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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Progress 500 » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
15.01.2007, 10:35 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Hallo,
an meinem Progress 500 wirft die verchromung (winzige) blasen.
Betroffen ist das Bauteil auf welchem Die Klinge aufliegt. Im Mom stört es nicht, da es ja nur im Aufgeschraubten Zustand zu sehen ist, hab aber keine lust das die Blasen irgendwann mal abblättern.

Hat jemand anders die gleichen Erfahrungen gemacht?

Da ich ihn erst im Dez. gekauft hab werd ich aber in jedem Fall meinem Händler mal bescheid stoßen.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000001
15.01.2007, 12:22 Uhr
~Barth
Gast


Nö meiner ist Top versuch umzutauschen auch wenn 2 J. schon um sind ,mal frdl. anfragen vielleicht kriegste nen neuen !
 
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Diskussionsnachricht 000002
15.01.2007, 12:56 Uhr
tbdbg
registriertes Mitglied


Hallo Schaumig,schicke den Rasierer direkt nach Merkur,sind dort super freundlich und helfen sofort ohne viel zu reden. Habe nur gute Erfahrung mit den Leuten bei Merkur gemacht.
Gruß tbdbg
 
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Diskussionsnachricht 000003
15.01.2007, 13:14 Uhr
~henning
Gast


Hallo Schaumig
Das meine ich auch. die haben anstandslos meinen ca. 70 Jahre alten Progress "kostenfrei" repariert. Gib in der Adresse direkt "Reparaturabteilung" an.
 
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Diskussionsnachricht 000004
15.01.2007, 13:33 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Vielen Dank,
aber da bin ich altmodisch. Für mich hat sich mein Händler um die Geschichte (inkl. Porto) zu kümmern.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000005
15.01.2007, 16:05 Uhr
PhilMS
registriertes Mitglied


Da hast du auch rechtlich gesehen Recht Schaumig :-)
Denn nur mit diesem hast du einen Vertrag und er ist für die Nacherfüllung im Wege der Reparatur oder Nachlieferung, mitsamt der Kosten dafür, verantwortlich.
Alles andere gegenüber Merkur wäre nur Kulanz, was zwar sehr nett ist, aber ja nicht immer zu ner Reparatur oder Austausch führen muss!
Da du ihn erst Seit Dezember hast, sollte es garkein Problem sein, denn innerhalb eines halben Jahres wird nach dem BGB vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Du kannst somit auch direkt Neulieferung verlangen.
Gruß und viel Erfolg, Phil
 
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Diskussionsnachricht 000006
15.01.2007, 17:59 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Naja,
allzu Schlaubihaft auftreten werde ich nicht. Da auch ich mit dem Kardinalproblem der Juristerei zu kämpfen habe. Der Beweisfrage. Ich habe die Quittung nicht mehr. Soetwas aufzubewahren finde ich immer lästig. Daher halte ich es immer so, in Fachgeschäften zu kaufen - in denen ich aufgrund einer gewissen Anstandshaltung des Verkäufers und nicht aufgrund Blanker Rechtslage die Beanstandung abwickle. Zumal die Blasen, welche die Beschichtung schlägt wirklich sehr, sehr winzig sind. Ausserdem ist das Grundmaterial Messing, so dass ich auch bei einem Abblättern nicht konkret mit Rost zu kämpfen hätte. Ob dies rein rechtlich als Beanstandungsgrund gewertet würde ist fraglich.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000007
15.01.2007, 19:24 Uhr
PhilMS
registriertes Mitglied


Mangel = Abweichung des Ist- vom Sollzustand. Daher sollten auch die kleinen Blasen erfasst sein.
Außerdem wollte ich nur nen Tipp geben und nicht auf Kleinlichkeiten aufmerksam machen oder hinweisen.
Das Merkur so kundenfreundlich ist ist ja auch außerordentlich erfreulich und sollte es mit dem Händler mal nicht klappen, kann man sich so ja immer noch an Merkur wenden!
Schönen Abend noch, Phil
 
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Diskussionsnachricht 000008
15.01.2007, 22:55 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Ja, sorry - wollte Dich jetzt auch nicht als Schlaubi darstellen.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000009
16.01.2007, 00:16 Uhr
~henning
Gast


Zettelchen aufbewahren ist Dir lästig, Porto zahlen willst Du nicht, aber den Händler für Blasen in Verantwortung nehmen die er nicht produziert hat. Das Niveau sinkt. Schick doch nach Merkur, erwarte einen neuen/reparierten Hobel und gut ist. Warum diskutierst Du hier, wenn Dir klar ist, daß der Händler verantwortlich ist, Dir aber nicht klar ist, daß Du für's Zettelchen verantwortlich bist. Denk auch mal über Anstandshaltung nach.
Gute Nacht

Diese Nachricht wurde am 16.01.2007 um 00:18 Uhr von henning editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000010
16.01.2007, 09:23 Uhr
PhilMS
registriertes Mitglied


Hallo Henning,
deine teilweise auch offensiven Postings irritieren mich ein wenig.
Klar ist es so, dass eigentlich der Händler für die möglichen Bläschen nichts kann, unser Wirtschaftsystem und vorallem das Rechtssystem funktioniert aber nunmal so, dass innerhalb der Vertragsbeziehungen abgewickelt werden soll (hat auch ganz einfache Gründe, da sich ja jeder seine Vertragspartner selbst aussucht und somit auch den Umgang mit diesen und vorallem deren Liquiditätsrisiko tragen muss). Der Händler hat nunmal, sollten dort tatsächlich Blasen sein, keine mangelfreie Sache geliefert, wie es sein müsste, sein Vertretenmüssen wird zum anderen vom Gesetz vermutet.
Das man sich dann an seinen Vertragspartner wenden will und auch soll, ist somit der ganz normale Gang der Dinge. Das du es anders handhaben willst und machst, bleibt dir und jedem anderen natürlich überlassen.
Wenns klappt, schön. Aber stell dir mal vor, bei größeren Geschäften würde es jeder so handhaben. Wenn du ein Haus kaufst und dieses auf einmal Mangelhaft ist, dann renn mal zum Betonlieferanten (weil gerade der Mangel im Beton liegt). Die sagen dir dann: Wer sind sie überhaupt? Wir stehen in keinerlei Beziehungen, wenden Sie sich an den Bauherrn oder sonst wen. Das dieser sich nachher wiederrum am die Lieferanten hält ist klar.
Nur mal als Beispiel.
Und grundsätzlich bräuchte man auch keine Quittung, Abbuchung nach Kartenzahlung oder Frau oder Freund der bei Kauf dabei war kann auch ausreichen.
Schönen Tag euch allen und soviel zum Thema Anstand.
Gruß, Phil
 
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Diskussionsnachricht 000011
16.01.2007, 09:47 Uhr
~henning
Gast


Hallo PhilMs
Grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Aber wo bleibt die Moral. Es wird vom Händler eine Anstandshaltung erwartet und man ist da "ganz altmodisch", ist aber nicht mal bereit, seinen Beitrag, der wohl unstrittig auch dazu gehört, zu leisten und das Zettelchen aufzubewahren. Nun wurde ein sicherer Weg aufgezeigt die Sache zur Zufriedenheit zu regeln, indem das Teil zu Merkur gesandt wird, die das letztlich durch fehlerhafte Produktion auch verbockt haben. Aber nein, es muß ja das Porto gespart werden, weil man natürlich ein Recht darauf hat. Mal ganz abgesehen, daß es über Merkur wohl schneller geht, weil die Zwischenstation Händler entfällt. Warum erspart man dem Händler nicht die Kosten und Mühen. Der hat doch eh wohl kaum was draran verdient.
Ciao
 
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Diskussionsnachricht 000012
16.01.2007, 09:58 Uhr
PhilMS
registriertes Mitglied


Ok,
dass stimmt natürlich auch :-)
Fand es nur ein wenig übertrieben, dass jemand, nur weil er die Sache gerne persönlich mit "seinem" Verkäufer abwickeln möchte, fast schon ein wenig angegriffen wird von wegen Anstandshaltung :-)
Nichts für ungut und überlassen wir schaumig, welchen Weg er nun einschlagen möchte und hoffentlich dann einen Merkur erhält, der zu seiner Zufriedenheit und ohne Mängel ist.
Mich freut es ja auch, dass Merkur so kulant und kundenfreundlich ist!
Schöne Grüße, Phil
 
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Diskussionsnachricht 000013
16.01.2007, 11:16 Uhr
~henning
Gast


Hallo PhilMs
Ich denke ein Forum lebt von unterschiedlichen Meinungen und auch Unmutsäußerungen. Und wenn ich über etwas sauer bin, dann äußere ich mich entsprechend. Sei versichert, daß auch ich in der Vergangenheit schon entsprechend angegangen wurde. Zuletzt wurde der Versuch, einen Progress über die Rasiererzentrale und nicht über Forumssponsoren zu beziehen, äußerst kritisch betrachtet. Aber damit muß und kann ich natürlich leben. Ich habe auch nicht schaumig persönlich angegriffen, sondern die immer mehr um sich greifende Kultur, die hier natürlich von schaumig repräsentiert wurde, alle Annehmlichkeiten anzunehmen (Gewährleistung, Garantie etc.) und den eigenen Beitrag dazu (in diesem Fall die Zettelaufbewahrung) aber zu vernachlässigen. Damit stehe ich automatisch in einer Bringschuld, schließlich ist die Verwahrung der Quittung ein Vertragsgegenstand und nicht eine Unannehmlichkeit. Vielmehr wäre der Händler nun im Recht, jegliche Gewährleistung zu verweigern, da ja wahrscheinlich nicht mal nachgewiesen werden kann, ob der Progress auch dort erworben wurde. Aber in dem Fall wird natürlich automatisch von einer kulanten Haltung des Händlers ausgegangen.
Ciao
 
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Diskussionsnachricht 000014
16.01.2007, 14:23 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Lieber Henning:

@Quittung
Die Quittung hat mit irgendwelchen Fragen des Bestehens von reklamationsansprüchen überhaupt nichts zu tun. Er dient lediglich der Beweisfrage ob die Voraussetzungen für eine Reklamation vorliegen. Würde mich mein Händler der Lüge bezichtigen, dann könnte ich eben schlecht beweisen wann ich das Produkt gekauft habe - oder wo ich es gekauft habe. Wenn ich zu meinem Händler gehe erwarte ich das er mir glaubt. Wenn er es nicht tut, dann bleibt mir nichts zu tun, als die Konsequenzen zu ziehen. Dann verbuche ich den Verlustbetrag des fehlerhaften Produktes als Preis für die Erkenntnis mir ein wirkliches Fachgeschäft zu suchen.
Das Nichtaufbewahren von Quittungen kann allenfalls als Dummheit - nicht aber als fehlender Anstand betrachtet werden.

@beim Händler statt beim Hersteller umtauschen
Ja, ich kaufe Produkte bei Händlern und zahle dafür mehr als im Direktversand. Dafür erwarte ich auch gewisse Serviceleistungen (Verssandübernahme bei Reklamationen). Der Händler der sie mir nicht erbringen will - der soll einen Versandshop im Web aufmachen.

Ist das Produkt Mängelbehaftet wird sich der Händler sowieso beim Hersteller schadlos halten.


Im übrigen nehme ich solcherlei Reklamationen nur war wenn es auch notwendig ist und bin deshalb auch noch nicht von einem Händler als Querulant bezeichnet worde. D. h. einmal schon. Da habe ich eine Tabakspfeife nach 1,5 Jahren ohne Quittung, aufgrund eines feinen Risses im Holz umtauschen wollen. Der Händler hat mich ausgelacht - war leider nicht mein Stammhändler. Ich habe auf ein Einsenden bestanden. Nach drei Wochen konnte ich in dem Geschäft eine neue Pfeife mit beiligendem Schreiben abholen. Die Vauenwerke entschuldigten sich für den offensichtlichen Materialfehler und wünschten mir viel Spaß mit der neuen Pfeife.

Ich hatte eine neue Pfeife und die Erkenntnis mir meine Pfeifenhändler doch sorgfältiger auswählen zu müssen.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000015
16.01.2007, 15:03 Uhr
PhilMS
registriertes Mitglied


Hi Schaumig :-)
Lustige Geschichte mit der Pfeife! Was mich interessiert: War es vor 2002?
Da galt nämlich noch die alte Verjährung von 6 Monaten, da hätte der Verkäufer sogar zu Recht nein gesagt :-))
Und zu den erwarteten Serviceleistungen: Die Kosten für die Nacherfüllung muss der Verkäufer ohnehin nach §439 BGB tragen, ist somit kein Service sondern Pflicht. Nur leider gibt es einige, die das wohl als Verkäufer selbst nicht wissen.
Schönen Tag euch allein noch und ich hoffe nun hat sich der Thread bis auf Diskussionen zum Progress vielleicht erledigt :-)
 
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Diskussionsnachricht 000016
17.01.2007, 17:27 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Jo - war vor 2002.

Für mich sind solche Fälle unabhängig von der Rechtslage eine Frage der Ehre. Es handelte sich wohl um einen Defekt - welcher erst nach einiger Zeit, durch die Thermische Belastung auftritt.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000017
13.03.2007, 18:51 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Der Fall wurde wie erwartet abgewickelt. Der Händler hat ihn dem Merkur-Vertreter mitgegeben und mir heut gesagt, daß er wieder da ist. Man hat dem Hobel ein neues Innenteil verpasst, dass wiederum Blasen hat aber winziger als zuvor. Ich gehe davon aus, dass das nun normal ist.

Übrigens wurde die Verfahrensweise von allen Beteiligten begrüsst.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000018
13.03.2007, 21:42 Uhr
~henning
Gast


Hat aber lange gedauert.
Ciao
 
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Diskussionsnachricht 000019
14.03.2007, 00:34 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Egal, da scharfer Zweithobel vorhanden.

Glück auf
Schaumig
 
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