Diskussionsnachricht 000016
17.03.2005, 11:53 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer
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IchSelbst schrieb:
Zitat: | - Rödter öffnet keine eingepackten Messer für den Versand und prüft
keine Schärfe
Sorry, wenn ich dir da widerspreche, auf meinem Messer klebte sogar ein Zettel mit der Bemerkung, dass das Messer vor dem Versand aus der Verpackung entnommen und überprüft worden wäre.
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Geschah das auf ausdrücklichen (telefonischen?) Wunsch?? Ist nicht
Rödters Praxis, jedenfalls werden keine Siegel gebrochen und der
Löwe ist m.W. versiegelt.
Zitat: | - das Foto täuscht, die Klinge ist nicht mit "grüner Farbe" beschmiert, sondern satiniert. Ist nicht grün, war nie grün, wirkt nur so auf dem Foto
Schau mal in den Katalog von DOVO - das ist keine Spiegelung von satiniertem Metall, das ist eindeutig geätzt und grün eingelegt, so wie das Wappen in gold eingelegt ist.
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Nein, das gibt das Foto nicht her, es sieht grau aus und wirkt grün.
DOVO hat Dir doch inzwischen bestätigt, daß es nie grün war, warum
glaubst Du es nicht?
Zitat: | Nun lass aber mal die Kirche im Dorf und übertreibe nicht so maßlos.
Auch deine versteckten Unterstellungen kannst du dir sparen.
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Du bist nicht allein auf der Welt, nicht jeder Satz gilt Dir.
Zitat: | 1. ist es meine freie Entscheidung ob ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch mache oder statt dessen reklamiere/umtausche - und das ist auch von der Reaktion des Händlers auf das Problem abhängig
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Nur GIBT es kein Problem, außer daß Du das Messer mit grüner Klingen-
färbung erwartet hast und ich kann Dir versichern, das hat noch NIEMANDEN
vor Dir zu einer Beschwerde dieser Art verleitet. Du wirfst doch offen
vor, man lockt mit toller Farbe und liefert dann nur billiges Grau.
Natürlich kann man vom Kauf zurücktreten, man muss aber nicht gleich
bei einem Einigungsvorschlag des Händlers übertreiben.
Zitat: | 3. ist der Händler immer der Ansprechpartner, denn der muss die Rechtsvorschriften lt. BGB erfüllen; auch wenn der Vertrag durch Vermittlung von Dritten zustande kommt; niemals der Hersteller!
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Bla bla bla. Du brichst Dir auch einen Zacken aus der Krone, wenn
Du statt an A an B zurücksendest? Die Partnerschaft mit unseren
Sponsoren ist keine Selbstverständlichkeit und ETWAS Flexibilität
im Umgang mit kleinen Händlern, die uns unterstützen, kann man
schon erwarten. Ich habe nicht von Dir erwartet, daß Du auf etwas
verzichtest oder etwas selbst bezahlst oder sonstwas -- bei einer
Reklamation (über DOVO) kostet es den Händler nichts, bei einem
Vertragsrücktritt (über den Händler) zahlt er unnötig. Wenn es eine
Reklamation ist, sollte man eine durchführen.
Es geht nicht darum, was im Gesetz steht, sondern daß man nicht
vorne Rabatte abgreift und dann hinten ohne Not zukneift.
Zitat: | Informiere dich richtig!
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Lies richtig und komm 'mal 'runter!
Zitat: | Toller Witz.
Du gehst also auch in ein Ladengeschäft, kaufst eine zue Verpackung ohne dich vorher vom Inhalt zu informieren, das Messer in die Hand zu nehmen?
Willst es kaufen und prüfst nicht die Schärfe? Und das hälst du dann für Gerecht? Wohl kaum! Das kannst du mir nicht weis machen!
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Wenn Du in ein Geschäft gehst und dort ein Rasiermesser kaufst, dann
siehst Du ein Ansichtsexemplar. Wenn Du Dich zum Kauf entscheidest,
dann kannst Du das richtige Messer aufmachen und in die Hand nehmen,
die Schärfe prüfen und es herunterfallen lassen ... bezahlen musst
Du es. Würdest Du Dich dann doch umentscheiden (ohne daß das Messer
mangelhaft ist), dann müsste der Händler es nämlich auch einsenden,
oder möchtest Du so ein Messer kaufen?? Ich nicht. Und Rödter ver-
kauft solche Messer nicht weiter. Und das ist gut so.
Zitat: | Genau deshalb gibt es - für eine angemessene Prüfung vor dem Kauf - das Fernabsatzrecht, dass u.a. ein 2wöchiges Rückgaberecht regelt, Ausnahme sind z.B. Bild- und Tonträger - keine Rasiermesser.
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Die Ausnahmen sind in den Komentaren der genannten Gesetze beschrieben,
begieb Dich in eine jur. Fachbibliothek Deines Vertrauens. Schonmal
davon gehört, daß jemand eine offene Zahnpasta umgetauscht hat, weil
ihm der Geruch oder die Tubenform nicht gefällt? Oder ein Fieberther-
mometer, einen Nasenhaarschneider oder Ohrringe? Lässt "Hygieneartikel"
eine Glocke läuten? Auch geregelt im Fernabsatzrecht und seiner Anwen-
dung sind eben diese Artikel, deren Ingebrauchnahme (wozu das anfassen
eines versiegelten Artikels gehören kann) eine Wertminderung darstellt,
deren Ersatz der Kunde schuldet.
Zitat: | Wenn eine Firma die sich aus diesen Kundenrechten ergebenden Mehraufwände scheut, darf sie halt keinen Onlineshop betreiben. Oder muss im Zuge der freien Vertragsgestaltung vorher für bestimmte Gegenstände ein Rückgaberecht ausdrücklich ausschießen.
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Hier gebe ich Dir Recht, die AGB müssen dieses enthalten und werden
es auch zukünftig. An der Sache ändert das aber nicht, oder hättest
Du Dir das Messer dann nicht bestellt und die Farbe der Ätzung be-
mängelt und dann auf "durch Abbildung zugesicherte Eigenschaft" ab-
gehoben?
Ich bleibe dabei, die Abwicklung war nicht gentlemen-like und ich
hoffe, daß Du bei Problemen mit Deinen übrigen Geschäfts- und
Lebenspartnern nicht nur auf juristischer Ebene argumentierst.
Gruß, Stefan.
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