Rinox editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000002
27.01.2017, 16:45 Uhr
Einar
registriertes Mitglied


Auch wenn Amazon mal damit geworben hat, so haben sie jetzt doch Maßnahmen gegen zu häufiges Zurücksenden getroffen.

Kunden die das zu oft machen werden vom weiterem Bestellen ausgeschlossen.
Und das finde absolut richtig!
Schließlich kann man sich gerade heute über einen Artikel ausführlich informieren, bevor man Bestellt.
Zurückgeschickte Ware kann in den meisten Fällen nicht mehr als als Neuware wieder verkauft werden.
Und diesen fraglichen "Service" muss jeder Kunde mitbezahlen.

--
Gruß Einar
 
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Diskussionsnachricht 000003
27.01.2017, 18:39 Uhr
~Rinox
Gast


Ich finde es ehrlich gesagt einfach nur unverschämt sich so zu benehmen!
Ich hoffe jemand meldet es & du hast mit den Konsequenzen zu leben.
Kein Kunde will ein bereits von dir genutztes Produkt zugesendet bekommen, das würdest du auch nicht wollen.
Außerdem würde "der große Fluss" keine Produkte zurücknehmen, wenn sie wüssten das es schon verwendet wurde. Ist nun mal ein Hygieneartikel.
 
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Diskussionsnachricht 000004
27.01.2017, 19:03 Uhr
owlman
registriertes Mitglied


jopa schrieb:

Zitat:
Also gingen Set und Rasierhobel zurück an den großen Fluss, ist super man kann alles wieder zurückschicken, ohne finanzielle Verluste

Der Mühle Pinsel ging wieder zurück, der Kopf war mir zu klein, ein neuer mit 21mm wurde bestellt,

Gefundene Tipp und Rechtschreibfehler könnt ihr behalten, ich brauch sie nicht mehr...

Ah, die Methode "nach mir die Sintflut". Naja, dazu haben andere ja schon was geschrieben.

Von mir jedenfalls meinen Glückwunsch, dass du ein Setup gefunden hast mit dem zu gut zurecht kommst! Möge es dir lange Freude bescheren.
 
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Diskussionsnachricht 000005
27.01.2017, 19:21 Uhr
CaptnAhab
registriertes Mitglied


Rinox schrieb:

Zitat:
Ich finde es ehrlich gesagt einfach nur unverschämt sich so zu benehmen!
Ich hoffe jemand meldet es & du hast mit den Konsequenzen zu leben.
Kein Kunde will ein bereits von dir genutztes Produkt zugesendet bekommen, das würdest du auch nicht wollen.
Außerdem würde "der große Fluss" keine Produkte zurücknehmen, wenn sie wüssten das es schon verwendet wurde. Ist nun mal ein Hygieneartikel.

...noch dazu, wenn derjenige, der es schon mal verwendet hat, vom "Hobelwurm" gebissen wurde..

--
Gruss CA.

Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir - für immer. (Konfuzius)
 
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Diskussionsnachricht 000006
27.01.2017, 22:04 Uhr
gbkon34
registriertes Mitglied


Tja nicht ganz die feine englische Art... schon erstaunlich wie dreist manche Leute agieren. Gerade bei einem Rasierpinsel ist das schon grenzwertig. Ganz davon abgesehen, das das dem Prorasopinsel gegenüber sehr unfair ist. Ein Borstenpinsel braucht eine weile bis er sein qualitäten auspielen kann. Ich liebe meinen Omega, ich will was beim einpinseln spüren. Der Geruch braucht eine Weile bis er sich verliert.
 
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Diskussionsnachricht 000007
27.01.2017, 22:24 Uhr
~Inselgrün
Gast


Die Story fängt schon damit an: "zig Jahre" mit dem M3 rasiert, der kam 98 auf den Markt, wir schreiben Anfang 17, ok, vielleicht eine etwas kleinliche Rechnung. Und der Rest: Hoffen wir, dass der vom Hobelwurm gebissene nicht noch andere über die rechtswidrig benützte Ware mit Würmern infiziert hat. Hirnwürmer, Maden und andere Parasiten...
 
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Diskussionsnachricht 000008
28.01.2017, 02:09 Uhr
tas
registriertes Mitglied


Viele Abzocker bestellen eine teure Kamera bei amazon, nutzen sie in ihrem Urlaub ausgiebig und schicken sie dann zurück. Oder sie brauchen mal kurz einen Schlagbohrer, bestellen ihn, bohren ihre Löcher, und schicken ihn am nächsten Tag wieder zurück. Ja, Egoismus ist in.
 
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Diskussionsnachricht 000009
28.01.2017, 02:24 Uhr
Janshave
registriertes Mitglied


Klar solange diese Möglichkeit besteht, werden davon auch immer welche Gebrauch machen.

Sowas lässt sich nur schwer bis garnicht verhindern.

--
Rockwell 6S Feather,Gillette 7 o'Clock,Derby Extra,Astra Superior Platinum
Mühle,Semogue,Shavemac SWK S-Scuttle
L&L Grooming,MWF,ADP Tabac,Proraso,Speick
 
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Diskussionsnachricht 000010
28.01.2017, 02:39 Uhr
~knorki
Gast


Völlig legitim die Kulanz von Amazon in Anspruch zu nehmen. Zumal solche Artikel vergünstigt weil gebraucht dann unter warehousedeals zu finden sind.

Das ist übrigens völlig üblich. Auch gebrauchte Schuhe die aussehen wie Sau nehmen die Online Händler zurück gegen eine Nutzungspauschale weniger Prozent.

Das Fernabsatzgesetz schützt den Verbraucher in hohem Maße, dennoch haben die Versandhäuser ein berechtigtes Interesse daran mit ihrer Kulanz noch darüber hinaus zu gehen.

Weltfremde Ansichten hier meiner bescheidenen Meinung nach, es ist eben nicht mehr 1998.
 
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Diskussionsnachricht 000011
28.01.2017, 04:06 Uhr
Andi75
registriertes Mitglied


Wenn man eine Kamera oder Bohrmaschine erwirbt, mit der Absicht, sie in jedem Fall wieder zu retournieren, kommt das Geschäft nicht "in gutem Glauben" zu Stande. Ist so wie ich das sehe nicht ok(weder juristisch noch für meine Begriffe moralisch). Der OP war aber nur mit den Produkten nicht zufrieden, obwohl kein Mangel vorlag, es ist anscheinend schon durch die Amazon AGB gedeckt, das man das zurück schicken kann - da sehe ich eigentlich auch kein Problem. Es gibt ja auch Online-Händler, die damit rechnen, das 90% der Ware zurück gehen, und das Geschäft mit den 10% machen (z.B. Outfittery).
 
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Diskussionsnachricht 000012
28.01.2017, 08:31 Uhr
~Inselgrün
Gast


knorki schrieb:

Zitat:
Völlig legitim die Kulanz von Amazon in Anspruch zu nehmen. Zumal solche Artikel vergünstigt weil gebraucht dann unter warehousedeals zu finden sind.

Das ist übrigens völlig üblich. Auch gebrauchte Schuhe die aussehen wie Sau nehmen die Online Händler zurück gegen eine Nutzungspauschale weniger Prozent.

Das Fernabsatzgesetz schützt den Verbraucher in hohem Maße, dennoch haben die Versandhäuser ein berechtigtes Interesse daran mit ihrer Kulanz noch darüber hinaus zu gehen.

Weltfremde Ansichten hier meiner bescheidenen Meinung nach, es ist eben nicht mehr 1998.

Sehr schön, in diesem Faden kann ich wunderbar lesen, mit wem ich im MH niemals ein Geschäft machen werde. Wie praktisch.
 
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Diskussionsnachricht 000013
28.01.2017, 08:40 Uhr
CaptainGreybeard
registriertes Mitglied


Inselgrün schrieb:

Zitat:
Sehr schön, in diesem Faden kann ich wunderbar lesen, mit wem ich im MH niemals ein Geschäft machen werde. Wie praktisch.

Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Bei Amazon gehe ich, außer bei sogen. Warehouse Deals, immer davon aus, dass ich Neuware erhalte, schließlich bezahle ich auch dafür.

Bei Artikeln aus dem MH weiß ich dagegen, dass es sich um gebrauchte Artikel handelt. Und entsprechend weniger wird dafür auch gezahlt.
 
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Diskussionsnachricht 000014
28.01.2017, 08:56 Uhr
wiese
registriertes Mitglied


Wir können vermuten, daß sich Amazon bei solchen Dingen schadlos hält. Das Verhalten schädigt mit großer Wahrscheinlichkeit die Anbieter oder Hersteller der Produkte, für die die zurückgesandten Hygieneartikel absolut wertlos sind. Hinzu kommt noch der ganze Aufwand für Hin- und Rückversand. Schade, daß es in unserer Gesellschaft schon so weit gekommen ist.
 
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Diskussionsnachricht 000015
28.01.2017, 08:57 Uhr
~knorki
Gast


So sieht es aus. Bei den Warehousdeals sind es i. d. R. Retouren die gereinigt und aufbereitet werden, also auch explizit nicht neu.

@Insel: Dein gutes Recht, nur das der MH etwas völlig anderes ist und mein Gegenüber kein großer Konzern ist, der mehr Nutzen als Aufwand durch seine eigens auferlegten Regelungen hat.

Vielleicht war mein Post auch zu scharf formuliert, aber die moralische Keule rauszuholen wenn jemand völlig einwandfrei an einen großen Konzern (für den das völlig ok ist und auch gewollt, dass man testen darf) Produkte nach einmaligem Test retour gibt, finde ich es seltsam.
 
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Diskussionsnachricht 000016
28.01.2017, 08:58 Uhr
~Rinox
Gast


knorki schrieb:

Zitat:
Völlig legitim die Kulanz von Amazon in Anspruch zu nehmen. Zumal solche Artikel vergünstigt weil gebraucht dann unter warehousedeals zu finden sind.

Das ist übrigens völlig üblich. Auch gebrauchte Schuhe die aussehen wie Sau nehmen die Online Händler zurück gegen eine Nutzungspauschale weniger Prozent.

Das Fernabsatzgesetz schützt den Verbraucher in hohem Maße, dennoch haben die Versandhäuser ein berechtigtes Interesse daran mit ihrer Kulanz noch darüber hinaus zu gehen.

Weltfremde Ansichten hier meiner bescheidenen Meinung nach, es ist eben nicht mehr 1998.

Es ist eben nicht okay. Ein Händler ist gesetzlich NICHT dazu verpflichtet verkaufte Ware zurück zu nehmen. Amazon ist zwar sehr kulant, aber in diesem Fall handelt es sich um Ware die nicht umgetauscht werden darf nachdem man sie benutzt hat. Alles was er zurücksendet, kann nicht mehr verkauft werden. Zu 100% hat der Eröffner dieses Threads angegeben das sie unbenutzt sind, andernfalls wäre das niemals möglich gewesen - somit ist es nicht erlaubt, sogar strafbar. Genau deshalb sperrt Amazon Kunden dauerhaft(!) wenn man zu viele Artikel zurücksenden, was mMn jeder verdient hat der das Unternehmen so ausnutzt. Die haben besseres zu tun als so Kunden gratis mit Produkten zu versorgen.

Bei Kleidung herrschen ganz andere gesetzliche Regelungen. Diese muss ja immer zuerst anprobiert werden - wie in einem Einzelhandelgeschäft üblich - und kann problemlos zurückgesendet werden. Ich arbeite bei Zalando, da kommen 80% der Produkte wieder an uns zurück. Wir verkaufen aber auch Schmuck, hier wird ausnahmslos keine Kulanz gezeigt! Auch benutzte Schuhe lassen sich nicht zurückgeben, wo soll das bitte möglich sein? Anprobieren ja, aber nicht ein paar mal benutzen und weg damit... Wenn es nicht mehr verkauft werden kann & es hygienisch bedenklich ist, ist das zurücksenden verboten. (eigentlich nicht mal möglich, es sei denn man gibt an es wäre unbenutzt & es ist dem Produkt nicht anzusehen)

Mal ganz davon abgesehen was für ein Mensch man ist wenn man so etwas tut...

Diese Nachricht wurde am 28.01.2017 um 08:59 Uhr von Rinox editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000017
28.01.2017, 09:12 Uhr
~knorki
Gast


1. Natürlich darf ich Produkte zurückschicken. Binnen 14 Tage ist der Händler verpflichtet sie zurückzunehmen.
2. Kulanzregelungen über das FAG hinaus ermöglichen auch, dass getestete Produkte retour gehen können.

Das so etwas nicht passieren darf ist schlicht grundfalsch.

Was richtig ist: Amazon kann natürlich bei Missbrauchsverdacht das Konto schließen. Wenn ich aber nen Pinsel ausprobiere, nen anderen dann bestelle und den zweiten behalte, freut sich der Fluss darüber.

Für Kleidung gibt es übrigens keine besonderen gesetzlichen Regelungen.


Entscheidend ist:

Ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ausgeschlossen, kann der Unternehmer den benutzten Artikel aber aus hygienischen Gründen auch nicht mehr verkaufen, bleibt ihm nur noch der Wertersatzanspruch nach § 357 Abs. 7 BGB. Danach hat der Verbraucher Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
 
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Diskussionsnachricht 000018
28.01.2017, 09:23 Uhr
~Rinox
Gast


Danke für die Auflistung der gesetzlichen Regelungen - ich studiere BWL und arbeite, wie oben bereits erwähnt, bei Zalando. Und neeeein, der Händler ist nicht mehr dazu verpflichtet sobald der Artikel benutzt wurde, außer eben bei Kleidung. Die kann einfach gewaschen werden & gut ist.
Auch Hygieneartikel kann man zurücksenden, aber eben nicht wenn sie bereits benutzt wurden. Das war hier der Fall!
Man kann es natürlich benutzen und sich noch einen zweiten bestellen. Diesen auch benutzen und dann einen zurücksenden - aber das ist nicht erlaubt.

Alles andere ist Wunschdenken Eigentlich sollte das jeder ohne § aus dem BGB verstehen, weil es sich moralisch einfach so gehört.
Dem Fluss ist übrigens egal wieviel du behalten tust, da er die Pinsel nicht selbst verkauft...

Diese Nachricht wurde am 28.01.2017 um 09:24 Uhr von Rinox editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000019
28.01.2017, 09:27 Uhr
~Inselgrün
Gast


Ich denke, die Diskussion hat sich erübrigt; wie es scheint, hat der Fadeneröffner sein Ursprungsposting gelöscht.
 
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Diskussionsnachricht 000020
28.01.2017, 09:36 Uhr
wiese
registriertes Mitglied


Ein einfacher Blick in die Hilfe von Amazon

https://www.amazon.de/gp/orc/returns/homepage.html/ref=or...

sagt eindeutig: "sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet."

Die "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise" muss also erfolgen ohne das Produkt zu "gebrauchen".
Wenn jemand einen Hobel benutzt oder sich mit einem Pinsel einschäumt sind diese Dinge aber eindeutig gebraucht.
Der Wertverlust ist für einen Hygieneartikel in solch einem Fall 100%.
 
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Diskussionsnachricht 000021
28.01.2017, 10:44 Uhr
owlman
registriertes Mitglied


knorki schrieb:

Zitat:
Das ist übrigens völlig üblich. Auch gebrauchte Schuhe die aussehen wie Sau nehmen die Online Händler zurück gegen eine Nutzungspauschale weniger Prozent.

Zwischen "üblich" im Sinne von "wird so gemacht" und "üblich" im Sinne von "gehört sich so" besteht meines Erachtens ein himmelweiter Unterschied.

Inselgrün schrieb:

Zitat:
Ich denke, die Diskussion hat sich erübrigt; wie es scheint, hat der Fadeneröffner sein Ursprungsposting gelöscht.

Das finde ich schade. Vom hier besprochenen Punkt abgesehen hat er sich die Mühe gemacht, ausführlich von seinen Erfahrungen zu berichten um sich so beim Forum für die hier vorgefundene (passive) Hilfe zu bedanken, und es war interessant zu lesen. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich loben!

Diese Nachricht wurde am 28.01.2017 um 10:45 Uhr von owlman editiert.
 
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