Diskussionsnachricht 000016
22.12.2003, 18:56 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer
|
Auf der Packung steht nichts von Garantie, also warum sollte man
eine solche (Garantie = freiwillige Leistung des HERSTELLERS oder
VERKÄUFERS) einfordern? GEWÄHRLEISTUNG (Umtausch, Teil des Geldes
zurück und Gerät behalten oder alles Geld zurück und Gerät zurück)
fordert man beim VERKÄUFER ein. Das gerät wurde sicher nicht bei
Wilkinson gekauft, also im Laden zurückgeben -- wenn der nicht
tauscht, dann beim Verbraucherschutz über Laden beschweren. Mit
Wilkinson hast Du hier gar keinen Vertrag!
Habt Ihr eine Ahnung, was für ein unverhältnismäßiger Aufwand das
für den ANBIETER ist, einen popeligen Rasierer zu tauschen? Wenn
man also nur schnell sein Geld zurück will, einfach zum Laden
latschen! Der ist Euer Vertragspartner. Wilkinson ist hier entweder
an der Problemursache interessiert oder zeigt sich einfach nur kulant.
Alternative: netten Brief an Wilkinson schreiben, man wolle bei der
Suche nach den Auslösern des Defektes beitragen und übersende daher
zur Prüfung den unbefriedigenden Rasierer. Man wünsche sich Ersatz
und Erstattung des Portos in "Klingenwährung" oder man habe das
Vertrauen in das Produkt vorerst verloren und warte auf das Resultat
der Problemanalyse -- bis dahin wünsche man die Wandlung (Geld zu-
rück) -- ggf. über anbietenden Händler (Adresse angeben, damit der
angeschrieben werden kann) und Portoerstattung, man sei auch mit
Briefmarken zufrieden.
Üblicherweise sind die Antworten MEHR als befriedigend - und sei
es nur dadurch, daß man sich als Kunde ernst genommen fühlt und
seine Kosten wieder 'raus hat. Wenn man Glück hat (und den Brief
wirklich nett und hilfsbereit mit Lagerungsbeschreibung etc. for-
muliert hat), bekommt man neben einem persönlichen Brief auch nette
Trostpflaster.
Wilkinson Deutschland ist übrigens eine sehr offene und kundenori-
entierte Firma, ich würde da keine zweimal überlegen.
Und selbstverständlich ist kein Hersteller oder Anbieter verpflichtet,
unfreie Sendungen anzunehmen. Auch wenn er das Porto tragen müsste
(was er hier -- siehe oben -- nicht muss), steht nirgendwo, daß er
Strafporto für ein unfreies Paket (unfrei = Paket 6,70 + 2 Euro
Strafe) bezahlen muss. Üblich ist es, im Nachhinein das Normalporto
zu erstatten, wenn der Gesetzgeber die Portopflicht beim Händler
sieht.
Gruß, Stefan.
-- Sie kennen nur dieses Forum? NassRasur.com ist ein Nassrasur-Portal!
Besuchen Sie auch unseren Shop (enthält auch Infotexte und eine
internationale Barbierliste) und unser Blog "Männer unter sich" ...
... alles auf www.NassRasur.com! Diese Nachricht wurde am 23.12.2003 um 11:56 Uhr von Stefan P. Wolf editiert. |