Diskussionsnachricht 000023
26.07.2023, 10:49 Uhr
wetshave
registriertes Mitglied
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CaptainGreybeard schrieb:
Zitat: | Nachtschatten schrieb:
Zitat: | Jones schrieb:
Zitat: | Da würde ich ganz stark Walther ProSecur Pfefferspray in der 53 ml Dose empfehlen.
Achtung: Auf ballistischen Strahl achten. Der wird dann auch nicht vom Wind zurückgeweht. Zudem sprüht er über 8 Sekunden, da kann man durchaus eine ganze Gruppe ausschalten.
Das Zeugs zwingt alles auf den Boden, eigene Erfahrung.
"In Behördenqualität" ist gelogen, das frei verkäufliche Spray ist Sabre red aus den USA und weitaus stärker als das Spray der Polizeien.
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Kenn ich, ist gut das Zeug, nur macht man sich strafbar, wenn man sich damit gegen Gewalttäter verteidigen möchte (klingt doof, ist aber leider so geregelt). CS Reizgas ist dagegen kein Problem nach dem Gesetzgeber.
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Stimmt so nicht ganz. Wenn man ein Pfefferspray als Mittel des Selbstschutzes gegen aggressive Hunde bei sich trägt, dann darf man das. Und wenn man dieses Pfefferspray in Notwehr (anerkannter Rechtfertigungsgrund nach § 32 StGB) gegen einen rechtswidrigen Angriff einsetzt, dann macht man sich eben nicht strafbar. Man darf nur halt nicht einräumen, dass man das Pfefferspray mit der Absicht bei sich getragen hat, es gegen Menschen einzusetzen. Ja, ich weiß, das klingt nach einer juristischen Spitzfindigkeit, aber so ist die Rechtslage. Problematisch wird das Ganze nur in den sogenannten Waffenverbotszonen, denn dort darf man weder CS- noch Pfefferspray bei sich tragen.
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Das ist ein TIERabwehrspray, und dass muss glaube ich auch draufstehen.
Man darf es ausschließlich mit sich führen, um sich gegen Tiere (also z. Bsp. Hunde, Wildschweine, oder in Berlin auch freilaufende Löwen :-) zu verteidigen.
Sollte man jedoch in eine Notwehrsituation geraten, so darf man selbstverständlich alles Verfügbare einsetzen um sich zu verteidigen, so auch das Tierabwehrspray.
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