Diskussionsnachricht 000043
24.01.2019, 14:04 Uhr
simpucker
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Zum Rasierer (habe die neue Version mit einem geschlossenen Kamm ohne Riffelung):
Tolles Teil. Verstellmechanismus funktioniert am besten bei geöffneten Flügeln. Bei geschlossenen Flügeln funktioniert das Herunterfahren des Kopfes (von Stufe 9 auf 1) gut; das Hochfahren aber nicht (von Stufe 1 auf 9). Dann lässt sich das Verstellrad drehen, aber es tut sich nichts am Kopf. Ist hier dokumentiert:
https://www.kickstarter.com/projects/820389566/parthenon-...
Einen ähnlichen Effekt (verstellbar nur bei geöffneten Flügeln) soll es auch beim Gillette Fatboy gegeben haben. So jedenfalls ein paar Rezensionen zu diesem Vintage-Rasierer auf YouTube.
Habe heute auf Stufe 1 angefangen (schmaler Seifenspalt = milde Einstellung). Ergebnis: Hervorragender Abtrag 24 Stunden nach der letzten gründlichen Rasur mit dem dreiteiligen Gillette Reiserasierer (Hobel), den Stefan P. Wolf vor ca. 15 Jahren hier verkauft hat. Nur ein Durchgang mit dem Strich, wobei ich das Gewicht des Rasierers die meiste Arbeit habe verrichten lassen.
Zu den Versandthemen:
Nach deutschem Recht kann der Kunde, wenn er Konsument ist, natürlich Mängelbeseitigung von gewerblichen Verkäufern verlangen. Kommt die Sache defekt an, liegt ein Mangel vor, da er Kunde erst ab Empfang der Ware die "Gefahr" trägt. Im Empfang der Ware liegt der "Gefahrübergang". Geht die empfangene Sache innerhalb von 6 Monaten kaputt, greift eine Vermutung, wonach der Defekt schon vor Gefahrübergang vorgelegen hat. Der Verkäufer kann diese Vermutung widerlegen. Und die Vermutung greift ausnahmsweise nicht ein, wenn der Mangel auf offensichtlichem Fehlgebrauch beruht.
Der Kunde braucht die Ware nicht auf offensichtliche Versanddefekte zu prüfen. Eine solche Rügeobliegenheit haben nur Kaufleute, siehe § 377 HGB. Natürlich sind Fälle denkbar, in denen der Kunde wegen unterlassener Sichtung der Ware verminderte Ansprüche hat (wegen Mitverschuldens wäre bei Schnittverletzung eine Kürzung von Schadensersatzansprüchen denkbar). Außerdem hat der Verkäufer ein "Recht zur zweiten Andienung". Wenn – aber auch erst dann – der Kunde den Mangel bemerkt, muss er den Verkäufer informieren. Dieser hat dann einen komplett neuen Ersatzrasierer zu liefern, wenn der Kunde dies wünscht (Ausnahmen bei Unzumutbarkeit, die der Verkäufer aber beweisen muss; Folge wäre dann Reparatur statt Neulieferung). Sofort das Geld zurückverlangen kann der Kunde nur in Ausnahmefällen – z.B. wenn absehbar ist, dass weder Neulieferung noch Reparatur etwas bringen. Verkäufer können natürlich auf freiwilliger Basis großzügigere Bestimmungen vorsehen.
Wenn es stimmt, das QShave seinen Sitz in London hat, dann gelten diese deutschen Regeln auch für QShave. Es lohnt sich aber nicht, dafür den Rechtsweg einzuschlagen. Amazon bietet hier eine aus Verbrauchersicht absolut sinnvolle Lösung an. Diese Nachricht wurde am 24.01.2019 um 14:04 Uhr von simpucker editiert. |