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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Welchen Hobel legt Ihr beim Fliegen ins Handgepäck » Themenansicht

zum letzten Beitrag dieser Diskussion springen

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
Diskussionsnachricht 000000
02.02.2007, 22:47 Uhr
chiamsi
registriertes Mitglied


Hallo,
da mir bei Flugreisen aus dem Handgepäck die Klinge entfernt wird stelle ich mir die Frage, was Ihr auf Flugreisen zum Rasieren mitnehmt, wenn Ihr nur Handgepäck mitnehmt.
Im Koffer ist das ja kein Problem.

Gruß
Ernst
 
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Diskussionsnachricht 000001
03.02.2007, 00:32 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Dazu gibt es bereits einen eigenen Thread. Und jetzt kommt die Überaschung: Der Hobel ist an sich nicht verboten, unsere sogenannten "Sicherheitsrasierer" sind sogar in der noch immer aktuellen Liste ausgenommen (EU-Verordnung EC 68/2004/ Verbotene und gefährliche Gegenstände: Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette.
Nun, das betrifft Hobel und Klingen, in einer anderen Übersetzung habe ich auch schon einmal Plastikkassette gelesen).

ABER: Das ist dem Sicherheitspersonal (Wien) in der Regel nicht leicht zu verklickern (selbst wenn man die ausgedruckte Vorschrift im Handgepäck mitführt, zumal man dem Personal nur schwer erklären kann, dass ein Hobel ein Sicherheitsrasierer ist), überdies darf das Personal nach eigenem Ermessen entscheiden.
Erschwerend gilt, dass einzelne Fluglinien (z.B. Air-Berlin) strengere Auflagen haben die unsere Rasierklingen verbieten (bei der Lufthansa bin ich mir nicht sicher, ob die allgemeinen EU-Bestimmungen, oder strengere gelten, laut Homepage gelten bei spitzen Gegenständen strengere Richtlinien). Auch bei Flügen in die USA (da sind auch Gasfeuerzeuge verboten, die sonst für den persönlichen bedarf, aber nur am Körper getragen, erlaubt sind) oder Israel gelten die aktuellen Bestimmungen nicht; auch Großbritannien und Italien haben strengere Bestimmungen.
Härter sind seit 6. November 2006 auch die Bestimmungen für Flüssigkeiten: Nichts darf 100ml überschreiten, und alle gemeinsam müssen in einen 1l Gefrierbeutel eingepackt sein, der noch dazu unaufgefordert vorzuweisen ist.

Für vorsichtige Personen sei noch erwähnt: Schmuggelt man verbotene Gegenstände hinter die Kontrollzone, macht man sich strafbar (und zwar gleich ordentlich).

Da ich bis dato von meinem Heimatflughafen noch nie um eine Rasierklinge erleichtert wurde, in Deutschland aber schon, tue ich mir leichter - am Rückflug trennt man sich von einer gebrauchten Klinge leichter: Das Gesicht des Düsseldorfer Sicherheitsbeauftragten, der sich an meiner Feather bereits geschnitten hat, als diese noch im VISION war (das nächste Mal drehe ich in vorher voll auf), war die gebrauchte Klinge allemal wert. Sensationell war der ängstliche Blick, als das Unding auf seinem Pult lag; zumal ich noch die unheilvollen Worte in den Raum warf: "Vorsicht, das ist eine japanische Klinge - die ist wirklich scharf".

--
Verfallen der göttlichen I Coloniali Mango - Lieblingshobel: Toggle und Merkur Progress, 37 und Reiserasierer

Diese Nachricht wurde am 03.02.2007 um 00:54 Uhr von Alfred editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000002
03.02.2007, 00:56 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Da ich zwar die EU-Vorschrift üblicherweise in meinem Handgepäck mitführe, das aber nicht immer reicht, suche ich eineen Link zur Patentschrift der sogenannten Sicherheitsrasierer.
Wenn da wer einen guten Link hat, wäre ich da sehr verbunden....

Ein guter Link für die vorhin zitierte EU-Verordnung:
www.lba.de/nn_57316/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/Passagi...

--
Verfallen der göttlichen I Coloniali Mango - Lieblingshobel: Toggle und Merkur Progress, 37 und Reiserasierer

Diese Nachricht wurde am 03.02.2007 um 00:59 Uhr von Alfred editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000003
03.02.2007, 10:37 Uhr
John Galt
registriertes Mitglied


Hihihihi, genial.

--
Ich liebe den Geruch von Rasierschaum am Morgen.
 
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Diskussionsnachricht 000004
03.02.2007, 11:06 Uhr
Pflegedarfnichtziepen
registriertes Mitglied


Also ich nehme auf Geschäftsreise immer meinen Dovo/Merkur Mach3 in matt glänzend mit. Die Klinge aufgesteckt und alles zusammen im Lederetui. Dazu das Doselgel und ein AfterShave. Allerdings bin ich nach dem "Flüssigkeitsverbotgesetzt" (oder wie immer das genau heißen mag) noch nicht geflogen. Vermutlich muss das AS und das Gel jetzt in eine transparente Plastiktüte. Für zwei oder drei Tage am Einsatzort (Geschäftsreisen) Kosmetika zu kaufen, um sie vorm Rückflug wegzuwerfen, ist mir zuwider.

BTW: Im Gesetz steht doch eindeutig, dass die Hobel aufgrund der Klinge nicht im Handgepäck transportiert werden darf. Was soll es da bringen, dem Flughafensicherheitspersonal genau dieses Verbot noch zusätzlich schriftlich vorzulegen? Ich denke nicht, dass sie dann sagen werden "OK, da steht es ja, Ausnahme nur bei Klingen in Plastikkassette. Ihre Klinge ist offen, da drücke ich natürlich ein Auge zu."

Gesetzestext (verboten sind): Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)

--
Gruß Carsten
fast immer Panasonic ES8807 | manchmal Merkur Progress 520g | selten Merkur Mach3 | nie Wacker 5/8"
aber immer Merkur Silberspitz und SWK Scuttle mit Col. Conk RS oder Valobra RC
 
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Diskussionsnachricht 000005
03.02.2007, 14:26 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Carsten

Unser Hobel ist der erwähnte Sicherheitsrasierer, das Problem ist nur, dass einem genau DAS keiner glauben will -
und die "Klingen in der Kassette" beziehen sich eindeutig sowohl auf Einmal-Rasierer als auch auf die Sicherheits-Rasierer = Hobel und die kann man ja auch wieder zurückstecken, abgesehen davon, dass hier wohl ein befüllter Hobel gemeint sein wird.
Systemrasierer fallen wohl unter Einmalrasierer (eine Ansicht, die ich teile).

Man kann auch davon ausgehen, dass hier die Autoren der Verordnung nicht irrtümlich gehandelt haben. Gemäß dieser Verordnung sind auch nichtfeststellbare Klingen bis 6 cm Klingenlänge erlaubt, allerdings spitze und stumpfe Werkzeuge verboten; also keine Chance für Leatherman und Schweizer Messer nur theoretisch und nur die einfachsten Ausführungen - wobei man in der Praxis damit nicht durchkommt, es werden ja mitunter sogar Nagelscheren abgenommen.

Diese EU-Verordnung stammt erst aus dem Jahr 2004 und sie war eine Reaktion der EU auf die überzogenen Maßnahmen in der Zeit nach dem 11. September, es besteht auch Aushangpflicht für diese Verordnung, aber man findet sie nicht leicht. In so einer Situation macht es sich dann aber ganz gut, wenn man den Gesetzestext aus dem Handgepäck zaubert ...


John

Beliebt macht man sich - man will ja längst ohne Gürtel dastehend, doch wieder etwas an Würde zurückgewinnen -, wenn man die Beamten über ihren Ermesensspielraum belehrt (kommt immer gut). Mein Lieblingsbeispiel: dass damit wohl eher Argwohn erregende, unrasierte Araber im Taliban-Look mit martialischen Rasiermessern gemeint sind, und nicht glattrasierte Geschäftsreisende, die auch bei ihrem Termin nicht wie ein unrasierter Penner auftreten möchten (kommt besonders gut, wenn das Gegenüber männlich ist, und schon länger Dienst macht).

Der VISION im Handgepäck ist überdies wirklich nur was für Querulanten, wenn der in der richtigen Lage vom Röntgenbild erwischt wird, macht der schon was her.

PS: Seit das mit dem Rauchen auf Flughäfen schwierig geworden ist, braucht man andere Beschäftigungen ...

PPS: Im Herbst 1989 hatte ich in London Heathrow sogar mit einem Elektro-Rasierer ein Problem ...

--
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Diese Nachricht wurde am 03.02.2007 um 14:37 Uhr von Alfred editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000006
03.02.2007, 17:07 Uhr
John Galt
registriertes Mitglied


1989?
Was war denn da?

Und was ist jetzt mit den Klingen? Nur eine ist erlaubt und die muß im Rasierer selbst drin sein oder?

--
Ich liebe den Geruch von Rasierschaum am Morgen.
 
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Diskussionsnachricht 000007
03.02.2007, 17:48 Uhr
Pflegedarfnichtziepen
registriertes Mitglied


Alfred schrieb:

Zitat:
Carsten

Unser Hobel ist der erwähnte Sicherheitsrasierer, das Problem ist nur, dass einem genau DAS keiner glauben will -
und die "Klingen in der Kassette" beziehen sich eindeutig sowohl auf Einmal-Rasierer als auch auf die Sicherheits-Rasierer = Hobel und die kann man ja auch wieder zurückstecken, abgesehen davon, dass hier wohl ein befüllter Hobel gemeint sein wird.
Systemrasierer fallen wohl unter Einmalrasierer (eine Ansicht, die ich teile).
...

Deine Ansicht, Sicherheits-Rasierer = Hobel, mag hier im Forum durchaus als ideologisch korrekt anerkannt sein, jedoch verstehen Gesetzgeber den Sachverhalt vermutlich anders. Systemrasierer sind vor allem keine Einwegrasierer, es gibt sie nämlich gar nicht. Schau dir mal die Verpackung des Fusion an, da steht nirgends das Wort "Systemrasierer" - übrigens auch nicht Sicherheitsrasierer (klingt abschreckend unsexy).

Der Gesetzgeber nennt alles, was kein Rasiermesser ist, oder diesem gleicht (z. B. Shavette), einen Sicherheitsrasierer. Somit sind Hobel als auch die im Forum "Systemies" genannten Rasierer allesamt Sicherheitsrasierer. Und nur die Modelle mit Klingen (Mehrzahl!) in einer Kassette sind erlaubt.

Es ist daher erlaubt, einen Fusion einzupacken, mit je 6 Klingen in einer Kassette (Systemkopf), aber nicht einen Vision, mit Einzelklingen ohne Plastikumhausung.

Man könnte es allerdings auch so deuten, dass mit "Klingen in Kassetten" die Verkaufsform der Klingen gemeint sein könnte. Es sind ja meist 10 Klingen in Wachspapier gehüllt in einer Kassette verpackt. Gegen diese Vermutung spricht aber, dass Teppichmesser nicht mitgeführt werden dürfen. Diese haben ein dem Hobel vergleichbares Klingensystem (sehr scharfe Einzelklingen ohne Umbauten und sogar kürzer als 6 cm).

Doch wie gesagt, es ist eine Interpretationsfrage - und ich bin bei weitem kein Jurist. Aus eigener Flugerfahrung kann ich aber sagen, dass die Mach3 keine Probleme bereiten. Einen Hobel habe ich nie versucht mitzunehmen.

--
Gruß Carsten
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Diskussionsnachricht 000008
03.02.2007, 19:24 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Carten
Ich denke wir verstehen uns ....

Allerdings, dass es den Fusion nicht gibt, kann ich nachvollziehen, das gilt wahrscheinlich vor allem für unser beider Badezimmerschränke ....

Das Teppichmesser ist ein Werkzeug, und daher verboten.

Zum Thema Hobel= Sicherheitsrasierer. Da hab ich hier im Forum einmal den Link zu einer Patentschrift (auf Deutsch) gesehen, kann den aber nicht wiederfinden.

Wer den hat, möge ihn bitte posten.

Wer damit leben kann, dass die Klinge notfalls nicht mit in den Flieger kommt, kann getrost den Hobel nehmen (vor allem die strafrechtliche Konsequenz sehe ich nicht, allerdings sollte man sich vorher wirklich anschuen, ob beim gewählten Flug nicht doch verschärfte Sicherheitsbedingungen gelten).

Will ich Spaß haben, kommt der VISION im edlen Ledertäschchen mit auf Reisen, wenn ich abends fliege und am nächsten Morgen einen wichtigen Termin habe, darf der M3P ran (mittlerweile sein einziges Einsatzgebiet).

--
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Diskussionsnachricht 000009
04.02.2007, 15:53 Uhr
chiamsi
registriertes Mitglied


Also Klingen werden in Düsseldorf immer ausgebaut!

Was passiert eigentlich mit einem noname Tandem Rasierer?

Gruß
Ernst
 
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Diskussionsnachricht 000010
04.02.2007, 20:45 Uhr
Kurbjuhn
Moderator


Pflegedarfnichtziepen schrieb:

Zitat:
Deine Ansicht, Sicherheits-Rasierer = Hobel, mag hier im Forum durchaus als ideologisch korrekt anerkannt sein, jedoch verstehen Gesetzgeber den Sachverhalt vermutlich anders.

So weit ich weiß nicht. Die ursprüngliche allgemeine Bezeichnung für Hobel war "Sicherheitsrasierer".
Gruß
Chris

--
forum-mods(at)nassrasur(dot)com
 
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Diskussionsnachricht 000011
04.02.2007, 21:53 Uhr
Pflegedarfnichtziepen
registriertes Mitglied


Kurbjuhn schrieb:

Zitat:
...
So weit ich weiß nicht. Die ursprüngliche allgemeine Bezeichnung für Hobel war "Sicherheitsrasierer".
Gruß
Chris

Meine Auffassung ist

Hobel + Systemrasierer = Sicherheitsrasierer
verwenden und danach im ganzen wegwerfen = Einwegrasierer


verbunden mit

Systemklingen -> Schnittkante im Plastik fest eingearbeitet -> nicht waffentauglich -> erlaubt
Hobelklingen -> offen -> mind. gefährlich -> verboten


dem gegenüber steht die Auffassung

Hobel = Sicherheitsrasierer
Systemrasierer = Einwegrasierer


Was mir bei letzt genannter Auffassung nicht klar ist, warum sollte man davon ausgehen, dass z. B. ein Gillette Fusion nach der Rasur weggeworfen wird. Und warum wäre dann ein Teppichmesser verboten, nur weil es den Titel "Werkzeug" trägt? Die Klingen sind doch den Hobelklingen sehr ähnlich. Beide Klingensorten kann ich in einen Apfel stecken und der Stewardess an den Kopf werfen - beides mit verheerenden Folgen.

--
Gruß Carsten
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Diskussionsnachricht 000012
04.02.2007, 23:14 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Sicherheitsrasierer ist die Handels-Bezeichnung für Hobel (es werden aber auch andere Rasierer als Sicherheitsrasierer bezeichnet), sieht man auch gut im Handel, etwa bei den diversen Forumssponsoren (Google hilft weiter).
Das leitet sich von Bezeichnung Safety-Razor ab:

inventors.about.com/library/inventors/blrazor.htm

Sowas wie diese Seite bräuchte ich auch noch auf Deutsch (und da gibt es was - habe ich schon gesehen).

Ich stelle mir den Dialog schon so schön vor: Nach Vorzeigen der Bestimmung kontert der Security-Mensch noch "und seit wann soll ausgerechnet DAS ein Sicherheitsrasierer sein?"

Alleine für ein lächelndes " seit 1904" lohnt der Aufwand, vor allem wenn man dann noch die Patenschrift aus dem Täschchen zaubert ... .

--
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Diese Nachricht wurde am 04.02.2007 um 23:33 Uhr von Alfred editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000013
05.02.2007, 00:02 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Pflegedarfnichtziepen schrieb:

Zitat:
Beide Klingensorten kann ich in einen Apfel stecken und der Stewardess an den Kopf werfen - beides mit verheerenden Folgen.

Auf welche Ideen manche kommen ...
Der Unterschied liegt in der Steifigkeit

--
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Diskussionsnachricht 000014
15.02.2007, 20:06 Uhr
Capricorn
registriertes Mitglied


Auf (Flug-)Reisen mit "nur Handgepäck" nehme ich einen Wilkinson Duplo II mit.
Ohne Schwingkopf ist er IMO noch relativ nah am Hobel (vom Handling her) und mit den Klingen hatte ich bisher noch nie Probleme am Sicherheitscheck.

Der Duplo II Plus wird, glaube ich, noch hergestellt. Zumindest ist er als aktuelles Produkt auf der Wilkinson Homepage zu finden.


Gruss

Capricorn

--
34c, R89, Gillette Adjustable Revisor 5/8 Tip, Souplex Mühle Feineseifen.de, Olivia, Haslinger

Diese Nachricht wurde am 15.02.2007 um 20:07 Uhr von Capricorn editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000015
15.02.2007, 20:17 Uhr
richie
registriertes Mitglied


Ich geb mein Gepäck nur noch auf. In Dortmund haben sie mir schon meine Rasierklingen abgenommen (Mach 3 hätte ich behalten dürfen), und dann brauche ich ja noch AS, Duschgel etc. Und anders als Alfred habe ich morgens um 6 keine Lust auf eine Diskussion mit dem Sicherheitspersonal.
 
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Diskussionsnachricht 000016
15.02.2007, 23:27 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Hehe, ich stelle mir gerade vor, wie eine Gruppe bärtiger el Kaida Terroristen diese Sicherheitslücke nutzend mit ihren Merkur Futur bewaffnet eine Maschine kapert. Nein, einer hat einen Vision und schneidet sich selbst, weil er meint er könnte damit herumwedeln wie mit einem Butterflymesser

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000017
21.07.2007, 22:57 Uhr
nic
registriertes Mitglied


Hallo,

darf man also einen Hobel ohne sämtliche Klingen im Handgepäck mitführen oder werde ich als Hobel-Hammerwerfender Terrorist verdächtigt? Ich muss mich jetzt schnell entscheiden
 
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Diskussionsnachricht 000018
22.07.2007, 02:04 Uhr
Alfred
registriertes Mitglied


Also der Hobel selbst wird wohl kein Problem darstellen.
Habe übrigens mittlerweile eine Erklärung für die Probleme in deutschland: Der Bubdesgrenzschutz hat die Anweisung Rasierklingen zu entfernen (entgegen der E-Verordnung ...) Interessant, wenn man gleichzeitig erfährt, dass man im Cargo-bereich (auch von Linienmaschinen) mit dem Gabelstabler anliefern kann, ohne kontrolliert zu werden ...

--
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Diskussionsnachricht 000019
22.07.2007, 03:54 Uhr
Schaumig
registriertes Mitglied


Wie wärs einen Hobel ohne Klingen mitzunehmen und sich diese dann vor ort zu kaufen? Die überschüssigen schreibt man vor der Rückreise ab oder wirft sie in den Klingelbeutel.

Glück auf
Schaumig
 
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Diskussionsnachricht 000020
29.07.2007, 15:06 Uhr
nic
registriertes Mitglied


Hobel, Seife in Metalldose, Pinsel und Kleinkram hat die gar nicht interessiert. Meine Schuhsolen haben dafür mehr Aufsehen erregt

Zum Hobeln bin ich leider nicht gekommen, auch wenn ich mir ein paar Klingen besorgt habe (BIC aus Warschau).
 
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Diskussionsnachricht 000021
04.07.2009, 22:03 Uhr
Rüdiger
registriertes Mitglied


Es wundert mich überhaupt nicht, dass Sicherheitspersonal, obwohl männlich, sich mit Rasierern nicht auskennt. Wir leben in einer Welt der "Schafscherer", d. h. maschinell Rasur oder der Mann ist ein Schaf und kauft die überteuerten Vielklingenprodukte von Gillette u. Wilkinson.

Mir ist es sogar passiert, dass eine Dame in der Herrenabteilung von Peek & Cloppenburg nicht wusste, was ein Querbinder ist. Und dass es auch Fliegen zum Selbstbinden gibt, hat sie noch nie gehört.

--
Mühle R106 Mühle Personna, Astra, Derby Seife von Olivia, Arko, Irisch Moos, Tabac, Palmolive RC Scuttle Trio Irisch Moos, Tabac, Pitralon, Proraso
 
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Diskussionsnachricht 000022
04.07.2009, 22:45 Uhr
mikele
registriertes Mitglied


Naja, teste jetzt gerade den Hobel (23c). Meine Haut hat sich noch nicht daran gewöhnt.

Habe mich als "Schaf" mit dem Fusion Power nicht schlecht gefühlt. Der Hobel muss den Beweis, das er viel besser ist, erst erbringen.
 
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Diskussionsnachricht 000023
04.02.2010, 09:59 Uhr
Adler
registriertes Mitglied


Der Thread ist alt. Habe aber erst heute gelesen.
Sicherheitsrasierer hin oder her, egal was es bedeuten sollte, aber:

Eine Rasierklinge ist in einem geübten Hand mit Sicherheit eine sehr effektive Waffe!
Ich kannte Jemandem, der aus 2 Meter Entfernung die Klinge in die auf dem Holzschild befestigte Zielscheibe werfen konnte und die Klinge ist, trotz die Flexibilität, tief feststecken geblieben.

Gruß Adler

--
Gruß
___, ,___
^^(°v°)^^ Adler
 
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Diskussionsnachricht 000024
04.02.2010, 10:08 Uhr
DerGrieche
registriertes Mitglied


ich gebe mein Gepäck auch nur noch komplett auf. Die Gefahr, dass mir einer dieser Deppen den Hobel aus wilkürlicher Auslegung der Vorschriften wegnimmt ist mir zu gross und zweitens habe ich keine Lust deswegen eine Diskussion anzufangen. Mir hat einer dieser Clowns vor Jahren mit einer Anzeige wegen Waffenbesitzes gedroht, weil er in meinem Handgepäck die uralte Kindersteinschleuder meines Vaters fand die ich aus dem Urlaub als Souvenir mitbrachte.

--
may the Soap be with you ...
Merkur Futur mit roter Personna Mühle Dachszupf Olivenholz I Coloniali,Kolynos,Noxzema Floid, Pinaud Clubman, Aqua Velva
 
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