Diskussionsnachricht 000007
27.03.2008, 19:39 Uhr
erik kormann
registriertes Mitglied
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In den letzten Tagen habe ich mich wieder verstärkt mit dem Thema beschäftigt; viele Telefonate geführt, Briefe geschrieben und Texte gelesen.
Zum Stand der Dinge.
Die Auffälligkeit, aus der leider auch Mißverständnisse entstanden, bei handgemachten Seifen ist die Deklaration, die Angabe der Inhaltsstoffe (INCI`s)
Wer hier jetzt durchsteigen will, der muß langsam und sorgfältig zurücklesen.
An einem Bs. soll noch einmal die Problematik erläutert werden. Es geht um die Frage, welcher Stoff wie benannt wird. Sollte man, wenn man Olivenöl zur Verseifung benutzt, Sodium Olivate schreiben, oder Olea Europaea?
Erstere Variante wird gern benutzt, weil dann leicht die eingesetzten Öle und Fette deklariert werden können; einfach Sodium davor und ... hinten dran. Aus Kakaobutter wird dann Sodium Kakaobutterate. Doch diese Praxis, hier waren ja Kosmetikgutachter am Werk, die uns Herstellern so unterschiedliche Vorgaben machten, hat zur Folge, daß Bezeichnungen verwendet wurden, die beim BVL noch gar nicht in der Liste der INCI`s genannt sind. Schwierig, wenn man die Meldepflicht bedenkt.
Allerdings gibt das BVL an, daß man neue Bezeichnungen auch eintragen lassen kann und damit die Bezeichnung verbindlich wird. Ein Vorgang, den sogar kleine Hersteller mit ihren Gutachtern gemeinsam anstrengen können. So kann es also sein, das auch Kakaobutter (Theobroma cacao), bei einem Kleinhersteller, einer Kleinherstellerin, als Sodium Kakaobutterate ausgewiesen werden kann, wenn ein Gutachter dies so festlegt und das BVL diese INCI-Bezeichnung einträgt. Das gleiche gilt für Sodium Sheabutterate und auch Sodium Mangobutterate habe ich schon gesehen.
Eine Schwierigkeit ist nur die Überfettung, mit der die Herstellerinnen und Hersteller von (Naturseifen) arbeiten. Denn die Überfettung müßte, wenn sich die SODIUM-Bezeichnungen durchsetzen, dann trotzdem so ausgezeichnet werden, wie sie verwendet wurde und das bedeutet, daß die Überfettung mit Olivenöl als Olea Europaea bezeichnet werden muß.
Im Mai wird es hier zu einer Entscheidung kommen und ich hoffe, daß es dann eine einheitliche und verbindliche Regelung für die Deklarationen gibt. Denn der aktuelle Zustand weicht vom eigentlichen Ziel, der einheitlichen Regelung in ganz Europa, deutlich ab. Diese Nachricht wurde am 27.03.2008 um 19:40 Uhr von erik kormann editiert. |