Diskussionsnachricht 000022
24.01.2004, 14:45 Uhr
and
registriertes Mitglied
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hallo madeinsolingen!
ich möchte etwas mehr schreiben, auch wenn es nicht direkt um naßrasur geht. aber ich möchte meine position und vorgehensweise etwas erläutern, denn kaum einer verdient sein geld so leicht, daß er einen fehlkauf spaßig findet.
madeinsolingen schrieb:
Zitat: | @and: Du bist verwöhnt. Du bist sogar sehr verwöhnt.
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danke für die blumen! ;-))
Zitat: | Die meisten Einzelhändler in Deutschland würden dir eins husten und dich wahrscheinlich sogar auslachen, wenn du denen so kommst, hier, gefällt mir nicht, will ich zurückgeben.
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da magst du recht haben!
Zitat: | Nu weiss ich natürlich nicht, wo du lebst. Vielleicht ist es gar nicht Deutschland und du kannst das so machen. Dann sorry.
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ich lebe in deutschland in der nähe einer großen stadt.
Zitat: | Es wäre zwar schön für die Kunden, es gibt aber kein Rückgaberecht.
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so genau kenne ich mich mit den rechten der käufer nicht aus.
ich gehe auch nicht in einen laden, um mich mit verkäufern über gesetze zu unterhalten, sondern um etwas zu kaufen oder zurückzugeben.
auch poche ich nie auf irgendwelche rechte - schon mal, weil ich mich damit nicht auskenne -, sondern verhandle solange, bis ich das teil, was ich, warum auch immer, loswerden will, losgeworden bin.
selbstverständlich sage ich nicht: "ich war gestern im kaufrausch und habe einen merkur vision gekauft. heute, nachdem der rausch verflogen ist, wird mir klar, daß ich den apparate eigentlich gar nicht haben wollte."
wobei ... es kommt auf den händler an. manche händler verstehen das, und wenn die ware ohne beanstandlung ist, nehmen sie sie zurück.
oder ich gucke ganz traurig, während ich sage: "ich habe den merkur vision für einen freund zum geburtstag gekauft. leider hat er von seiner frau auch einen bekommen. er ist noch nicht benutzt. würden sie ihn bitte zurücknehmen?"
oder ...
vergessen darfst du nicht: bei vielen geschäften wird dem kunden ein umtauschrecht ohne nennung von gründen gewährt!
selbstverständlich muß jeder für sich entscheiden, wie er sich in solchen situationen verhält.
ich versuche jedoch einen fehlkauf immer rückgängig zu machen.
dabei spielt das produkt keine rolle: ich habe schon geöffnete software (kaufpreis mehrere 100 mark) in andere software getauscht, aber auch dinge für 1 euro, bei deren kauf ich mich einfach vergriffen habe, in die, die ich eigentlich greifen wollte.
bisher hatte ich auch immer erfolg, auch wenn ich nicht immer mein geld zurückgekommen habe, sondern einen warengutschein erhielt oder andere ware.
manchmal ging das tauschen schneller als der fehlkauf. manchmal dauerten die verhandlungen lange und waren schwierig.
aber verkäufer sind auch nur menschen, und alle tricks, die beim kunden wirken, lassen sich auch beim verkäufer anwenden ;-)).
gruß
and Diese Nachricht wurde am 24.01.2004 um 14:54 Uhr von and editiert. |