Diskussionsnachricht 000013
26.01.2008, 08:32 Uhr
oskar
registriertes Mitglied
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Bartisto schrieb:
Zitat: | Zab hat vollständig Recht, wenn er Zweifel an der vollen Rasierfähigkeit des Messer hat. Diese Zweifel sind berechtigt. Ob er im Augenblick einen Pasten- und Lederriemen hat, ist zweitrangig.
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Naja, solange wir nicht wissen, wer geschliffen hat und wie, lässt sich ein Zweifel natürlich nicht ausräumen. Die Tatsache, dass es eingeschickt wurde, berechtigt allerdings zu der Hoffnung, dass es nicht z.B. auf einem Bandschleifgerät verhunzt worden ist.
Der Zweifel rechtfertigt aber nicht den Schluss, dass das Messer nicht rasiertauglich sein KANN, denn zab berichtet von Rasurtauglichkeit, außer im Kinnbereich. Und dass bei einem Neuling der Messerrasur Probleme am Kinn auftreten, kann durchaus auch an der (noch) mangelnden Technik liegen.
Also kann es auch sein, dass das Messer rasiertauglich ist, und in dem Fall wäre das Abziehen auf einem Pastenriemen (im Moment) schädlich.
Schade ist allerdings, dass zab offenbar leider überlesen hat, dass hier ein Rasiermesser-Schärfservice angeboten wird, dem man ein Messer getrost anvertrauen und dann SICHER sein kann, dass es rasiertauglich zurückkommt.
@ zab: Wie siehts denn aus mit dem Haartest nach dem Abledern und nach der Rasur? Und (ebenfalls wichtig): was benutzt du für einen Schaum? Hoffentlich nichts aus der Sprühdose.
Gruß
oskar
-- Jeder Jeck is anders (kölsch) Diese Nachricht wurde am 26.01.2008 um 09:39 Uhr von oskar editiert. |