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NassRasur.com-Forum » Rasierklingen und Sicherheitsrasierer » Hilfe! Die zwingen mich, Systemis zu verwenden!!! » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ]
Diskussionsnachricht 000025
17.07.2012, 17:59 Uhr
Rheinperchten
registriertes Mitglied


....na Mahlzeit.....wenn man bedenkt dass erst nach dem Terrorkram sich somit die Bedingungen für das Flugpersonal derart geändert haben. Also ich sprechs nochmal für Ottonormalmenschen an: Ich als normaler Fluggast kann mein RS im Reisegepäck mitnehmen. Soweit jedenfalls die Auskunft vom Zoll. WEIL !!! ich nach der Kontrolle keinen Zugriff mehr auf das Gepäck habe um evt. das Messer rauszunehmen ( nach der Kontrolle ). Bordpersonal hat aber nach der Kontrolle wieder Zugriff aufs Reisegepäck und könnte das RM wieder rausnehmen und als Waffe verwenden,- jedenfalls sagte das so der Zollbeamte. Boah,- schlimmer als mit ner Sportwaffe ins Ausland zu reisen. Nunja,- sicher könnten auch Leute vom Flugpersonal böse Absichten haben, aber die Frage ist wie weit man das bei denen Personen einschränken muss. Und da man ja als Pilot viel unterwegs ist, ist das schon evt. ne Einschränkung. Es kann ja auch nicht das Argument sein dass man nicht auf RM bestehen sollte, denn wo soll das enden ?? Soll ich immer wieder sagen: Ok,- dann halt nicht. Und somit immer mehr Einschränkungen einfach hinnehmen,- wo endet das. Auf der anderen Seite ist Sicherheit sehr wichtig, und wenn man mir den Grundrechtseinschränkungen nicht einverstanden ist dann muss man sich überlegen den Job zu wechseln.
 
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Diskussionsnachricht 000026
17.07.2012, 19:58 Uhr
~RavenNevermore
Gast


Ich hab vielleicht mehr Verständniss für das Verbot, wegen der Bilder die ich in meiner Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten zu sehen bekam was allein eine Rasierklinge anrichten kann.

Der §21 LuftSiG ist in der Hinsicht so geschrieben für die Umsetzung der §§ 5,8 und 9 nötig, da die Kontrollkräfte ja die Befugniss brauchen einen zu Durchsuchen (körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person), das Gepäck/Fracht zu durchleuchten und zu durchsuchen (Postgeheimnis) und auch Räumlichkeiten (z.B. Passagierwarteraum) zu durchsuchen (Unverletzlichkeit der Wohnung). Ohne diese Grundrechtseinschränkungen könnte jeder ohne Kontrolle einfach zum Flieger durchmarschieren und alles mitnehmen.

Ich gebe dir aber Recht das die Einschränkungen immer mehr werden.
www.weltchecker.de/audio-visuelle-uberwachung-auf-dem-flu...
Wenn das in Kanada schon kommt, kann man darauf warten das dies auch bei uns kommt.
 
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Diskussionsnachricht 000027
17.07.2012, 21:47 Uhr
~joharo
Gast


Was taugt ein Grundrecht, das von privaten Sicherheitskräften ausgehebelt werden kann? Es ist Makulatur.
 
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Diskussionsnachricht 000028
17.07.2012, 22:55 Uhr
~RavenNevermore
Gast


@joharo
Es wird bei Passagierkontrollen nicht von privaten Sicherheitskräften ausgehebelt, sondern von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde (in den meisten Bundesländern ist dies das BMI) welche eine Sicherheitsfirma bestellt oder gegründet hat wie in in Bayern, um als ausführendes Organ zur Durchsetzung der Luftsicherheitsbestimmungen tätig zu werden. (§5 LuftSiG Abs.5)

Bei Personal- und Warenkontrollen findet die Auswahl dann durch die Fluggesellschaft bzw den Flughafen statt, welche gesetzlich dazu verpflichtet sind Eigensicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Ich denke das diese auch sicher die Bundespolizei dafür nehmen könnten, aber dann muß sich jeder auf "dezent" höhere Flugticketpreise bzw Flughafengebühren einstellen, weil die Fluggesellschaft bzw der Flughafen die Mehrkosten für einen verbeamteten Kontrolleur eins zu eins sich wieder vom Fluggast holt.

Klar kannst du die Grundrechte wahren und die Kontrollen somit abschaffen. Aber dann Wunder dich bei deinen nächsten Flug nicht wenn du dich gerade mit dem Hobel auf der Toilette rasierst, wenn ein anderer Passagier im Flugzeug vielleicht dann mit Hilfe geeigneter Mittel versucht den Piloten zur Änderung der Flugroute oder des Zielflughafens zu bewegen.
 
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Diskussionsnachricht 000029
18.07.2012, 05:09 Uhr
~joharo
Gast


Ich fliege nicht mehr.
 
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Diskussionsnachricht 000030
18.07.2012, 06:36 Uhr
Philipp R.
registriertes Mitglied


Also ich verstehe euer Problem nicht so ganz. Wir müssen das LuftSiG nunmal so akzeptieren und umsetzen wie es uns vorgegeben ist.
So sind eben bestimmte Dinge im Handgepäck nicht erlaubt, so dass ich entweder auf diese Dinge verzichte oder meinen Koffer als Reisegepäck aufgebe.

Was hindert zum Beispiel einen Piloten, der nicht auf sein RM verzichten möchte daran, seinen Koffer als Reisegepäck einzuchecken?

Im Flugzeug während eines Fluges wird sich kein Pilot rasieren und ich rate auch keinem anderen dazu. Turbulenzen können unerwartet auftreten, was bei der Rasur mit dem RM zu unangenehmen Konsequenzen führen kann.

--
Intentionally left blank
 
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Diskussionsnachricht 000031
18.07.2012, 06:46 Uhr
Rheinperchten
registriertes Mitglied


....nochmal.....ein Pilot geht durch die Kontrolle (auch mit seinem Reisegepäck)und ist nach der Kontrolle auch dafür verantwortlich und transportier es selber zum Flieger. Somit hätte er Zugriff auf ein RM in seinem Reisegepäck. Aus diesem Grund darf das Personal auch keine solchen Gegenstände im Reisegepäck haben,-im Gegensatz zu den Fluggästen welche ja nach dem Check nicht mehr auf ihr Reisegepäck zugreifen können...
 
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Diskussionsnachricht 000032
18.07.2012, 06:51 Uhr
~joharo
Gast


Der Pilot könnte sich ja ne mitgebrachte Rasierklinge an den Hals halten und sich selbst entführen.
 
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Diskussionsnachricht 000033
18.07.2012, 08:24 Uhr
knipser
registriertes Mitglied


joharo schrieb:

Zitat:
Der Pilot könnte sich ja ne mitgebrachte Rasierklinge an den Hals halten und sich selbst entführen.

Naja. Es gibt ja auch noch den 1. Offizier (Co-Pilot) und andere Crew-Mitglieder.

Aber mal ganz nebenbei: Wenn es zu den Spielregeln gehört, dass Rasierklingen, Messer usw. nicht in die Kabine dürfen, dann hält man sich dran. Es ist ja vorher bekannt.

Es gibt genügend Berufe für die man schwerere Opfer bringen muss, als sich mit einem Systemie zu rasieren.

Wenn sich jemand absolut nicht damit abfinden kann, bleiben noch genug andere Berufe.

Ich melde mich auch nicht beim Fussballclub an und klage meine persönliche Freiheit ein, weil ich den Ball mit der Hand spielen will...

--
Viele Grüße, Robert

Beim Rasieren ist`s wie oft im Leben: Gut, wenn der Schaum im Pinsel für den dritten Durchgang reicht!
 
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Diskussionsnachricht 000034
18.07.2012, 08:35 Uhr
~joharo
Gast


Äpfel und Birnen.
 
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Diskussionsnachricht 000035
18.07.2012, 08:50 Uhr
knipser
registriertes Mitglied


joharo schrieb:

Zitat:
Äpfel und Birnen.

Beides Obst.

--
Viele Grüße, Robert

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Diskussionsnachricht 000036
18.07.2012, 11:02 Uhr
~RavenNevermore
Gast


Ich denke Joharo hat das denken das ein Pilot keinen Scheiß bauen kann, da er ja Pilot ist.
Das kann er gerne einen der Angehörigen des Fluges von EgyptAir 990 versuchen zu erklären. Ich wünsche ihn schon jetzt viel Spaß dabei.

Oder wie dieser heitere Zeitgenosse:
www.news.at/articles/1213/90/323374/jetblue-pilot
Ich bin hier raus.

(Angebot mit den Bildern per Mail steht nach wie vor)

Diese Nachricht wurde am 18.07.2012 um 11:07 Uhr von RavenNevermore editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000037
18.07.2012, 14:33 Uhr
Rheinperchten
registriertes Mitglied


@knipser,- das ist etwas verdreht und nicht ganz richtug dargestellt. Immerhin wurden die Vorschriften NACHTRÄGLICH verschärft. Somit ist dein Beispiel nicht ganz treffend. Ist so als wenn ich in ein Bauerndorf ziehe und mich dann über Hühnergegacker beklage,- anders aber wenn ich schon dort wohne und mein Nachbar plötzlich Hühner im Garten hält. Sicherheit geht auf jeden Fall vor, aber wenn ich bedenke was man alles als Waffe verwenden kann.....und wie war das mit den Messern in der Bordküche ?? Naja,- ich denke dann unrasiert fliegen Herr Pilot :-)
 
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Diskussionsnachricht 000038
18.07.2012, 15:03 Uhr
AndreasTV
registriertes Mitglied


Mahlzeit .
Wenn man schon Allein den Threadtitel liest bekomme ich eine Gänsehaut - und fasse mich an die Stirn :rolleyes.

Nemt die Vorschriften hin oder fahrt mit dem eigenem Fesselballon anstatt einen Flieger zu nehmen .

Entschuldigt, aber Derlei Aufriss wegen so einer Nebensächlichkeit wie eine Rasur - da halten Manche doch Glatt Politiker für "Etwas Verwirrt" ...

MfG

Andreas
 
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Diskussionsnachricht 000039
18.07.2012, 15:24 Uhr
~joharo
Gast


Es geht lediglich darum, welchen Sinn es macht Piloten derart zu kontrollieren - wo es zum ab- und durchdrehen keinerlei Waffen, geschweige denn einer Rasierklinge, bedarf.
Einem Piloten reichen sein Steuerknüppel und der Leistungsregler.

Jetzt kapiert?
 
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Diskussionsnachricht 000040
18.07.2012, 15:28 Uhr
AndreasTV
registriertes Mitglied


Also doch Tivial ... .

MfG

Andreas
 
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Diskussionsnachricht 000041
18.07.2012, 18:22 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer


Der Matrose hat in jedem Hafen ein Mädel -- zuküftig hat der Pilot an
jedem Stammziel ein paar Feather-Spender. Vielleicht vorab an die
Hotels schicken und bunkern lassen... Ganz im Ernst, ich finde das
Problem nicht trivial. Als Berufspilot oder sonstiges Crewmitglied
übernachtet man zahllose Nächte in Hotels und gibt ja noch mehr Dinge,
die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, die man aber gerne
dabeihaben möchte und die jeder Passagier einfach im Koffer aufgeben
kann, die Crew aber nie mitnehmen kann: Nagelschere (mir wurde eine
teure DOVO abgenommen, als 'mal die Zeit für Kofferaufgabe zu kurz
war!), Taschenmesser, Leatherman, Reisebesteck... Jedes Besatzungs-
mitglied sollte die Möglichkeit haben, einen kleinen Kulturbeutel mit
solchen Dingen den Frachtraum zu senden, dafür könnte es ja einen be-
sonderen Crew-Sack oder Kasten geben. Um das Gewicht sollte es dabei
nicht gehen, der Pilot kann ja auch im Handgepäck ein dickes Buch mit-
nehmen.

Gruß, Stefan.

--
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Diskussionsnachricht 000042
18.07.2012, 19:05 Uhr
AndreasTV
registriertes Mitglied


´n Abend .
Dann sollte Es doch möglich sein z. Bspl. einen Gewerkschaftsvorstand von diesem Zustand in Kenntnis zu setzen um die Angelegenheit ziel-orientiert zu erörtern.

Davon abgesehen stelle ich mir gerade vor das Es doch eigentlich ein um so intensiveres Erleben ist seine bevorzugten Rasur - Utensilien nutzen zu dürfen so Die nicht tag-täglich verfügbar sind?

Schlussendlich ist wohl noch Niemand gestorben weil er Bestimmungs-bedingt mal sein paar Tage nicht eine "echte Klinge" benutzen durfte ...

MfG

Andreas
 
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Diskussionsnachricht 000043
18.07.2012, 19:18 Uhr
Stefan P. Wolf
Forumsgründer


Ich glaube Du verkennst die Lage, lieber Andreas. Es geht nicht um ein
paar Tage -- es gibt viele Leute in dem Beruf, die den weit überwiegen-
den Teil Ihres Berufslebens unterwegs und in Hotels leben. Die sind
nicht alle paar Tage 'mal kurz weg, die sind alle paar Tage 'mal kurz
zuhause!

--
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Diskussionsnachricht 000044
18.07.2012, 19:29 Uhr
AndreasTV
registriertes Mitglied


Stefan - So habe ich Das wohl auch aufgefasst , deshalb schrieb ich ja Gerade von einer Vorfreude auf das präferierte Rasurzeugs.

Wenn Es So schon Besonders ist - dann bestimmt in solchen Fällen Was ganz Besonders .

Eine Lösung scheint mir aber in solchen Fällen der überwiegenden Pendelei nicht gegeben / zu finden zu sein.

Bedauerlich - aber wohl nicht ab-änderbar ...

MfG

Andre
 
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Diskussionsnachricht 000045
18.07.2012, 19:51 Uhr
~joharo
Gast


Vor allem so vollkommen sinnfrei.
 
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Diskussionsnachricht 000046
18.07.2012, 20:41 Uhr
knipser
registriertes Mitglied


joharo schrieb:

Zitat:
Vor allem so vollkommen sinnfrei.

Ich kann Deine Argumentation mit dem Steuerknüppel und Throttle schon nachvollziehen. Allerdings gibt es durchaus böse Leute, die der Crew etwas unterjubeln oder den Piloten erpressen könnten ...

Sei es wie es will, die Diskussion hier wird kaum zu einem Ergebnis führen.

--
Viele Grüße, Robert

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Diskussionsnachricht 000047
18.07.2012, 20:52 Uhr
~joharo
Gast


Stimmt. Eine solche Diskussion muss ergebnislos bleiben. Aber eine bessere Ausbildung der SIKO wäre schon anzustreben.
Dann würde nicht ein Warteraum mit einer Wohnung gleichgesetzt, bei einer Durchsuchung die Strafprozessordnung nicht vernachlässigt werden. Mir geht einfach § 5 Abs 5 Satz 2 zu weit.
Ich bin ein absoluter Gegener von Vollzugsgewalt in privater Hand.
Beliehene verstehen sich allzu selbstverständlich als Mitglieder der Staatsgewalt.
Entsprechend ist oft ihr auftreten.

Diese Nachricht wurde am 18.07.2012 um 20:52 Uhr von joharo editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000048
18.07.2012, 22:04 Uhr
~RavenNevermore
Gast




Zitat:
Stimmt. Eine solche Diskussion muss ergebnislos bleiben. Aber eine bessere Ausbildung der SIKO wäre schon anzustreben.
Dann würde nicht ein Warteraum mit einer Wohnung gleichgesetzt, bei einer Durchsuchung die Strafprozessordnung nicht vernachlässigt werden.

Bei den Passagierwarteraum handelt es sich um Räumlichkeiten der Flughafengesellschaft. Und wenn wir uns jetzt den § 102 der erwähnten StPO ankucken geht daraus hervor das das Objekt einer Durchsuchung die Wohnung oder andere Räumlichkeiten (z. B. Arbeits- oder Geschäftsräume) sein können. Ich entschuldige mich das ich nur das erste erwähnte Objekt des Paragraphen nannte.

Zitat:
Beliehene verstehen sich allzu selbstverständlich als Mitglieder der Staatsgewalt.

Komisch das ich dann einen Dienstausweis der Regierung von Mittelfranken habe der mich als ausführendes Organ des Luftamtes Nordbayern ausweist.

Zitat:
Entsprechend ist oft ihr auftreten.

Wie es in den Wald hineinschallt......
 
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Diskussionsnachricht 000049
19.07.2012, 07:15 Uhr
~joharo
Gast


Profecto utrumque vere dictum est, Homo homini Deus, & Homo homini Lupus. (Thomas Hobbes)
Diese Nachricht wurde am 19.07.2012 um 07:21 Uhr von joharo editiert.
 
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