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NassRasur.com-Forum » Sonstige Nassrasurthemen » Inhaltsstoffe » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
01.01.2006, 20:59 Uhr
Bender
registriertes Mitglied


Hallo! Warum werden eigentlich die Inhaltsstoffe in den Rasierseifen etc. immer auf englisch angegeben? Das einzige was ich da verstehe ist "aqua". Genausogut könnten sie die Angabe auch auf chinesisch schreiben, ich würde genau so wenig verstehen...
 
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Diskussionsnachricht 000001
01.01.2006, 21:54 Uhr
Cut
registriertes Mitglied


Moin,

also ich hab davon ja keine Ahnung, aber ich denke mal, dass das was mit 'internationale Bezeichnung' zu tun hat. AFAIR ist 'aqua' ja auch kein Wasser im Sinne von Wasser (das kann hier bestimmt jmd. erklaeren).

Gruesse...

--
Go team ant!
 
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Diskussionsnachricht 000002
02.01.2006, 18:34 Uhr
schockiro
registriertes Mitglied


Hallo Bender,

das liegt daran, dass laut EU-Verordnung seit 01.01.1999 sämtliche Kosmetika nach der "INCI"-Liste (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) beschriftet sein müssen, und zwar in der Reihenfolge des mengenmäßigen Anteils am Produkt. Das soll es Allergikern erleichtern, anhand dieser INCI-Liste Kosmetila ausfindig zu machen, die bestimmte Stoffe nicht enthalten. IMHO sind es auch nicht nur englische sondern auch lateinische Bezeichnungen.

Grüße

schockiro

--
Always look on the bright side of knife....
 
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Diskussionsnachricht 000003
06.06.2007, 16:36 Uhr
Drei
registriertes Mitglied


Bekannt, aber weil ich gerade drüber gestolpert bin und die Stoffliste aus Shave my Face zumindest in diesem Thread nicht fehlen sollten.
 
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Diskussionsnachricht 000004
06.06.2007, 20:32 Uhr
erik kormann
registriertes Mitglied


Die Ingredients sind eine sehr wichtige und hilfreiche Sache und die Bezeichnungen sind zum Glück in Europa allgemein gültig und anerkannt. Trotzdem kann es zu leichten Unterschieden kommen. Was zum Teil auch daran liegt, daß hier ständig Experten neue Vorschläge unterbreiten, die dann langsam umgesetzt werden.

Viele pflanzliche Rohstoffe werden im Sinne des schwedischen Universalgelehrten Lenne benannt, die lateinischen Bezeichnungen sind leicht auf dem Rückzug und zur Zeit gibt es eine Hinwendung zu den chemischen Bezeichnungen.

Wenn wir was neues machen, rufe ich immer gleich unseren Gutachter an, weil der weiß, wie ich richtig deklarieren muß. Für mich ist diese INCI Liste ganz wichtig. Denn wir bekommen oft Produkte anderer Herstellern angeboten und dann verrät mir ein einziger Blick auf die Ingredients, ob der Hersteller seine Produkte zertifiziert hat und ich diese überhaupt verkaufen darf.

Die deutschen Bezeichnungen sind eine nette Zugabe. Denn ein Tourist, der sich hier was kauft und dann zu Hause eine schöne Allergie bekommt, geht mit seiner Packung zum Arzt und dann hätte der Arzt, wenn er kein deutsch versteht, ein Problem. Deshalb gelten diese Bezeichnungsvorschriften in ganz Europa. Die Schweiz hat sie auch längst übernommen und inzwischen ziehen viele US Hersteller nach.
 
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Diskussionsnachricht 000005
07.06.2007, 13:39 Uhr
moviemaniac
registriertes Mitglied


Ich finde die Inhaltsstoffangaben auch sehr sinnvoll. Wenn bei mir bei einem Rasurprodukt z.B. Citric Acid irgendwo in der Mitte steht (oder auch die Bezeichnungen für z.B. Grapefruitöl oder andere essenzielle Zitrusäle) dann weiß ich, dass ich die Hände davon lassen soll.
Außerdem verraten mir die Inhaltsstoffe was über die Zusammensetzung. Wenn ein Aftershave sich z.B. damit rühmt, AloeVera oder Sheabutter zu enthalten, ich diesen Stoff in der INCI-Liste aber an 23. Stelle lese, dann weiß ich, dass es sich um einen reinen MArketinggag handelt. Auch so manch teures Produkt lässt sich an Hand der Inhaltsstoffe schnell als "billig" entlarven. Das setzt etwas an Wissen voraus, die Grundkenntnisse bekommt man aber relativ schnell mit, wenn man sich mal etwas mit der Materie beschäftigt.
Und genau in diesem Hinblick ist die einheitliche Nomenklatur sehr hilfreich, da man so auch ein Produkt aus dem "Ausland" einschätzen kann ohne die Sprache des Landes zu kennen.
 
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Diskussionsnachricht 000006
01.03.2008, 08:37 Uhr
erik kormann
registriertes Mitglied


Ich habe mal eine etwas ältere Rubrik wieder hochgeholt, weil ich das Thema für wichtig halte. Allerding geht es um ein leicht kritisches Thema und deshalb vorab kurz einige Erklärungen. Denn in diesem Bereich ist das mit viel Emotionen geführte Thema noch nicht aufgetaucht und ich sage auch gleich dazu, es geht nicht um die Emotionen, sondern um einen Teil Rechtssicherheit und Verbraucherschutz.

Zum Inhalt. Wer auf die Deklaratinen von handgemachten Seifen schaut, der wird feststellen, daß es hier zum Teil sehr unterschiedliche Deklarationen gibt. Unterschiede, die eigentlich gar nicht sein dürften, weil es über die INCI`s in ganz Europa einheitliche Regeln geben sollte. Regeln, die auch etwas mit Verbraucherschutz zu tun haben. An einem Bsp. soll kurz erklärt werden, was inhaltlich gemeint ist. Kleinhersteller von handgemachten Seifen nutzen gern Olivenöl. Ein Rohstoff, der sich gut für die Herstellung von Seifen eignet. Laut INCI-Liste heißt der Stoff OLEA EUROPAEA. So deklarieren wir z.B. und dies hat uns unser Gutachter so vorgegeben. Andere Hersteller und Herstellerinnen schreiben hier SODIUM OLIVATE, was auch die Gutachter so festgelegt haben dürften.

Der englische Originaltext spricht eindeutig von einer Deklaration der Ausgangsprodukte! Olivenöl = OLEA EUROPAEA. Die deutsche Übersetzung, und das war mir neu! läßt hier einen Interpretationsspielraum zu. Und zwar in der Form, daß man die Stoffe so angeben kann, wie sie während der Produktion eingesetzt werden. D.h., wenn das Olivenöl verseift ist, und damit ist die Produktion ja noch nicht abgeschlossen, hat man SODIUM OLIVATE und das wird dann natürlich deklariert.

Wenn also schon Kosmetikgutachter hier zu unterschiedlichen Meinungen kommen und die Berliner Behörden, wo wir Hersteller uns ja melden müssen und von denen wir kontrolliert werden, hier unterschiedliche Formen zulassen, dann ist dies eigentlich nicht im Sinne der eigentlichen Vorlage, die eine Vereinheitlichung erreichen wollte.

Aus diesem Grund habe ich mich jetzt doch um Klärung bemüht. Da ich zur Zeit ein GMP-Gutachten für eine in Gründung befindliche Seifenwerkstatt erstelle, habe ich Kontakt zum BVL aufgenommen und dieses Thema angesprochen und auch die Kontrollbehörde (Veterinär- und Lebensmittel) habe ich um eine Antwort gebeten.

Vom BVL habe ich die Aussage, daß man im Laufe der ersten Jahreshälfte zu diesem Thema neue Überlegungen anstellen werde und der für Berlin zuständige Sachverständige wird sich in nächster Zeit sicherlich auch damit befassen, weil gerade die Stichproben über die Ämter eingesammelt werden.

Das kann für uns durchaus bedeuten, daß wir in Zukunft neu deklarieren müssen.

Das ist der Stand der Dinge.

Diese Nachricht wurde am 01.03.2008 um 09:19 Uhr von erik kormann editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000007
27.03.2008, 19:39 Uhr
erik kormann
registriertes Mitglied


In den letzten Tagen habe ich mich wieder verstärkt mit dem Thema beschäftigt; viele Telefonate geführt, Briefe geschrieben und Texte gelesen.

Zum Stand der Dinge.

Die Auffälligkeit, aus der leider auch Mißverständnisse entstanden, bei handgemachten Seifen ist die Deklaration, die Angabe der Inhaltsstoffe (INCI`s)
Wer hier jetzt durchsteigen will, der muß langsam und sorgfältig zurücklesen.

An einem Bs. soll noch einmal die Problematik erläutert werden. Es geht um die Frage, welcher Stoff wie benannt wird. Sollte man, wenn man Olivenöl zur Verseifung benutzt, Sodium Olivate schreiben, oder Olea Europaea?

Erstere Variante wird gern benutzt, weil dann leicht die eingesetzten Öle und Fette deklariert werden können; einfach Sodium davor und ... hinten dran. Aus Kakaobutter wird dann Sodium Kakaobutterate. Doch diese Praxis, hier waren ja Kosmetikgutachter am Werk, die uns Herstellern so unterschiedliche Vorgaben machten, hat zur Folge, daß Bezeichnungen verwendet wurden, die beim BVL noch gar nicht in der Liste der INCI`s genannt sind. Schwierig, wenn man die Meldepflicht bedenkt.

Allerdings gibt das BVL an, daß man neue Bezeichnungen auch eintragen lassen kann und damit die Bezeichnung verbindlich wird. Ein Vorgang, den sogar kleine Hersteller mit ihren Gutachtern gemeinsam anstrengen können. So kann es also sein, das auch Kakaobutter (Theobroma cacao), bei einem Kleinhersteller, einer Kleinherstellerin, als Sodium Kakaobutterate ausgewiesen werden kann, wenn ein Gutachter dies so festlegt und das BVL diese INCI-Bezeichnung einträgt. Das gleiche gilt für Sodium Sheabutterate und auch Sodium Mangobutterate habe ich schon gesehen.

Eine Schwierigkeit ist nur die Überfettung, mit der die Herstellerinnen und Hersteller von (Naturseifen) arbeiten. Denn die Überfettung müßte, wenn sich die SODIUM-Bezeichnungen durchsetzen, dann trotzdem so ausgezeichnet werden, wie sie verwendet wurde und das bedeutet, daß die Überfettung mit Olivenöl als Olea Europaea bezeichnet werden muß.

Im Mai wird es hier zu einer Entscheidung kommen und ich hoffe, daß es dann eine einheitliche und verbindliche Regelung für die Deklarationen gibt. Denn der aktuelle Zustand weicht vom eigentlichen Ziel, der einheitlichen Regelung in ganz Europa, deutlich ab.

Diese Nachricht wurde am 27.03.2008 um 19:40 Uhr von erik kormann editiert.
 
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