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NassRasur.com-Forum » Rasiermesser und Zubehör » Rasiermesser in die Schweiz schicken » Themenansicht

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Autor Thread - Seiten: -1-
Diskussionsnachricht 000000
24.06.2013, 20:20 Uhr
igi1
registriertes Mitglied


Hallo Leute,

ich will ein gebrauchtes Rasiermesser in die Schweiz schicken. Hat das jemand von euch schon mal gemacht?
Mich würde interessieren, wie ich das mache (Papierkram wie Zoll usw.)
Gilt für Rasiermesser (Messer --> Waffe) ein generelles Verbot, dieses per Post zu verschicken oder in die Schweiz zu importieren?


Bin für Tipps dankbar
 
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Diskussionsnachricht 000001
25.06.2013, 01:09 Uhr
old sack
registriertes Mitglied


Dein Rasiermesser wird die Statistik deutscher Rüstungsexporte in Krisengebiete wie die Schweiz vermutlich nur unmerklich beeinflussen. Am besten gehst du mit deinem Paketchen zur Post, da wird man dir ganz genau sagen können, wie es funktioniert. Normalerweise gibt es da nur ein Zettelchen auszufüllen mit ein paar Angaben wie der Bezeichnung des Gegenstands und vor allem dem Wert. Alles ganz einfach. Eventuelle Abgaben trägt sowieso der Empfänger.

--
“Some people never go crazy. What truly horrible lives they must lead.”
Charles Bukowski

Diese Nachricht wurde am 25.06.2013 um 01:15 Uhr von old sack editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000002
28.06.2013, 10:32 Uhr
mikri
registriertes Mitglied


Ich möchte ganz am Rand - sofern es nicht schon zu spät ist - anmerken, dass der auf dem Paket angegebene Wert und Portokosten der Sendung ca. 60.-- Euronen nicht übersteigen sollten.
Ansonsten wird der Empfänger durch den Staat zur Kasse gebeten und das sind dann so um die 30.-- Fränkli, die der gute Mann bezahlen muss.

Gruss aus der CH
mikri
 
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Diskussionsnachricht 000003
28.06.2013, 11:56 Uhr
igi1
registriertes Mitglied


oh wei, hab 60€ draufgeschrieben aber da kommt ja noch 3,50 versand dazu :S
 
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Diskussionsnachricht 000004
28.06.2013, 12:10 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


mikri schrieb:

Zitat:
Ich möchte ganz am Rand - sofern es nicht schon zu spät ist - anmerken, dass der auf dem Paket angegebene Wert und Portokosten der Sendung ca. 60.-- Euronen nicht übersteigen sollten.

Nicht 60 Euro, sondern 62.50 Schweizer Franken.

Oder genauer: wenn der Schweizerische MWSt.-Betrag 5.- Franken nicht überschreitet wird er bei der Einfuhr per Versand nicht erhoben. Die MWSt. wird auf Warenwert inkl. Versandkosten erhoben.

Fehler seitens des Spediteurs (Post, DHL, etc.) bei der Berechnung und Umrechnung des totalen Warenwerts sind Tagesordnung und können immer wieder zu ärgerlichem oder erfreutem Kopfschütteln Anlass geben.

--
Allen eine heikle, adrenalinschubreiche Rasur mit ungewissem Ausgang wünscht das
Weichei

Sparer leben gefährlich. ........
 
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Diskussionsnachricht 000005
28.06.2013, 15:32 Uhr
mikri
registriertes Mitglied


Eine Replik sei mir gestattet.
Also nach Auskunft der Schweizerischen Oberzolldirektion, die ich letzthin in einer ähnlich ärgerlichen Sache angeschrieben hatte, lautete, dass der angegebene Betrag die Freigrenze von Sfr. 100.-- inkl. Portokosten nicht überschreiten darf. Ansonsten werden Taxen erhoben, primär handelt es sich um einen lächerlichen Zollbeitrag und in der Hauptsache die MwSt und erhobene Zusatzkosten für die Mühe.

Ich habe absichtlich 60 Euro geschrieben, um Kursschwankungen aufzufangen. Das scheint mir der geeignete Betrag zu sein, um die Gefahr der doch erklecklich zu Buche schlagenden Kosten zu umschiffen.
Geradeheraus, die unsäglichen Steuern nicht bezahlen zu müssen (mit lieben Grüssen an die mitlesenden Behörden in aller Welt).

Was sonst noch zu beachten wäre.

Der Zoll hat der Schweizerischen Post den Auftrag gegeben, von ihnen bezeichnete Pakete einer Stichprobe zu unterziehen. Dann wird die sogenannte Postvorweisungsgebühr fällig (das ist umso ärgerlicher, als dass dem Empfänger Kosten auferlegt werden, die der Staat selber generiert). In meinem Fall haben für mich die Kosten für die staatlich angeordnete Kontrolle den Wert des Paketinhalts deutlich überschritten.

Hinzu kommt, dass der Zoll Pakete auch öffnen kann, wenn der angegebene Wert unter der Freigrenze liegt, um zu kontrollieren, dass nicht doch noch Wertvolles drin ist. Der Zoll hat klare Wertvorstellungen von allen Dingen dieser Welt (die sind ja nicht blöd - was nicht heisst, dass sie nicht irgendwie überflüssig sind ).

So, ich hoffe, keine Zollbeamteten oder in irgendeiner Weise Steuerbeamte beleidigt oder (was schwerer wiegen würde) auf mich aufmerksam gemacht habe.

Und nun zu igi1 und oh wei; das sollte noch gerade so hinkommen Wäre gespannt wie es ausgeht.

LG mikri
 
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Diskussionsnachricht 000006
28.06.2013, 16:56 Uhr
igi1
registriertes Mitglied


Endlich mal einer der klartext redet

ich halte auch auf dem laufenden wie´s ausging
 
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Diskussionsnachricht 000007
28.06.2013, 18:15 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


mikri schrieb:

Zitat:
Eine Replik sei mir gestattet.
Also nach Auskunft der Schweizerischen Oberzolldirektion, die ich letzthin in einer ähnlich ärgerlichen Sache angeschrieben hatte, lautete, dass der angegebene Betrag die Freigrenze von Sfr. 100.-- inkl. Portokosten nicht überschreiten darf.

Wie ähnlich war wohl die Sache? Ist ja egal.

Hier die aktuellen verbindlichen Regelungen:
www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04203/04306/04312/index....

--
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Diskussionsnachricht 000008
28.06.2013, 19:07 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


mikri schrieb:

Zitat:
Was sonst noch zu beachten wäre.

Der Zoll hat der Schweizerischen Post den Auftrag gegeben, von ihnen bezeichnete Pakete einer Stichprobe zu unterziehen. Dann wird die sogenannte Postvorweisungsgebühr fällig

Unsinn!

Die Bearbeitungsgebühr für den Papierkram (Fachbegriff: "Grundpreis Verzollung + Zuschlag Warenwert", nicht zu verwechseln mit allfälligen Zollgebühren) fällt in jedem Fall an wenn der Warenwert (inkl. Versandkosten) mehr als 5.- Franken MWSt. ergibt. Eine Stichprobe (Öffnung des Pakets) kostet in jedem Fall nichts, es kommt allenfalls ein Aufkleber mit "Zu Kontrollzwecken geöffnet" drauf. Ich habe schon öfter solche Pakete erhalten, sowohl solche von nicht zu versteuerndem Wert, als auch solche bei denen MWSt. fällig war.

--
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Diskussionsnachricht 000009
30.06.2013, 16:52 Uhr
mikri
registriertes Mitglied


Liebes Weichei (den Nick hast du dir ausgedacht)

Lass mich dir in aller Freunlichkeit sagen, dass das sehr wohl kein Unsinn ist, was ich von mir gebe.
Was ich ausgeführt habe ist mehrfach selbst erlebt und abgeklärt.

Was du erwähnst, wenn du auf deinen 5 Franken herumreitest ist die Mehrwertsteuer, die erst ab einer Höhe von 5 Franken überhaupt erhoben wird. DAS hat aber überhaupt keine Bewandnis mit der Fragestellung oder mit dem Paketwert auf der Zolldeklaration.

Und: Die Postvorweisungsgebühr wird auch bei Mehrwertsteuer befreiten Paketen erhoben.

Wenn du also künftig anderen "Unsinn" und mit Ausrufezeichen! hinwirfst könnte es sein, dass nicht ein jeder so abgeklärt ist wie ich.

Ich wünsche auch dir allzeit unfallfreie Rasuren.
mikri
 
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Diskussionsnachricht 000010
30.06.2013, 20:32 Uhr
~Cel
Gast


Zwei kurze Anmerkungen,

Nr 1: Der Zoll liest mit:-)

Nr 2: Wenn man etwas ausserhalb einer Binnengemeinschaft kauft, sollte man auch eine Einfuhtumsatzsteuer leisten.

Jetzt steinigt mich;-)
 
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen
Diskussionsnachricht 000011
30.06.2013, 23:36 Uhr
Weichei
registriertes Mitglied


mikri schrieb:

Zitat:
Liebes Weichei (den Nick hast du dir ausgedacht)

Lass mich dir in aller Freunlichkeit sagen, dass das sehr wohl kein Unsinn ist, was ich von mir gebe.
Was ich ausgeführt habe ist mehrfach selbst erlebt und abgeklärt.

Was du erwähnst, wenn du auf deinen 5 Franken herumreitest ist die Mehrwertsteuer, die erst ab einer Höhe von 5 Franken überhaupt erhoben wird. DAS hat aber überhaupt keine Bewandnis mit der Fragestellung oder mit dem Paketwert auf der Zolldeklaration.

Und: Die Postvorweisungsgebühr wird auch bei Mehrwertsteuer befreiten Paketen erhoben.

Wenn du also künftig anderen "Unsinn" und mit Ausrufezeichen! hinwirfst könnte es sein, dass nicht ein jeder so abgeklärt ist wie ich.

Ich wünsche auch dir allzeit unfallfreie Rasuren.
mikri

Hallo mikri,

Ich kann es nur wiederholen: absoluter Unsinn, was Du da erzählst!

Wahrscheinlich hast Du Dir Dein Schein-Wissen in den Kommentarspalten der Online-Ausgaben von Presse-Erzeugnissen angeeignet, denn anders kann ich mir Deine Verwendung des Wortes "Postvorweisungsgebühr" nicht erklären: dieses Wort wird nämlich ausser dort, und allenfalls in irgendwelchen Ergüssen von Journalisten nirgendwo verwendet.

Da Dich anscheinend nicht interessiert was die Eidgenössische Zollverwaltung schreibt (siehe Link den ich weiter oben angegeben habe), gebe ich Dir noch ein bisschen Lesestoff von der Schweizerischen Post, wo die Sachlage vielleicht für Dich ein bisschen verständlicher formuliert sind - inkl. Formel um den genauen Betrag zu errechnen der fällig wird wenn Du eine MWSt.-pflichtige Sendung erhältst:

www.post.ch/post-startseite/post-konzern/post-medien/post...

--
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Diskussionsnachricht 000012
01.07.2013, 01:25 Uhr
old sack
registriertes Mitglied


Weichei schrieb:

Zitat:
Wahrscheinlich hast Du Dir Dein Schein-Wissen in den Kommentarspalten der Online-Ausgaben von Presse-Erzeugnissen angeeignet, denn anders kann ich mir Deine Verwendung des Wortes "Postvorweisungsgebühr" nicht erklären: dieses Wort wird nämlich ausser dort, und allenfalls in irgendwelchen Ergüssen von Journalisten nirgendwo verwendet.

Leider, leider, leider scheint auch das nur Halbwissen zu sein. Im Informationsmagazin des Schweizer Zolls "Forum Z." vom Dezember 2007 findet sich folgendes Zitat: "Die Post belastete den Kunden für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zollbehandlung und das Inkasso allfälliger Abgaben die so genannte Postvorweisungsgebühr von 10 Fr. Diese Gebühr wird jedoch nur bei abgabepflichtigen Sendungen erhoben.".

Demnach hat es so etwas wie die Postvorweisungsgebühr (ihr Schweizer seid bei diesem Bürokratenwortungetüm eindeutig die besseren Deutschen ) offenbar zumindest einmal gegeben. Allerdings wohl nur dann, wenn überhaupt abgabepflichtige Sendungen vorlagen. Nachrichten von einer Gebühr, die den Warenwert übersteigt oder die auch auf abgabefreie Sendungen (schon beinahe willkürlich) erhoben wird, sind demnach sicherlich dem Märchenreich entfleucht.

Ich vermute demnach, vor allem weil der einschlägige Artikel überschrieben ist mit "Neue Ära in der Briefpostverzollung", mit aller Zurückhaltung wegen Fachunkenntnis des Schweizer Zoll- und Postwesens, dass die fragliche Gebühr ein Relikt aus der Vergangenheit ist.

Und dennoch, auf diesen Begriff Postvorweisungsgebühr können die Eidgenossen schon stolz sein. Allein deshalb würden sich die 10,-- CHF schon lohnen.

--
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Diese Nachricht wurde am 01.07.2013 um 01:40 Uhr von old sack editiert.
 
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Diskussionsnachricht 000013
01.07.2013, 13:30 Uhr
mikri
registriertes Mitglied


Er möchte es nicht begreifen, er möchte einfach nur Recht behalten.

Und - leider wird die Postvorweisungsgebühr auch auf Nichtabgabepflichtigen Sendungen erhoben, wie ich am eigenen Leib mehrfach erfahren habe und das mir bei einem Anruf bei der Post bestätigt wurde. Ist so, weil ist so.

Aber das war jetzt mein letzter Post zu diesem Unsinn, denn, das Leben ist teuer und ein Hobby soll es auch sein.
Was sind so ein paar lausige Steuern unter Freunden
Insofern grüsse ich euch alle mit Schaum am Kinn, denn, es geht hier nur um Rasieren.
 
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