Diskussionsnachricht 000000
17.10.2006, 18:56 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer
|
Rasierseifen-FAQ (häufig gestellte Fragen)
Fassung vom 17.10.2006
____________________________________________________________________________
F: Wo finde ich eine genaue Anleitung fürs Schaumschlagen mit exakten Mengenangaben?
A: Nirgends, weil es leider unmöglich ist, eine solch detaillierte Anleitung zu erstellen. Zu viele Variable spielen beim Schaumschlagen eine Rolle: Größe und Qualität des verwendeten Rasierpinsels, Sorte und Menge der verwendeten Seife, Härtegrad und Temperatur des Wassers usw. Das Schaumschlagen an sich ist jedoch wirklich keine große Kunst, wenn man einmal den Bogen heraus hat.
____________________________________________________________________________
F: Im Forum ist gelegentlich vom "Einschmelzen" von Rasierseife die Rede. Warum macht man das und wie geht das?
A: Das Einschmelzen der Rasierseife in seinen Tiegel ist etwas, dass man tun kann, aber nicht muss. Man schmilzt sich die Seife in den Tiegel, damit kein Zwischenraum zwischen Seife und Tiegelwand verbleibt, in dem Wasser vor sich hinmodern, Seife vermulchen oder sich eventuelle sonstige Unappetitlichkeiten abspielen können. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten des Einschmelzens: Heiß oder Kalt.
a) Die kalte Methode: Die Seife auf einer Küchenreibe kleinraffeln, die Seifenspäne in den Tiegel drücken. Eventuell ein paar Teelöffel Wasser dazu und über Nacht stehen lassen, kann man sich aber auch sparen. Fertig.
b) Die heiße Methode: Seife in den Tiegel legen, im Backofen oder in einem Wasserbad oder in der Mikrowelle erhitzen, bis die Seife schmilzt. Umrühren und erkalten lassen. Erhöhte Vorsicht beim Einsatz der Mikrowelle! Manche Seifen schäumen gewaltig auf, und das Zeugs kann sehr, sehr heiß werden.
____________________________________________________________________________
© 2006 und verantwortlich für den Inhalt:
Doku-Team NassRasur.com
Keine Verwendung ausserhalb des privaten Bereiches, insbesondere keine
Vervielfältigung und Weiterverbreitung ohne schriftliche Genehmigung |